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Ungarn - Mitführpflicht Feuerlöscher

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  • Ungarn - Mitführpflicht Feuerlöscher

    Wir wurden von der Wirtschaftskammern Österreich und AußenwirtschaftsCenterBudapest wie folgt auf die bestehende Mitführverpflichtung von Feuerlöschern bei Fahrzeugen des Güter- und Personenverkehrs hingewiesen:

    Die Verordnung 6/1990. (IV.12.) KÖHÉM des Verkehrsministers über die Bedingungender Verkehrszulassung und- haltung von Fahrzeugen auf öffentlicher Straßeschreibt im § 107 zwingend die Mitführungspflicht von Feuerlöschern für LKW, Autobusse und landwirtschaftliche Zugfahrzeuge vor:



    Gesamtgewicht desFahrzeugs (Kg) / Anzahl der Feuerlöscher (Stück)

    3500 –12000 1 Stück, 6 Kg

    12000 –24000 1 Stück, 12 Kg

    über24000 2 Stück, 12 Kg

    Bei diesen Angaben handelt es sich um Trockenlöscher.



    Die Verordnung gibt auch an,welche standardisierten Feuerlöscher durch solche mit anderem Löschmaterialersetzt werden können:

    a) Trockenfeuerlöscher von 3 Kg 1 Stück 5A und 34B,
    b) Trockenfeuerlöscher von 6 Kg 1 Stück 13A und 89B,
    c) Trockenfeuerlöscher von 12 Kg 1 Stück 34A und 144B


    Da die Regelung keine Ausrüstungsvorschrift ist, sondern das Mitführen – also ein Verhalten – eingefordert wird, ist sie auch auf Fahrzeuge, die außerhalb Ungarns zugelassen sind, anzuwenden.

    Mitentsprechenden Kontrollen der Exekutive muss gerechnet werden.



    Quelle:WKO
    Gruß Edith :bye:

    Rettet die Erde - Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!!!

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