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95 im Führerschein eintragen lassen - oder Carte CFA in Frankreich

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  • 95 im Führerschein eintragen lassen - oder Carte CFA in Frankreich

    Hallo zusammen,

    ich möchte Euch mal mit ner speziellen Frage nerven, wo ich im Moment slbst noch keinen Durchblick habe. Wahrscheinlich wird die Frage nur jemand bearbeiten können der/die grenzüberschreitend arbeitet.

    Ich muss etwas weiter ausholen, damit klar ist wo genau das Problem liegt.

    Wohnen tue ich in Frankreich - arbeiten in der Schweiz.

    Zu meinen derzeitigen Papieren die ich momentan habe ist zu sagen das dies regelmässig für Verwirrung bei Kontrollen führt.

    - Führerschein deutsch
    - Fahrerkarte französisch
    - 2. Führerschein Schweiz

    den Rest schenke ich mir mal - da für mein Problem ohne Belang.

    Ich habe meine Module in Deutschland absolviert und die Schulungsbescheinigungen sind vorhanden. Normalerweise schnappt man dann den Kram geht auf die Führerscheinstelle und lässt die 95 im FS eintragen. Diese Variante geht bei mir nicht, da die Wohnortgemeinde für die FS Ausstellung verantwortlich ist. Mein deutscher FS ist ein Relikt aus der Zeit wo ich noch in D gewohnt hatte. Da es ein alter FS ist der erst mit meinem 50. Geburtstag verlängert werden muss - ist dieser noch gültig.

    Beantragung am Wohnort in Frankreich: In Frankreich gibt es genauso wie in der Schweiz eine Extrakarte zum FS wo die Qualifikation nachgewiesen wird. Beantragt wird diese normalerweise über die Ausbildungsstelle bei Chronoservices. Jetzt die Frage: Die Module werden europaweit anerkannt. Mit welchem Verfahren kann ich deutsche Module in Frankreich eintragen lassen? Vielleicht haben wir ja noch ein paar Grenzgänger hier im Board? Die Internetseite von Chronoservices gibt nix gescheites her. Habe schon ne Mail geschrieben - Antwort steht noch aus.

    Bin mal gespannt auf Antworten.
    Gruss Tim

    Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

  • #2
    AW: 95 im Führerschein eintragen lassen - oder Carte CFA in Frankreich

    100%ig sicher bin ich mir nicht, jedoch wurde mir gesagt das man die Module eines anderen Landes nicht in einem anderen Land eintragen lassen kann. Jedenfalls wurde mir das so in England gesagt. Mit meinem deutschen Führerschein wäre es mir jedenfalls nicht möglich gewesen die Module in England zu machen und dann eintragen zu lassen.
    Wenn du einen deutschen Führerschein hast und die Module in Deutschland gemacht hast, dann wirst du die Module wohl warscheinlich nur in Deutschland eintragen lassen können.

    Wenn dies nicht geht,aufgrund von Wohnort wirst du vielleicht einen französischen Führerschein brauchen und dort die Module nochmal machen.Keine Ahnung. Oder als Idee gäbe es die ganzen Sachen übersetzen und beglaubigen zu lassen?Keine Ahnung ob das klappen würde.
    Mir wurde jedenfalls gesagt man könne die Module nur in dem Land machen und dann eintragen lassen wo man auch lebt.Keine Ahnung ob das so richtig ist und warum.
    Zuletzt geändert von Speedy79; 27.07.2014, 14:12.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      AW: 95 im Führerschein eintragen lassen - oder Carte CFA in Frankreich

      Also die Module werden gegenseitig anerkannt und sind auch in einem anderen Land eintragbar. Das ist sicher. Bei uns haben Fahrer die CZV Module (Chauffeueren Zulassungs Verordnung) in der Schweiz gemacht und in Deutschland eintragen lassen.

      Das ich meinen deutschen FS eintauschen muss, das wäre möglich. Ein Zwang bestand bisher nicht, da nur bei einem Punkteeintrag der Zwang zum Umtausch besteht. Am 1. 8. ist Feiertag in der Schweiz. Da werde ich wohl mal die Sous Préfécture bei uns beehren. Mal schauen was die so meinen. In 5 Jahren mache ich den Mist zusammen mit einigen Kollegen wohl in Frankreich.

      Da kann man sich den einen oder anderen Schwierigkeitsgrad einsparen.

      Es wäre aber auch nett von der EU gewesen, wenn man das Verfahren zur Beantragung standardisiert hätte - aber auf die einfachsten Ideen kommt da anscheinend auch nicht.

      Wenn noch jemand ne Idee hat immer her damit. Danke.
      Gruss Tim

      Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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      • #4
        AW: 95 im Führerschein eintragen lassen - oder Carte CFA in Frankreich

        Hallo,

        also ich kenn das zum Beispiel nur vom deutschen Perso. Wenn Du im Ausland lebst bekommst Du ja nur noch nen Pass von der jeweilig zuständigen deutschen Botschaft. Neuerdings gibt es aber auch die Möglichkeit das man sich beim nächsten angrenzenden zuständigen deutschen Amt auch noch einen Perso holt, der dann aber den Eintrag "keinen Wohnsitz innerhalb der BRD" trägt. Eventuell geht das ja mit nem deutschen FS auch, und die machen Dir die 95 rein. Je nachdem wo Du in der Schweiz wohnst suchst Du die einfach mal das nächste deutsche Strassenverkehrsamt. Fragen kostet ja nix.
        "Per Aspera ad Astra !"

        >Du musst das ja mal so sehen,....., das Geld ist ja nicht weg,.....das hat jetzt nur ein anderer! <

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        • #5
          AW: 95 im Führerschein eintragen lassen - oder Carte CFA in Frankreich

          Hallo Tim,

          die Module müssen anerkannt werden, unter der Voraussetzung dass Du bei den absolvierten Modulen auch tatsächlich in diesem Land gearbeitet hast.
          Wenn ja, benötigst Du eine Bescheinigung des Arbeitgebers wo Du tätig warst, und gehst mit dieser Bescheinigung und den Modulbescheinigungen zu der zuständigen Dienststelle.

          Wenn Du während dem Zeitraum wo Du die Module in D absolviert hast nicht in Deutschland gewohnt hast, oder nicht in D gearbeitet hast, kannst Du die Module getrost in den Müll werfen.....oder versuchen die Damen und Herren an der Führerscheinstelle zu übertölpeln....vielleicht ahst Du ja Glück

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          • #6
            AW: 95 im Führerschein eintragen lassen - oder Carte CFA in Frankreich

            NAch einigem Kampftelefonieren muss ich nun auf die Präfektur nach Strasbourg. Da ich bereits WE mache, werde ich das gleich mal machen. Ich schreibe Euch wie's ausgegangen ist - vielleicht hat irgendwann mal dieselben Probleme.
            Gruss Tim

            Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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            • #7
              AW: 95 im Führerschein eintragen lassen - oder Carte CFA in Frankreich

              Hallo, da bin ich wieder....

              so langsam komme ich mir vor wie der Buchbinder Wanninger.

              - Sous Préfecture sagt, bitte an die Préfecture wenden
              - Préfecture erklärt sich für unzuständig da FS Deutsch und Ausbildung Deutsch -> haben mir die Webadresse der BAG Köln gegeben (kannte ich aber vorher schon):10_1_138[1]:
              - BAG Köln angerufen - ja wir sehen das Problem bitte bei der BAG Saarbrücken nachfragen, die haben mehr mit Grenzgängern zu tun.
              - BAG Saarbrücken angerufen - bitte um 2 nochmal anrufen - das macht Kollege.

              Aber jetzt: Anruf bei BAG SB:
              der Mann wusste sofort Bescheid und wusste wo der Schuh drückt-das war der Erste wo ich die mal ne gesscheite Antwort bekam. Er hat mir ne Mail geschickt, da es sich hier um ne Gesetzeslücke handelt. Er gab mir den Rat die 95 in einer dt. Führerscheinstelle eintragen zu lassen.

              Für Ihre heutige Anfrage an das Bundesamt,
              sehr geehrter Herr xxx ,

              bedanke ich mich und teile diesbezüglich Folgendes mit:

              Für Grenzgänger aus Frankreich, die ihren Wohnort in Frankreich haben, ihre Weiterbildung gemäß § 6 Nr. 2 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG )
              aber in Deutschland absolviert haben, ergibt sich ein Nachweisproblem zur Schlüsselzahl 95.
              Bis zu einer bundesrechtlichen Lösung, die auch von den französischen Behörden anerkannt wird, werden nachfolgende Erläuterungen gegeben:

              Berufskraftfahrer sind nach Artikel 7 der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr verpflichtet, eine Weiterbildung zu absolvieren. Mit dem Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetz wurde dies in nationales Recht umgesetzt.

              Der Nachweis der Weiterbildung erfolgt in Deutschland entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) durch Eintrag der Ziffer "95". In Frankreich wird von der Möglichkeit der Ausstellung eines separaten Fahrerqualifizierungsnachweises Gebrauch gemacht (vgl. Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Alternative 2 der Richtlinie 2003/59/EG).
              Frankreich stellt diese Fahrerqualifizierungsnachweise aber nur für in Frankreich absolvierte Weiterbildungen aus.
              Insoweit haben Grenzgänger, die kein deutsches Fahrerlaubnisdokument haben, weder die Möglichkeit, sich in Frankreich einen Fahrerqualifizierungsnachweis ausstellen, noch die "95" in den Führerschein eintragen zu lassen.

              Das Bundesministerium für Verkehr beabsichtigt bis spätestens Ende 2014 für diese Fälle (Grenzgänger) einen eigenen Fahrerqualifizierungsnachweis einzuführen. Für den Übergangszeitraum hat das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Energie und Verkehr die saarländischen Fahrerlaubnisbehörden angewiesen für sog. "Grenzgänger" nach Abschluss einer Weiterbildung entsprechend § 4 BKrFQV in Deutschland eine
              Bescheinigung nach Artikel 10 Abs. 3 Buchstabe b3. Spiegelstrich der Richtlinie 2003/59 EG
              auszustellen, bis die Einführung von Fahrerqualifizierungsnachweisen für Grenzgänger - zunächst bis Ende 2014 - gültig sein soll.

              Diese Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und den Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzulegen.

              Bitte wenden Sie sich zur Ausstellung dieser Bescheinigung an die örtlich zuständige Faherlaubnisbehörde (am Firmensitz des Arbeitgeber-Unternehmens).

              Weitere Informationen zu dem vorgenannten Themenbereich erteilt Ihnen die zuständige saarländische Behörde. Dies ist das
              Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Energie und Verkehr, Referat D/3 - Straßenverkehr, Straßenverkehrssicherheit
              Tel.Nr. 0681 / 501 - 3415, Herr Schäfer oder - 3406, Herr Draub .

              Mit freundlichen Grüßen
              Im Auftrag
              FJG
              Sachgebietsleiter
              ____________________________________
              Sachbereich 2
              Bundesamt für Güterverkehr

              Mainzer Straße 32-34, 66111 Saarbrücken
              Telefon: 0681 / 96702-80
              Telefax: 0681 / 96702-90

              Nächste Woche gehts weiter auf der Führerscheinstelle in D. Bin mir fast sicher das die auch keine Ahnung haben.

              Die Geschichte geht also noch etwas weiter. Danach kommt das Strassenverkehrsamt in Aarau dran.

              Bloss gut das ich ne Festnetzflatrate für Telefonate nach Deutschland habe.

              Im Grunde brauche ich auch keine Arbeit - bin auch so ausgelastet.

              In diesem Sinne ein schönes Wochenende.



              Gruss Tim

              Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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              • #8
                AW: 95 im Führerschein eintragen lassen - oder Carte CFA in Frankreich

                Ich war vor 2 Wochen bei der Führerscheinstelle der Bezirkshauptmannschaft - Grieskirchen00005679[1].gifund habe dort meine Grundqualifikation C 95 eintragen lassen

                Habe erst letztes Jahr bei der Altersuntersuchung (alle 5 Jahre) einen neuen Führerschein erhalten und heute wegen der C 95-Eintragung wieder einen neuen bekommen


                Kostenpunkt: € 11,- Ich finde, da kann man echt nicht meckern, hatte ich mir nämlich teurer vorgestellt

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                • #9
                  AW: 95 im Führerschein eintragen lassen - oder Carte CFA in Frankreich

                  Das Thema ist bei mir noch nicht durch. Der Führerschein kostet in D mehr. Für 11 Euro gibt nix auf dem Amt.
                  Gruss Tim

                  Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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