Seit dem 1.März 2014 ist eine neue Kontrollgeräteverordnung (EU) Nr.165/2014 in Kraft getreten und soll am 2.März 2016 Geltung erlangen.
Dazu bedarf es neuer,intelligenter Fahrtenschreiber und wann diese in Neufahrzeuge verbaut oder als Nachrüstung möglich sind,ist noch nicht klar.Diese Neuregelung läßt dann die Fernabfrage(während der Fahrt) bestimmter Daten des Fahrtenschreibers zu,um den Mißbrauch oder die Manipulation der Fahrtenschreiber zu erfassen.Konkrete Lenk,-u.Ruhezeiten sollen dabei nicht abrufbar sein.
Viel mehr dazu hier:
Dazu bedarf es neuer,intelligenter Fahrtenschreiber und wann diese in Neufahrzeuge verbaut oder als Nachrüstung möglich sind,ist noch nicht klar.Diese Neuregelung läßt dann die Fernabfrage(während der Fahrt) bestimmter Daten des Fahrtenschreibers zu,um den Mißbrauch oder die Manipulation der Fahrtenschreiber zu erfassen.Konkrete Lenk,-u.Ruhezeiten sollen dabei nicht abrufbar sein.
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