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Ferienfahrverbot 2014- Alle Termine und Autobahnen im Überblick

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  • Ferienfahrverbot 2014- Alle Termine und Autobahnen im Überblick

    Alle Jahre wieder erlässt das Verkehrsministerium im Sommer ein Ferienfahrverbot für Lkw. 2013 beginnt das Verbot wieder am 1. Juli und gilt bis zum 31. August.
    Ferienfahrverbot für Lkw 2014 tritt am 1. Juli in Kraft Mit Beginn der Sommerferien füllen sich jedes Jahr aufs Neue auch die deutschen Autobahnen. Um den Reiseverkehr zu erleichtern, hat das Bundesverkehrsministerium allerdings die Möglichkeit, ein Ferienfahrverbot für Lkw auszusprechen. Auch in diesem Jahr gilt es wieder vom 1. Juli bis zum 31. August 2014 und verbietet es Lastwagen, samstags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr viel befahrene Autobahnen und Bundesstraßen zu nutzen. Damit erweitert das Ferienfahrverbot für Lkw das bestehende Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, das von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Straßennetz gilt. Konkret betroffen sind allerdings nur Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger.
    Ausnahmen vom Fahrverbot Doch auch beim Ferienfahrverbot 2014 für Lkw gibt es wieder Ausnahmeregelungen. So dürfen Lastwagen die betroffenen Autobahnen weiter nutzen, wenn sie leicht verderbliches Obst und Gemüse oder frische Produkte aus Milch, Fleisch und Fisch transportieren. Auch Leerfahrten, die mit diesen Transporten in Verbindung stehen, sind gestattet. Darüber hinaus sind auch Lkw im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße und Hafen-Straße teilweise vom Ferienfahrverbot für Lkw 2013 ausgeschlossen. Für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer besteht außerdem die Möglichkeit, in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
    Für Lkw gesperrte Autobahnen und Bundesstraßen Auf folgenden Autobahnen gilt das Ferienfahrverbot für Lkw 2014:
    A 1 von Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg
    A 2 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
    A 3 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg
    A 4/E 40 von der Anschlussstelle Erfurt-Vieselbach bis zur Anschlussstelle Hermsdorf-Ost
    A 5 von Darmstädter Kreuz über Karlsruhe bis Autobahndreieck Neuenburg
    A 6 von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
    A 7 von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen
    A 8 von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-Obermenzing und
    von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall
    A 9/E 51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing
    A 10 Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und
    der Bereich zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder
    A 45 von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck
    A 61 von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim
    A 81 von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle Gärtringen
    A 92 von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und
    von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding
    A 93 von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart
    A 99 von Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
    A 215 von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle Blumenthal
    A 831 von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart
    A 980 von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen
    A 995 von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd
    Darüber hinaus gilt das Ferienfahrverbot 2014 für Lkw auch auf den Bundesstraßen B 31 von der Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96 sowie der B 96/E 251 vom Neubrandenburger Ring bis Berlin
    Quelle: Motorvision
    Liebe Grüße
    Harry


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