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Überladener LKW - 1 Punkt und Strafgeld

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  • Überladener LKW - 1 Punkt und Strafgeld

    Hey Brummis,

    ich habe ein besonderes Anliegen. Habe leider keinen Thread gefunden bisher, der sich darüber unterhält, daher eröffne ich mal einen neuen und hoffe, jemand kennt sich aus. Ich war vor 5-6 Wochen eine Nacht auf der A7 unterwegs. Ich wurde von der Polizei angehalten, weil eines der Rücklichter defekt war. Ich wusste das bis dato wirklich nicht. Dann wurde meine Lieferung gecheckt und festgestellt, dass mein LKW überladen war. Es hieß dann, ich bekäme 1 Punkt und 140 Euro Strafe + 15 Euro Verwarnungsgeld wegen der Rücklichter. Ich bezahlte gleich in Bar und ließ mir die Zahlung natürlich quittieren. Wollte mir das vom Arbeitgeber natürlich zurückerstatten lassen, denn ich bin ja nicht verantwortlich dafür was und wieviel ich liefere und überprüfe auch nicht vor jeder Fahrt in welchem Zustand sich das Lieferfahrzeug befindet. Dass ich den Punkt kriege, da werde ich wohl sicher nichts dran ändern können, oder?

    Jedenfalls sah mein Arbeitgeber nach langen Diskussionen darüber ein, dass er in der Kostenpflicht stünde, doch er überweist das Geld einfach nicht zurück. Ich weiß auch nicht, wieviel Druck ich machen soll. Schließlich bin ich froh darüber, den Job nebenbei machen zu dürfen und bin in den Arbeitszeiten dort sehr flexibel. Möchte das nicht auf's Spiel setzen, aber es ist jetzt schon fast 2 Monate her!

    Was meint ihr, was ich jetzt machen soll?
    Liebe Grüße!
    Wer bremst, verliert.

  • #2
    AW: Überladener LKW - 1 Punkt und Strafgeld

    Zitat von olafma Beitrag anzeigen
    Ich bin ja nicht verantwortlich dafür was und wieviel ich liefere
    Wer denn sonst???

    Zitat von olafma Beitrag anzeigen
    und überprüfe auch nicht vor jeder Fahrt in welchem Zustand sich das Lieferfahrzeug befindet.
    Das solltest du aber. Nicht nur das Fahrzeug, sondern auch deine Einstellung zu deinem Job.

    Zitat von olafma Beitrag anzeigen
    Dass ich den Punkt kriege, da werde ich wohl sicher nichts dran ändern können, oder?
    So ist es.

    Zitat von olafma Beitrag anzeigen
    Was meint ihr, was ich jetzt machen soll?
    Verbuch es als Lehrgeld.
    Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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    • #3
      AW: Überladener LKW - 1 Punkt und Strafgeld

      Das solltest du aber. Nicht nur das Fahrzeug, sondern auch deine Einstellung zu deinem Job.
      Ja, hinterher ist man immer schlauer. Man muss natürlich auch dazu sagen, dass das nur ein kleiner Nebenverdienst hin und wieder ist. Vielleicht wäre meine Einstellung dem Job gegenüber anders, wenn ich es nicht nur gelegentlich machen würde und nicht nur für finanziellen Zuverdienst.

      Seit den Gesprächen darüber, dass mein Chef das Geld zurücküberweist ist bisher übrigens immer noch nichts passiert. Ich habe es vergangene Woche noch einmal mit Nachdruck im Telefongespräch angesprochen. Er meinte, er hätte gerade einfach Wichtigeres zu tun und der Firma ginge es im Gesamten gerade nicht gut. Daher wird er auch an Mitarbeitern abbauen müssen und nach Andeutungen klang es, als würde auch ich bald gehen dürfen. Jetzt möchte ich erst Recht keinen Druck mehr machen, aber andererseits ist meine Familie gerade wirklich auf jeden Cent angewiesen und 155 Euro sind für uns viel Geld im Monat.
      Wer bremst, verliert.

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      • #4
        AW: Überladener LKW - 1 Punkt und Strafgeld

        Bußgelder zahlt der Fahrer. Es gibt keine Möglichkeit deinen Chef zu zwingen das für dich zu bezahlen.
        Lediglich die Bußgelder für Halter muß natürlich dein Chef zahlen.
        Selbst wenn du es von ihm schriftlich hättest das er für dich Bußgelder zahlt müßte er es nicht, da solche Abmachungen sittenwidrig sind.

        Ich gehe davon aus das du also selber drauf sitzenbleibst und auch bald aufgrund deiner "Quengelei" deinen Job verlierst...

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        • #5
          AW: Überladener LKW - 1 Punkt und Strafgeld

          Zu dem geschilderten kann ich leider nur sagen "selber schuld".....und eigentlich kann man so ein Denken und so eine Einstellung schon fast als grob fahrlässig bezeichnen.Mit so einer Einstellung kann schnell noch viel schlimmeres passieren.
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #6
            AW: Überladener LKW - 1 Punkt und Strafgeld

            Also olafma . . .

            Ich kapiere Deinen Beitrag nicht ganz.Du schreibst,daß Du wegen dem defekten Rücklicht € 15.-- Verwarnungsgeld bezahlt hast,bis dahin OK, aber die € 140.--Strafe kannst Du meiner Meinung nach nicht bar bezahlt haben,da die Polizei Strafen in dieser Höhe gar nicht kassiert.
            Da bekommst Du Post mit Zahlkarte.

            Auf der A7 unterwegs.Dann wegen eines defekten Rücklichts aufgehalten OK.
            Aber dann eine Überladung festgestellt ? ? ? War das eine Kontrolle auf Rastplatz mit Verwiegung ? ? ?

            Wäre interessant wie das abgelaufen ist.

            Servus

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            • #7
              AW: Überladener LKW - 1 Punkt und Strafgeld

              .........da nimmste einen Taschenrechner....... (hat fast jedes Handy Serienmässig)........ addierst die Gewichte in deinem Frachtbrief....... vergleichst die Summe mit der Nutzlast deiner Hämorroidenschaukel.......... Bingo.......
              Da gibt es nur 3 Möglichkeiten...........
              Mal verlierst Du,...............mal gewinnt der andere............

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              • #8
                AW: Überladener LKW - 1 Punkt und Strafgeld

                überladen ohne Waage festgestellt - klingt recht abenteuerlich. Aber unsere Polizei nimmt auch Bargeld in der Höhe mir haben sie mal 150 Eur abgenommen. Zu schnell in der Überleitung auf den Beschleunigungsstreifen mit ADR. Gab ne etwas größere Diskussion. Am Ende wurde es eingestellt, wegen Verfahrensfehlern. Das Geld war ne Sicherheitsleistung da ich kein Rind und kein Kind in D habe.
                Gruss Tim

                Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                • #9
                  AW: Überladener LKW - 1 Punkt und Strafgeld

                  Zitat von Tim Beitrag anzeigen
                  Das Geld war ne Sicherheitsleistung da ich kein Rind und kein Kind in D habe.
                  Sicherheitsleistung ist nur dann zu bezahlen, wenn kein Abkommen über Strafverfolgung mit dem Herkunftsland des Lenkers besteht.

                  Übereifrige Polizisten versuchen aber dennoch immer wieder diese gleich an Ort und Stelle abzukassieren.

                  GrußHisco

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                  • #10
                    AW: Überladener LKW - 1 Punkt und Strafgeld

                    Zitat von olafma Beitrag anzeigen
                    Hey Brummis, Ich war vor 5-6 Wochen eine Nacht auf der A7 unterwegs. Ich wurde von der Polizei angehalten, weil eines der Rücklichter defekt war.
                    In deutsch[1].gif wurde ich schon zweimal wegen defektem Rücklicht am Tankauflieger angehalten, 450572[1].gif habe das an Ort und Stelle behoben und dann kein Bußgeld bezahlt.:classic:

                    Gruß Hisco

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                    • #11
                      AW: Überladener LKW - 1 Punkt und Strafgeld

                      Zitat von hisco Beitrag anzeigen
                      Sicherheitsleistung ist nur dann zu bezahlen, wenn kein Abkommen über Strafverfolgung mit dem Herkunftsland des Lenkers besteht.

                      Übereifrige Polizisten versuchen aber dennoch immer wieder diese gleich an Ort und Stelle abzukassieren.

                      GrußHisco
                      Stimmt, das Regierungspräsidium in Karlsruhe hat's dann auch zurückerstattet. Ausser viel Aufwand nix gewesen.
                      Gruss Tim

                      Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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                      • #12
                        AW: Überladener LKW - 1 Punkt und Strafgeld

                        Sicherheitsleistung ist k e i n e Srafe,deshalb wird eine Sicherheitsleistung i m m e r sofort kassiert.
                        Einer Sicherheitsleistung folgt meist ein Bußgeldbescheid.Wenn der z.B. nicht zustellbarist hat der Staat wenigstens Die "Sicherheitsleistung" .

                        Bußgeld wird nur bis 55 --€ sofort erhoben. (neu).

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