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Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

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  • Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

    Wie die belgischen Behörden nun festgelegt haben, wird eine Geldbuße zwischen 55€ und 2400€ fällig, wenn der Kraftfahrer seine volle Wochenruhezeit im LKW verbringt.
    Hierzu werden nun mehr Kontrollen in Belgien durchgeführt.
    Die belgischen Behörden begründen nun ihre Aktionen mit der steigenden Anzahl von LKW aus dem Ausland, welche teilweise sogar noch länger als die “normale” Wochenruhezeiten auf den Rasthöfen stehen. Dies würde die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen.
    Nachweise für die Wochenruhezeit werden in Belgien zur Pflicht. Hier sollten alle Kraftfahrer, nachweisen können, wo die Wochenruhezeit gemacht worden ist. Dies gilt auch für Kraftfahrer welche die Wochenruhezeit in einem anderen Land als Belgien gemacht haben.

    Frankreich veröffentlicht in Kürze härteres Gesetzt zur 561/2006!

    In Kürze soll nun das Gesetzt zur Wochenruhezeit in Frankreich gelten. Hier werden die Strafen um einiges höher, denn die bisherigen Strafen von bis zu 30.000€ werden dann durch ein Jahr Gefängnis für den Kraftfahrer/Arbeitgeber ergänzt. In Frankreich gilt dies dann als schwere Straftat. Erfreulich ist, dass auch der Arbeitgeber mit einem Jahr Freiheitsentzug rechnen muss. Wichtig ist wer dieses Vergehen verursacht hat. Also ob der Kraftfahrer dies “freiwillig” macht, oder vom Arbeitgeber gezwungen wird.

    Wichtig wurde diese Maßnahme laut der französischen Behörden, da immer mehr Outsourcing und Lohndumping zu verzeichnen ist. Dies soll nun durch strenge Kontrollen und harte Strafen geändert werden.


    http://www.bkftv.de/1800e-strafe-belgien-fuer-wochenruhezeit-im-lkw/
    in search of incredible

  • #2
    AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

    ich denke die wochenend ruhezeit sollte der fahrer machen
    koennen wie +wo er will.
    wenn ich im internationalem fernverkehr fahre dann soll
    ich das wochenende nicht im lkw verbringen? wo dann
    kleines beispiel route spanien via france nach italien
    pause in france zb raum nizza soll ich mit meinem lkw
    zum grand hotel fahren +dort meine ruhepause einlegen
    lkw parken vor dem hotel! holdrio europa ich lass dich gruessen.
    diese antwort nur so in den raum gestellt.

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    • #3
      AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

      Ich finde das gut, denn so werden a) die osteuropäischen Kollegen nicht mehr wie "Tiere" behandelt und b) die einheimischen Fahrer bzw. Unternehmen preislich wieder attraktiver für Auftraggeber.

      Zitat von cavallo 09 Beitrag anzeigen
      ich denke die wochenend ruhezeit sollte der fahrer machen
      koennen wie +wo er will.
      wenn ich im internationalem fernverkehr fahre dann soll
      ich das wochenende nicht im lkw verbringen?
      Du vertust dich da ein wenig. Laut der EG 561/2006 bist du verpflichtet, mindestens alle 2 Wochen deine wöchentliche Ruhezeit außerhalb deines LKW's zu verbringen. (zu Hause, im Hotel etc.)
      Die härteren Strafen richten sich hauptsächlich an die osteuropäischen Fahrer, die wochenlang durch Europa fahren und dadurch auch ihr zu Hause für Wochen nicht sehen. Mal ganz davon abgesehen, dass diese Fahrer sich auch nicht an die Kabotageregelung halten...

      In Deutschland sollte das genauso strikt kontrolliert werden. Das würde vieles einfacher machen.
      Allseits gute Fahrt!

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      • #4
        AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

        Ich habe hier mal einen Text über die eingesetzte EU Kommission. Leider weiß ich nicht mehr, wo ich den Text kopiert habe. Ich habe ihn schon länger auf meinem Rechner gespeichert, da ich ihn als hohn ansehe. Ich hoffe mit dem Namenskürzel am Ende des Textes keine Rechte zu verletzen.

        Brüssel. Die EU-Kommission sieht noch keinen Handlungsbedarf angesichts der neuen Strafen in Frankreich und Belgien gegen das Verbringen der wöchentlichen Ruhezeit für LKW-Fahrer in ihren Fahrzeugen. In einem Antwortschreiben an die Internationale Road Transport Union (IRU) bestätigt die EU-Kommission zwar, dass die betreffende EU-Verordnung 561/2006 in ihrem Absatz 8 nicht klar regelt, wo die wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden verbracht werden muss. Gegen die Gesetze in Belgien und vor allem in Frankreich, wo besonders drastische Strafen drohen, will die EU-Kommission aber trotzdem nicht vorgehen.

        Wörtlich heißt es im Antwortbrief der Kommission: „Es gibt keinen Textteil in der Verordnung, der es ausdrücklich verbieten würde, die reguläre Wochenruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. Gleichzeitig entspricht es ganz klar dem Geist der Verordnung, dass ein Fahrer nicht von seinem Arbeitgeber dazu gezwungen werden darf, seine reguläre wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen. (...) Die Verordnung legt nicht fest, wo der Fahrer seine reguläre wöchentliche Ruhezeit zu verbringen hat.“
        In Bezug auf die Gesetzgebung in Frankreich schreibt die Kommission, dass sie die französischen Behörden darum gebeten habe, über die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorschriften informiert zu werden. Aufgrund dieser Informationen werde die Kommission entscheiden, ob die Strafen in Frankreich überzogen seien und ausländische Fahrer diskriminierten.

        „Das ist eine typische Kommissions-Antwort“, kritisiert Michael Nielsen, Leiter der IRU-Vertretung bei der EU in Brüssel, den Antwortbrief gegenüber der Verkehrsrundschau. Die Kommission lege sich nicht fest und bliebe ungenau. Die IRU selbst werde die Umsetzung der Gesetze in Frankreich und Belgien genau verfolgen und weiter darauf drängen, dass es bei der jetzigen Situation nicht bleibe. Nationale Alleingänge bei Strafen gegen unklar formulierte EU-Vorschriften dürfe es nicht geben. Ziel müsse eine EU-weit einheitliche Auslegung der europäischen Gesetze mit einheitlichen Sanktionen sein.

        Belgien hatte am 21. Juni die Strafe von mindestens 50 Euro auf verpflichtend 1.800 Euro erhöht für den Fall, dass ein LKW-Fahrer dabei erwischt wird, seine 45-stündige Wochenruhezeit in seinem Fahrzeug zu verbringen. Erste Strafen wurden bereits verhängt. In Frankreich drohen für den gleichen Tatbestand bis zu 30.000 Euro und einem Jahr Gefängnis für den Verantwortlichen des Fahrers. Die Bestimmungen gelten seit 11. Juli. Sie werden aber noch nicht angewendet, weil die Umsetzungsbestimmungen des Gesetzes werde noch erarbeitet sind. (kw)

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        • #5
          AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

          Naja alterelch, im Endeffekt sagt die 561/2006 ja aus, dass die ungekürzte wöchentliche Ruhezeit nicht im LKW verbracht werden darf, wenn auch nur schwammig:

          (8) Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt.

          Was an dieser Aussage schwammig ist: Zählt eine reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden, die ich im LKW verbringe, immer als verkürzte? Im Grunde muss das ja so sein, denn sonst würde der Artikel 8 Absatz 8 keinen Sinn machen. Daher auch die Sache, dass man in der ersten Woche "auswärts" im LKW übernachten darf und in der darauf folgenden Woche eine ungekürzte wöchentliche Ruhezeit außerhalb des LKW einlegen muss.

          Wie es auch ist, die 561/2006 muss in diesem Bezug überarbeitet werden damit es nicht mehr so schwammig rüberkommt. An meiner Meinung, dass ich das gut finde, ändert es aber nichts. :)
          Allseits gute Fahrt!

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          • #6
            AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

            ...........das die Vögel in Brüssel sich nicht festlegen wollen, liegt daran, das die Lobbyisten mal wieder ganze Arbeit geleistet haben......
            ......die blasen den Abgeordneten schon seit ewigen Zeiten die Ohren voll, das die Transporte billig bleiben müssen.....
            Wie soll das gehen, wenn die Südosteutopäer alle 2 Wochen ihre Wochenruhezeit zu Hause in Rumunkelland oder Bulgarien verbringen müssen....??
            Soviel Ladungen gehen doch gar nicht darüber............ Überlegt mal wieviel Laderaum v on denen in Westeuropa rumsteht.......?
            Mal verlierst Du,...............mal gewinnt der andere............

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            • #7
              AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

              zu Tman_ac:

              ich bin auch gelegentlich ein Wochenende draussen. So wie das kommende in Spanien. Stehe von Freitag Abend bis Montag Morgen. Also so etwa 50 bis 60 Stunden. Bei der Berechnung der nötigen Zeiten wird bei uns in der Firma aber nur mit einer kurzen Pause von 24 Stunden gerechnet. Das ist legal. Das heißt aber auch das das Wochenende drauf zwingend eine Pause von mind. 45 Stunden am Standort oder Wohnort genommen werden muss / oder eben im Hotel. Damit soll das Wanderrnomadentum ausgebremst werden.
              Gruss Tim

              Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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              • #8
                AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

                Ja.so wie ich 2 Tage in Italien stehe.habe die nötige Wochenruhezeit schon angemeldet für nächste Woche.

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                • #9
                  AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

                  Hier sollten alle Kraftfahrer, nachweisen können, wo die Wochenruhezeit gemacht worden ist. Dies gilt auch für Kraftfahrer welche die Wochenruhezeit in einem anderen Land als Belgien gemacht haben.
                  Wie weise nach dass ich Zuhause geschlafen habe?

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                  • #10
                    AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

                    Freunde, ich fahre 3 Monate am Stück, bevor ich nach Hause komme. Mich interessiert nur mein Einkommen. Was soll ich zu Hause, noch dazu mit weniger Geld? Ich habe keine Frau, keine Kinder, kein Haus, kein Auto, keinen Hund... Das will ich auch alles gar nicht. Nichts, was mir am Bein klebt. Die in Brüssel sollen mich einfach in Ruhe lassen mit ihrem Unsinn! Wem schaden wir Langzeit-Fahrer denn? "Die Freiheit des einen endet da, wo er die Freiheit eines anderen einschränkt." Wessen Freiheit schränke ich ein, wenn ich 45 h am LKW Pause mache? Im Sommer kann man mit anderen Kollegen grillen oder ins Meer hüpfen - je nach Standort - in die Disco gehen oder Bowling spielen. Es ist mir auch vollkommen egal, woher die Jungs und Mädels sind, mit denen man zusammen steht und feiert. Die meisten verstehen deutsch oder englisch. Man muß es nur wollen! Kurz und gut: Ich werde meine Pausen weiterhin dort machen, wo es mir gefällt und nach Hause fahren, wann es mir gefällt - und Hoteliers werden an mir keinen Euro verdienen. Im Übrigen ist man auch in F und B nicht nachweispflichtig, wo man vergangene Ruhezeiten verbracht hat. Es wird nur direkt kontrolliert, weil es ja auch möglich sein kann, daß man bei Bekannten war, die natürlich keine Rechnung ausstellen. Wenn sie in Deutschland die Regeln verschärfen wollen, weise ich darauf hin, daß man während einer Pause oder Ruhezeit eine Kontrolle auch verweigern kann. (Die Zeit während einer solchen ist Arbeitszeit und würde die Ruhezeit unzulässig unterbrechen. Oder man läßt die Gardine zu. Die Autos der Behörden sind ja bekannt. Da kann der sich draußen die Knöchel blutig klopfen...

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                    • #11
                      AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

                      Das Problem hat zu der Zeit angefangen als die Kabotageregelungen quasi freigegeben wurden und der letzte verbleibende Rest so gut wie nicht mehr kontrolliert wird. Es glaubt doch nicht etwa jemand hier das alle Ostblockchauffeure überwiegend Ladungen von/nach dem Heimatland transportieren.

                      Ansonsten muss auch jeder selbst entscheiden was er mit sich machen lässt. Bei 3 monatiger Abwesenheit stelle ich mir schon mittlere 4 stellige Eurogehälter netto vor. Die wird es aber kaum geben, da die Konkurrenz aus dem Osten die Löhne schon einbremst.

                      Im übrigen wird auch Deutschland vermehrt in Richtung Wochenendruhezeit kontrollieren. Im ersten Fall gibt's etwa 300 Euro Buße. Im Wiederholungsfall sind es dann 4-5 stellige Eurobeträge.

                      Aber jeder so wie er mag.

                      Auf Wunsch kann ich den Zeitschriftenartikel gerne zumailen (ich weiss nicht ob das mit den Boardregeln IO geht wenn ich hier reinstelle). War kein Käseblatt à la Trucker oder so.
                      Gruss Tim

                      Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                      • #12
                        AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

                        Hallo zusammen,
                        Ich kann einfach nicht verstehen, warum hier sich hier Kollegen über die Regelungen aus Brüssel aufregen. Wenn Ihr wochenlang draussenbleiben wollt...Bitteschön!
                        Aber was ist mit den Kollegen, die gezwungen werden, wochen/monatelang draussen zu bleiben. Kollegen, die für Gehälter von 1000€ oder sogar weniger fahren und sich keinerlei ordendliche Stellplätze leisten können, Was ist mit den Kollegen, die ihre Familien nicht sehen können. usw usw. Da wir nunmal nicht organisiert sind können wir uns auch nicht wehren.
                        Wir sollten uns von der Vorstellung verabschieden, dasß das nur Kollegen aus den Ländern wie Rumänien, Bulgarien oder Polen betrifft. Nein, auch Firmen in Deutschland lassen die Leute für solche Gehälter fahren.
                        Auch sollte man sich darüber im Klaren sein, dass die Probleme national gelöst werden müssen. Also die Bundesregierung sollte Strafen wie in Belgie oder Frankreich einführen. Wenn die EU das macht, dann herzlichen Glückwunsch, die Überzahl der EU-Kommissare ist durch die Östlichen Mitgliedstaaten besetzt. Und die werden zweifellos für die Spediteure entscheiden. Denen ist der Fahrer egal. Konsequenz: Kein Recht auf Wochenende, auf Familie, auf Bezahlung, kulturelle Teilhabe , Freunde, Sozialeinrichtungen etc.
                        Leute... Die Sozialvorschriften sind für uns gemacht. Es ist jeder Firma möglich den Lkw alle 2 Wochen nach Hause zu bringen. Ausserdem hier für unseren Vielfahrer. Es gibt auch die Möglichkeit im Hotel zu übernachten.
                        Unsere Arbeitgeber wollen nur Geld verdienen, und nicht sich Köpfe machen über unser Sozialverhalten. Solange wir es nicht schaffen eine Gruppe von Kollegen zu werden, die zusammenhalten, wird es auch nicht besser.
                        Man sieht das doch schon an den Forderungen der Arbeitgeber keine Bereitschaftszeiten mehr zu bezahlen sondern nur noch Lenkzeiten. Wie krank sind wir denn hier in Deutschland?!
                        Schaut mal über den Tellerrand und dann werdet Ihr einige Dinge erkennen die mit den 45 Stunden zusammenhängen. Erschreckend

                        Gruss und eine saubere Stosstange

                        Taggi

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                        • #13
                          AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

                          Es gibt auch die Möglichkeit im Hotel zu übernachten.
                          Bevor ich in nem versifften Hotelbett übernachten müsste ziehe ich den eigenen Lkw aber vor......Hotel?Never ever.....in manchen Hotels mag es ja einen netten Standard geben, aber die bucht dir eh kein Chef.....und zusätzlich ausser Parkplätze noch Hotel selber zahlen.....joa logo.....wir habens ja.....
                          Entweder im eigenen Lkw übernachten oder zuhause, was anderes kommt bei mir gar nicht in Frage.....
                          Mal ganz davon abgesehen, wieviele Raststätten haben ein Hotel dabei?Oder wieviele Hotels gibt es denn mit Lkw Parkplätzen......?
                          Ist doch irreal das ganze.....

                          Dann lieber alle 14 Tage zuhause....
                          Ich habe auch absolut nix dagegen das die Länder dagegen vor gehen wollen das manche Lkw Fahrer Monatelang unterwegs sind....aber dann sollte bei den Kontrollen auch dementsprechend differenziert werden zwischen den Fahrern die MAL ab und zu draussen bleiben und denen die ständig draussen sind......und grade bei der Nachweispflicht sehe ich noch gewaltige Probleme bei den Kontrollen.....
                          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

                            @Tim
                            Ich denke das geht schon. Wenn da kein link in ein anderes Forum bei ist, sollte das ok sein.
                            Zuletzt geändert von alterelch; 14.12.2014, 14:52.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Strafe für Wochenruhezeit im Lkw

                              Hi,
                              ist schon irgendiwe klar. Bevor die ganze Angelegenheit Hand und Fuss hat hier in Deutschland, muss das Thema Strafen ersteinmal geregelt sein. Bisher können die Verstösse nicht geahndet werde, weil dafür keine Bussgelder vorgesehen sind. Der Bundesrat hat in Verbindung mit der Änderung des Fahrpersonalgesetzes Anfang des Monats den Bundestag aufgefordert tätig zu werden.
                              Zum Thema Übernachtung: Ich denke dass dieses ein Markt wird. Da die Spediteure vermutlich die Kosten übernehmen werden müssen, wenn sie die Lkw draussen lassen. Desweiteren wird es auch ein Zuwachs an bewachten Parkplätzen geben. Wie gesagt. Es wird wird Markt werden.
                              Dass die Kontrollen verschärft werden müssen, sollte wohl klar sein. Zumal ab dem 1.1.2015 bedingt durch den Mindestlohn jede geleistete Stunde bezahlt werden muss (muss bei Gehalt entsprechend umgerechnet werden). Die Tricks, die man jetzt versucht aufzubauen (z.B. nur Lenkzeiten, keine Bereitschaftszeiten etc, zu bezahlen) werden ins Leere laufen. Was die Nachweispflicht angeht, denke ich wird es schon Möglichkeiten geben.
                              Lassen wir uns überraschen.
                              Gruss
                              Taggi

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