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Es war zu erwarten...

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  • Es war zu erwarten...


    Waren bestimmt diese zwei Experten, Bode und Senkel am WerK. Da wollte ich vor Jahren auch schon mal handgreiflich werden, mein BF3 Begleiter konnte mich davon abhalten. Diese eingebildeten Dummbeutel! Von nichts eine Ahnung aber einen großen Hals! Untersagen mal eben die Weiterfahrt wenn es ihnen in den Kram passt. Die haben Dinge gemacht, andere Leute müssten dafür in den Knast. Aber solche Clowns schützt ja die Uniform...
    Ich habe vor kurzem auch so eine nette Begenung gehabt, in diesem Fall aber mit einem Kommissar der Polizei Lüdenscheid. Das hat ein juristisch Nachspiel für ihn und ich hoffe das der nie wieder auf Streife gehen darf! Der wollte es darauf anlegen das diese "Kontrolle" aus dem Ruder läuft. Und dann schreien wenn der Bürger dem Beamten mal richtig einen einschenkt, von wegen Gewalt gegen Beamte...
    Ach ja, er hat mich angezeigt weil ich während der Fahrt keine Schuhe trage und das untersagt die BG...Er hat einfach nicht kapiert das es inzwischen Urteile gibt das ich keine Schuhe tragen muß und das mich die deutsche BG einen Dreck interessiert. Norwegisches Auto mit norwegischem Arbeitsvertrag, was zum Teufel geht mich da die deutsche BG an?
    Und ich muß es ja schreiben, dieser Beitrag gibt nur meine Meinung wieder!
    Quod licet Iovi, non licet bovi!

  • #2
    AW: Es war zu erwarten...

    Wenn du mit einem Norwegischen Truck in Deutschland fährst , unterliegst du da nicht dem deutschen Gesetz ?
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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    • #3
      AW: Es war zu erwarten...

      Sicher aber keinen Sachen die irgendeine BG will. Natürlich muß ich mich in den Firmen an deren Vorschriften halten aber nicht im LKW unterwegs.
      Quod licet Iovi, non licet bovi!

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      • #4
        AW: Es war zu erwarten...

        ....tja....... B & B.......... vielleicht hat es diesma die richtigen erwischt............. wieso erinnern mich die 2 immer an Jim Carrey und Jeff Daniels....... ??
        Mal verlierst Du,...............mal gewinnt der andere............

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        • #5
          AW: Es war zu erwarten...

          @Norway

          Da irrst Du Dich aber gewaltig.

          Da solltest Du Dich zuerst einmal schlau machen.
          Die Sozialversicherer der einzelnen Länder, haben untereinander Verträge geschlossen.
          Diese Verträge regeln den Leistungsanspruch von Arbeitnehmern die in anderen Ländern im Einsatz sind und werden als "Sozialausgleich" oder "Sachleistungsausgleich" bezeichnet.

          Wer über diesen Sozialausgleich, im Schadensfall Leistung in Anspruch nehmen darf, der muss sich auch an die Bestimmungen des jeweiligen Landes und dem dazugehörigen Sozialversicherers halten, in dem er sich befindet.
          Und kann bei Verstößen gegen diese Bestimmungen auch mit Bußgeldern und/oder einem Tätigkeitsverbot belegt werden.

          Diese Sozialausgleichsverträge bestehen zwischen allen Ländern der EU/ der EWR und allen anderen Ländern, deren Bürger ohne Visum in eines dieser Länder (EU/EWR) reisen dürfen.

          Somit gilt auch für einen norwegischen Fahrer, in einem norwegischen Lastzug, die Bestimmungen der deutschen Berufsgenossenschaft, solange er in Deutschland eine gewerblichen Tätigkeit nachgeht.
          Ebenso, wie es für einen deutschen Fahrer mit deutschem Lastzug in Norwegen, die Bestimmungen des norwegischen Sozialversicherer gilt.
          Also lieber erst einmal schlau machen, bevor man sich mit Beamten anlegt.

          Unter Umständen bleibt der LKW auch mal stehen und man fährt mit dem Zug weiter.

          Als Ausländer hat man hier doch meistens einen Bonus. Wo man nach einer Ermahnung und dem Beseitigen des Mangels, frei von Strafe und Bußgeld weiter fahren darf. Weil man halt nicht alle Bestimmungen aller Länder kennen kann.
          Und das, obwohl die Bestimmungen der einzelnen Länder in diesem Bereich sich nur in Kleinigkeiten unterscheiden.

          Warum müssen einige diesen Bonus so verspielen und zwar nicht nur für sich, sondern auch für alle anderen Kollegen?
          Werden wir nicht schon genug abgezockt?
          Oder hat man vergessen, wie man sich als Gast in anderen Ländern benimmt?

          Gruß Howie

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          • #6
            AW: Es war zu erwarten...

            Hier irrt nur einer und dass bist Du!
            Aber mit Dir Oberfake diskutiere ich nicht, fahr Du mal schön weiter den Gotthard mit Ketten hoch, Herby!
            Und hör auf hier ständig alte Themen aus der Versenkung zu holen!
            Quod licet Iovi, non licet bovi!

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            • #7
              AW: Es war zu erwarten...

              Scheinbar irre ich mich da ebenso, wie die Polizeibeamten aus Deiner Kontrolle.
              Kannst ja machen, was Du für richtig hälst und das geht mich auch nichts an.

              Und wieso altes Thema? Darüber habe ich noch mit niemanden geschrieben.
              Und wer ist Herby?

              Kann es sein, da Du mich jetzt mit jemanden verwechselst?

              Gruß Howie

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              • #8
                AW: Es war zu erwarten...

                Zitat von Howie Beitrag anzeigen
                @Norway

                Da irrst Du Dich aber gewaltig.

                Da solltest Du Dich zuerst einmal schlau machen.
                Die Sozialversicherer der einzelnen Länder, haben untereinander Verträge geschlossen.
                Diese Verträge regeln den Leistungsanspruch von Arbeitnehmern die in anderen Ländern im Einsatz sind und werden als "Sozialausgleich" oder "Sachleistungsausgleich" bezeichnet.
                Du hast dich gewaltig in der Thematik verirrt. Ich habe nicht die geringste Ahnung, wie die einzelnen Versicherungen das untereinander regeln. Aber das ist in vorliegendem Fall auch unwichtig. Es geht nicht um eine Leistung sondern um Prävention. Es stellt sich die Frage, ob die Polizei berechtigt ist, ein Vergehen zu ahnden, welches gar nicht in ihre Zuständigkeit gehört. Es ist nun mal so, dass ein Bußgeld nur dann verhängt werden kann, wenn das explizit durch ein Gesetz so bestimmt ist. Ich kann mir nicht helfen, aber ich finde ein solches Gesetz nicht. Folglich darf der Polizist wohl den Finger heben und "du, du" sagen, mehr aber auch nicht.
                Eventuell könnte der Polizist auch die "Anzeige", wie sie hier genannt wurde, an die BG weiterleiten. Dazu müsste aber erstmal ermittelt werden, welche BG für den Fahrer überhaupt zuständig ist. Und wenn dann von der BG etwas kommen sollte, wird die sich an den Arbeitgeber wenden, denn der ist in erster Linie für die Arbeitssicherheit der Ansprechpartner. Der hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitnehmer die Sicherheitsvorschriften beachten.

                Dieses Procedere ist hier im Inland schon sehr aufwändig, ohne dass es die Kosten dafür wieder reinbringt. Für Fahrer, die für eine Firma im Ausland fahren ist es schier unmöglich, hier etwas zu erreichen. Ich glaube kaum, dass sich die Polizei im vorliegendem Fall an eine hiesige BG wendet, die das widerum an die zuständige Stelle im Land des Fahrers weitergibt, die zudem noch unbekannt ist.

                Wie die Sache bei einem Unfall aussieht, das steht hingegen auf einem anderen Blatt. Aber auch hier entscheidet nicht der Polizist vor Ort oder eine BG. In diesem Fall wird es von einem Richter entschieden. Aber das stand hier ja nicht zur Diskussion.

                Gruß

                McFly

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                • #9
                  AW: Es war zu erwarten...

                  Warten wir es ab, Norway wird uns bestimmt berichten, ob oder was passieren wird.

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                  • #10
                    AW: Es war zu erwarten...

                    Zitat von Norway Beitrag anzeigen
                    http://www.azonline.de/Muensterland/...rlicher-Gewalt
                    Waren bestimmt diese zwei Experten, Bode und Senkel am WerK. Da wollte ich vor Jahren auch schon mal handgreiflich werden, mein BF3 Begleiter konnte mich davon abhalten. Diese eingebildeten Dummbeutel! Von nichts eine Ahnung aber einen großen Hals! Untersagen mal eben die Weiterfahrt wenn es ihnen in den Kram passt. Die haben Dinge gemacht, andere Leute müssten dafür in den Knast. Aber solche Clowns schützt ja die Uniform...
                    Ich habe vor kurzem auch so eine nette Begenung gehabt, in diesem Fall aber mit einem Kommissar der Polizei Lüdenscheid. Das hat ein juristisch Nachspiel für ihn und ich hoffe das der nie wieder auf Streife gehen darf! Der wollte es darauf anlegen das diese "Kontrolle" aus dem Ruder läuft. Und dann schreien wenn der Bürger dem Beamten mal richtig einen einschenkt, von wegen Gewalt gegen Beamte...
                    Ach ja, er hat mich angezeigt weil ich während der Fahrt keine Schuhe trage und das untersagt die BG...Er hat einfach nicht kapiert das es inzwischen Urteile gibt das ich keine Schuhe tragen muß und das mich die deutsche BG einen Dreck interessiert. Norwegisches Auto mit norwegischem Arbeitsvertrag, was zum Teufel geht mich da die deutsche BG an?
                    Und ich muß es ja schreiben, dieser Beitrag gibt nur meine Meinung wieder!
                    Meines Kenntnisstandes nach verhält es sich so das jeder der sich auf Deutschen Strassen befindet auch dem Deutschen Hoheitsrecht Unterliegt. Und hier gilt ganz klar Hacken umschließendes Schuhwerk (Trucker Flipflops also mit Riemchen).
                    Sonst könnte ja jeder sagen was gehen mich die Flics in Frankreich an bin ja Deutscher mit Deutschem Auto und Deutschem Vertrag.
                    Tja und die Sache mit dem längeren Hebel und wer da dran sitzt ist natürlich auch so ein Ding.
                    Ich denke mal es liegt in der menschlichen Natur das jeder der ein Stück weit Macht besitzt sie auch gerne einsetzt die einen zum Guten aber dann doch eher mehr in die andere Richtung.
                    Zähne zusamm beißen frei bleiben oder aber Emotionen ihren Lauf lassen und viele neue Leute im Männerinternat kennen lernen ist die einzige Wahl die man da wohl leider hat.
                    In Stunden wo der Unsinn waltet sind die Sorgen ausgeschaltet,
                    und Sorglos sein das ist Gewinn drum hat der Unsinn einen Sinn.

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                    • #11
                      AW: Es war zu erwarten...

                      Zitat von Wallagilla Beitrag anzeigen
                      Meines Kenntnisstandes nach verhält es sich so das jeder der sich auf Deutschen Strassen befindet auch dem Deutschen Hoheitsrecht Unterliegt. Und hier gilt ganz klar Hacken umschließendes Schuhwerk (Trucker Flipflops also mit Riemchen).
                      So meinte ich das auch gehört zu haben.

                      Allerdings gibt es auch da verschiedene Ausnahmen, und zwar für Fahrzeuge mit bestimmten Kennzeichen, wodurch diese verschiedene Sonderrechte erhalten.

                      Bei Deutschen Kennzeichen, wäre das z.B. "O", "Y", "X" oder wenn das Kennzeichen mit einer Zahl rechts neben dem Stempel beginnt, anstatt mit Buchstaben.
                      Und zwar in festegelegten Bereichen, die auch grenzüberschreitend gelten können.

                      Allerdings fällt da ein gewerblich genutzter LKW nicht drunter, es sei denn, er wird von solchen Sonderfahrzeugen eskortiert, bzw. bewacht, die eventuell noch ihre Sonderrechte mit einem blauen Blinklicht signalisieren können.

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                      • #12
                        AW: Es war zu erwarten...

                        Wieso schlagt ihr denn nicht die Stvo auf? oder den Bußgeldkatalog?
                        Seit wann kontrolliert denn die Polizei im Auftrag der Berufsgenossenschaft?
                        Wenn die Bg mal auf euerm Hof rumrennt und dich ohne Schuhe aus dem Lkw springen sieht wirst du wohl zahlen müssen.

                        In der Stvo gibt es keine Richtlinie zum fahren mit oder ohne Schuhwerk !
                        Im Falle eines Unfalls werden sich Versicherungen quer stellen... oder eben die BG im falle eines Berufskraftfahrers...
                        Da hat die Polizei rein garnichts ausserhalb eines Schadenfalls mit zutun... wieviel Strafe soll man denn da zahlen? lächerlich!

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                        • #13
                          AW: Es war zu erwarten...

                          Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von EUR 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.
                          ADAC Juristische Zentrale - RechtsService - JSS ADAC e. V. Am Westpark 8 81373 München
                          Soviel dazu
                          Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                          Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                          "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Es war zu erwarten...

                            Zitat von Osthesse Beitrag anzeigen
                            Da hat die Polizei rein garnichts ausserhalb eines Schadenfalls mit zutun... wieviel Strafe soll man denn da zahlen? lächerlich!
                            Genau da irrst Du Dich!

                            Die Polizei kontrollliert und achtet auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften. (Zumindest sollte es so sein)
                            Falls ein Verstoß in den Zuständigbereich einer anderen Behörde fällt, dann reichen sie diesen, Zwecks Strafverfolgung an diese weiter. Wie z.B. bei den Sozialvorschriften.

                            Besteht Gefahr in Verzug, sprich, die Verkehrssicherheit ist gefährdet, dann dürfen die nicht nur, sondern müssen sofort eingreifen und handeln. Ganz gleich, in welchen Bereich ein Verstoß fällt.

                            Und falls Du glaubst, die BG-Vorschriften, wäre nur eine Sache zwischen Versicherer und Versicherten, dann irrst Du Dich erneut, da diese stehts im Einklang mit den Arbeitsschutzgesetzen gehen.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Es war zu erwarten...

                              Man kann dort vermutlich stundenlang Quellen suchen und mutmaßen... fakt ist dass es nirgends konkret in der StVo verboten ist !

                              Okay, bei Berufsfahrern ist das wohl ein wenig anders, da gibt es wohl den §209 Abs.1 Nr.1, 15 Abs.1 SGB VII i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer „Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“
                              Allerdings steht das im SGB und nicht in der StVo... also ganz blamiert hab ich mich dann auch nicht :D

                              Heisst für mich jetzt: Privat darf ich abgesehen von problemen mit Versicherungen usw. Barfuß fahren, und an der Arbeit eben nicht. Ein
                              Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az. 322Ss46/07) bestätigt mich jedenfalls darin.

                              naja, ich war mir eigentlich so sicher :D

                              LG

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