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Streit um Arbeitszeit.....

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  • Streit um Arbeitszeit.....

    Interessanter Artikel bei einem Streit vor Gericht,die Arbeitszeit betreffend

    Für viele Fahrer ist der Nachweis der geleisteten Arbeitszeit ein riesiges Problem. Vor Gericht ziehen sie dann den Kürzeren.
    Zuletzt geändert von Brummfussel; 03.06.2014, 10:46.

    Leben ist das was passiert,
    während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
    .....

    LG Marion

  • #2
    AW: Streit um Arbeitszeit.....

    Das Problem ist ganz einfach zu nennen : der überwiegende Teil der Fahrer stellt den Digi nicht auf Arbeitszeit, sondern fährt von " Pause zu Pause". So kommen auch weniger Arbeitsstunden auf die Karte. Wenn Jeder den Digi richtig einstellt, dann ist der Nachweis auch vorhanden ob Arbeitszeitmaximum überschritten oder "sauber" ist.

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    • #3
      AW: Streit um Arbeitszeit.....

      Ist aber leider so, dass der Tacho beim Motorauschalten automatisch auf Pause geht. Bei den ersten Digitachos stand der noch auf Arbeitszeit.

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      • #4
        AW: Streit um Arbeitszeit.....

        ...........ich frage mich nur, wie man auf 260 Std. Arbeitszeit kommen kann, ohne seine Fahrerkarte in Grund und Boden zu fahren.....??
        Die bekomme ich im Monat nie zusammen.......
        Mit Lenkzeit und Arbeitszeit....... ( Abfahrtkontrolle, Entladen, Spülen, Beladen ) komme ich max. auf 10 Std.am Tag....
        ....sind in einem Monat ca. 200 Std...... manchmal mehr, manchmal weniger.......
        .......im Durchschnitt liege ich aber immer unter der 48h Regelung.......
        Mal verlierst Du,...............mal gewinnt der andere............

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        • #5
          AW: Streit um Arbeitszeit.....

          Kann man sich in der Werkstatt einstellen lassen.
          Ging mir auch auf den 'Keks'

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          • #6
            AW: Streit um Arbeitszeit.....

            Ich tricks ja auch zwischendurch mit Pause und Arbeitszeit, bin aber so frei und häng die Zeit an meine Nachtpause dran. Desweiteren ist es genau genommen Urkundenfälschung, während Be und Entladen den Tacho auf Pause zu haben.
            Gruss calle

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            • #7
              AW: Streit um Arbeitszeit.....

              Arbeitszeit gilt ab dem Moment wo du Tätigkeiten innerhalb deines Arbeitsradius(Abfahrtskontr.,Lampen wechseln,auf die Karte schauen) machst...Dazu gehört auch Lenkzeit...Einzig die Bereitschaftszeit und die Pausenzeit gilt nicht als Arbeitszeit..

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              • #8
                AW: Streit um Arbeitszeit.....

                Wir Fahrer besch.....uns doch selbst wenn wir den Tacho,wie es das Gesetz vorschreibt,nicht richtig einstellen.
                Das Arbeitszeitschutzgesetz sagt ganz klar,in D darf die Höchstarbeitszeit von
                10 Std nicht überschritten werden und das gilt auch für Fernfahrer.
                Jede Tätigkeit die du außerhalb der Fahrzeit machst ist Arbeitszeit.Pause ausgenommen.
                Arbeitsbereitschaft gibt es nur,wenn die Zeit dafür im Vorfeld klar bekannt ist.
                Beispiel:Sagt der Kunde zu dir,die Ladung ist in 2 Std.erst fertig ist es Arbeitsbereitschaft und du darfst dich vom LKW entfernen.
                Sagt der Kunde aber:warte mal wir holen dich gleich,ist es Arbeitszeit und das Gleiche
                gilt auch für die Rampe.
                Nun ist doch Jedem klar,weshalb der Chef und die Disposition gerne sehen das der
                Tacho auf Pause steht denn 10 Std Arbeitszeit sind schnell erreicht.
                Wer in NRW wohnt kann sich bei der Landesregierung selbst schlau machen.
                Tel.02114750 und dann das Dezernat 55 verlangen

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                • #9
                  AW: Streit um Arbeitszeit.....

                  Sehr interessanter Artikel. Aus eigener Erfahrung leider auch richtig. Denn kannst du als Fahrer deine Daten auf der Fahrerkarte nicht nachweisen und das können nur wenige wirklich, stehst du dumm dar. Ich habe für mich einen Kartenleser und globofleet und archiviere regelmäßig. Beim letzten Arbeitgeber wo ich keinen Schriftlichen Vertrag vorgelegt bekommen habe, habe ich auf Überstundenausgleich geklagt auf Grundlage einer 40std Woche. Rückwirkend für die letzten 3 Jahre.
                  und Erfolg gehabt. Gearbeitet habe ich 10-11 Stunden mit Pausen täglich. Das war jetzt auch der Grund warum ich aufgehört habe und kündigen wollte. Leider zahlt der AG nicht die Überstunden aus sondern stellt mich frei für den Überstundenausgleich. Demzufolge hab ich von den Überstunden auf einen Teil verzichtet sonst wäre ich noch bis Ende Juli freigestellt gewesen. Dazu hatte ich keinen Bock weil,ich wieder fahren möchte. Also schafft euch so ein Teil unbedingt an Leute, könnt ihr sogar von der Steuer absetzen. Es lohnt sich. Und zusätzlich eine Rechtschutzversicherung.

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                  • #10
                    AW: Streit um Arbeitszeit.....

                    Zitat von Erdenwind Inc. Beitrag anzeigen
                    Beim letzten Arbeitgeber wo ich keinen Schriftlichen Vertrag vorgelegt bekommen habe, habe ich auf Überstundenausgleich geklagt auf Grundlage einer 40std Woche. Rückwirkend für die letzten 3 Jahre.
                    und Erfolg gehabt.
                    Spannend finde ich, dass du auf 40 Std gegangen bist. Wie hat der Anwalt das begründet? Ist der ex AG in Verband? Hattest du Anspruch auf Tariflohn? Wäre schön das zu erfahren. Ich bin immer von 208 Stunden ausgegangen in solchen Fällen.

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                    • #11
                      AW: Streit um Arbeitszeit.....

                      Wie ja schon angedeutet wurde im Artikel wird bei solchen Firmen wenn man es denn richtig machen würde, beim regelmäßigen Kartenauslesen fragen auftauchen warum denn ständig Arbeitszeitverstöße auf der Karte sind und dass man dies doch bitte unterlassen soll.

                      Denjenigen der das Jahrelang mitmacht will ich sehen, das geht dann wie im Artikel los mit LKW zuhause wird gestrichen etc.

                      Auf einem anderen Blatt dagegen steht, warum wir obwohl ja angeblich so ein schlimmer Fahrermangel herrscht überhaupt noch jemand bei so einem Betrieb im Lohn und Brot steht.

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                      • #12
                        AW: Streit um Arbeitszeit.....

                        Begründet wurde es damit das wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt eine regelarbeitszeit von 40 std per Gesetz gilt. Dazu gibt es auch schon Urteile.
                        deshalb. Ich bin erst garnicht auf die Idee gekommen das ohne Anwalt einzufordern.
                        dem AG habe ich in 6 Jahren immer wieder darauf aufmerksam gemacht. Leider hat er nicht drauf reagiert. Dabei ist es unerheblich ob die allgemeine Arbeitszeit bei uns 9 Std. Betrug. Dem arbeitzeitgesetz entnimmt man lediglich die Grundlage von 8Std. Und Max.10std. Der eine schutzfunktion darstellt.
                        ich hoffe ich hab das jetzt richtig erklärt. Fakt war daraus leitet sich dan eine mindestarbeitzeit von 40 Stunden bei einer 5 Tage Woche ab. Hat für mich geheißen knapp 456 std. Überstunden und wäre bis Ende Juni ( mit Feiertagen und resturlaub von 8 Tagen) auf 5 Tage Woche hin. Wir hatten festgehalt! Ein ausbezahlen wurde abgelehnt sondern nur freistellen von der Arbeit bei Bezug des Gehaltes. Wenn du den Wortlaut genau haben willst E-Mail-Adresse sende ich dir mal gerne zu das Schreiben der Anwältin.

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                        • #13
                          AW: Streit um Arbeitszeit.....

                          Mich würde das Urteil interessieren. Das Schreiben der Anwältin eher weniger. Ich sende Dir meine Mail Adresse.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Streit um Arbeitszeit.....

                            Muss ich dich leider enttäuschen es lief auf einen Vergleich aus. Ich wollte kündigen und habe der Gegenseite auf Grundlage der Rechtssprechung dann einen gewünschten Austrittstermin genannt mit Verzicht auf restliche Überstunden. Quasi fast zwei Monate verschenkt. Der AG wollte nicht die sofortige Kündigung akzeptieren somit 4 Wochen Frist einhalten. Bekommen hätte ich aber laut Anwalt und Rechtssprechung für die letzten 3 Jahre rückwirkend meine nachgewiesenen Überstunden. Das wusste der AG aber und knickte ein. Es war billiger für Ihn. Zwar hätte ich einklagen können und hätte gewonnen wäre aber auf den Anwaltskosten anteilig beteiligt gewesen somit wäre der Gewinn nachher nicht mehr so hoch gewesen und ich hätte bis Ende Juni dann nur mein Gehalt gehabt was aber nicht in meinem Sinn war. Ich will mehr verdienen! Das wäre dann nicht möglich gewesen.
                            in dem Anwaltschreiben wurde Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung genannt von 2018. daher auch mein Angebot das anwaltsschreiben aufzuzeigen. Sorry wenn der Eindruck entstand ich habe ein Urteil. Es wäre darauf allerdings hingelaufen.

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                            • #15
                              AW: Streit um Arbeitszeit.....

                              ...es lief auf einen Vergleich aus. Ich wollte kündigen und habe der Gegenseite auf Grundlage der Rechtssprechung dann einen gewünschten Austrittstermin genannt mit Verzicht auf restliche Überstunden.

                              Es scheint so, als würden manche AG (nicht alle)
                              mit Kenntnis der Rechtslage auf so eine Vergleichs-Lösung spekulieren, lohnt sich ja dann. ;-)


                              Gruß!
                              M.P.U
                              "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                              chinesisches Sprichwort

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