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Nachtrag Digitalles Tacho

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  • Nachtrag Digitalles Tacho

    Hallo Brummifreunde,

    ich melde mich mit einem anliegen das mir seit ein paar Tagen schlaflose Nächte bereitet.
    Ich arbeite als Kraftfahrer in einem Betrieb mit mehreren Fahrern und unterschiedliuchen LKW´s von 7,5t bis zu meinem 40t Sattelzug.
    Jetzt wurden Kollegen von mir angehalten mit einem 7,5t vom BAG, und aufgefallen ist das sie noch nie Nachträge beim Digitalen Tachographen gemacht haben. Als wir uns umgehört haben, haben das inkl. mir nur wenige Fahrer gemacht da alle nicht aus der Fahrer branche kommen und nur einen alten Klasse drei Führerschein haben und wir grade jetzt mit den Modulen für die Kraftfahrerlaubnis dran sind.
    Das BAG prüft jetzt alle Fahrerdaten und bei allen gibt es zwar keine Geschwindigkeitsüberhöhungen oder Lenkzeitüberschreitungen sondern nur die fehlenden Nachträge.

    Kurz erklärt. Ich komme MIttags mit dem Sattelzug nach ca. 4 Studnen fahrt zurück und stelle den Zug auf dem Hof ab und zieh die Karte. (Ende D etc. ) Morgens wenn ich wiederkomme tue ich die Karte rein und drücke immer auf Nachtrag " Nein " was ja falsch ist (das jhab ich nun auch eingesehen)

    Was erwartet mich für ein Bußgeld durchs BAG?

    Inwiefern gehen die zurück 28 Tage. 3 Monate . 365 Tage?
    ( unsere Dispos müssen denen wohl die letzten 3 Monate geben)

    Vielen Dank für die Mühe die ihr euch macht um zu Antworten im vorraus. Ich würde mich wirklich über Hilfe freuen um auch meinen Kollegen weiter zu helfen denen es grade ähnlich geht. Leider hat unser Unternehmen keine Ahnung was denen da bevor steht und die Arbeiten sich grade erst da ein.

    Grüße

    Martin

  • #2
    AW: Nachtrag Digitalles Tacho

    Ich empfehle dir einen Anruf bei dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt. Lass dich mit dem Sachbearbeiter verbinden, der deinen Fall zu bearbeiten hat. Erkläre ihm den Sachverhalt. In der Regel sind die Leute ganz nett und du kannst vielleicht erreichen das die Strafe nicht ganz so hoch ausfällt. Ich habe das selbst schon mal vor vielen Jahren so gemacht. Was du für eine Strafe erwarten wirst kann ich leider nicht beurteilen. Auch ob man 28 Tage zurück sieht oder weil die ganze Firma auffällig geworden ist, einen längeren Zeitraum anschaut, kann ich leider nicht sagen. Für möglich halte ich es aber in diesem Fall.

    Ich habe über meine Gewerkschaft/Fakulta einen gewissen Schutz vor solchen Zahlungen. Das heißt dort Familiennothilfe und soll dafür sorgen das eine Familie nicht in den Ruin geht, wenn sie plötzlich viele Hundert Euro aufbringen muss.

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    • #3
      AW: Nachtrag Digitalles Tacho

      Vielen Dank,
      leider finde ich keinen Ansprechpartner da es bei uns in NRW kein Gewerbeaufsichtsamt mehr gibt sondern ein Amt für Arbeitsschutz. Und da telefonisch geht garnichts nur mit Anträgen. Oh man, dumm wenn einem so eine, in meinen Augen betrachtet, dummheit passiert und man dann teilweise so ausgenommen wird. Ich mein ich halte mich immer an Lenkzeiten, Ruhezeiten, Geschwindigkeiten etc. Und dann sowas. Vor acht Jahren im Fernverkehr war das kein Thema mit dem Nachtrag das passierte bei dem damaligen VDO alles automatisch und dann nach der Pause und zu meinem neuen Job verändert sich alles. Sechs Jahre fahre ich schon und keinem ist es beim auslesen oder derartigem Aufgefallen. Jetzt kann ich nur abwarten und sehen was passiert und hoffen das es mich nicht finanziel ruiniert.

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      • #4
        AW: Nachtrag Digitalles Tacho

        Die zweite wichtige Frage wäre.

        Darf das Aufsichtsamt mich persönlich dafür belangen wenn sie die Firma überprüfen nachdem ein Kollege aus Buxtehude auffällig geworden ist mit der nicht Nachtragungsgeschichte?

        Kommentar


        • #5
          AW: Nachtrag Digitalles Tacho

          Hab dir die zuständigen Infonummern per PN geschickt.
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #6
            AW: Nachtrag Digitalles Tacho

            Zitat von Seq81 Beitrag anzeigen
            Hallo Brummifreunde,

            ich melde mich mit einem anliegen das mir seit ein paar Tagen schlaflose Nächte bereitet.
            Ich arbeite als Kraftfahrer in einem Betrieb mit mehreren Fahrern und unterschiedliuchen LKW´s von 7,5t bis zu meinem 40t Sattelzug.
            Jetzt wurden Kollegen von mir angehalten mit einem 7,5t vom BAG, und aufgefallen ist das sie noch nie Nachträge beim Digitalen Tachographen gemacht haben. Als wir uns umgehört haben, haben das inkl. mir nur wenige Fahrer gemacht da alle nicht aus der Fahrer branche kommen und nur einen alten Klasse drei Führerschein haben und wir grade jetzt mit den Modulen für die Kraftfahrerlaubnis dran sind.
            Das BAG prüft jetzt alle Fahrerdaten und bei allen gibt es zwar keine Geschwindigkeitsüberhöhungen oder Lenkzeitüberschreitungen sondern nur die fehlenden Nachträge.

            Kurz erklärt. Ich komme MIttags mit dem Sattelzug nach ca. 4 Studnen fahrt zurück und stelle den Zug auf dem Hof ab und zieh die Karte. (Ende D etc. ) Morgens wenn ich wiederkomme tue ich die Karte rein und drücke immer auf Nachtrag " Nein " was ja falsch ist (das jhab ich nun auch eingesehen)

            Was erwartet mich für ein Bußgeld durchs BAG?

            Inwiefern gehen die zurück 28 Tage. 3 Monate . 365 Tage?
            ( unsere Dispos müssen denen wohl die letzten 3 Monate geben)

            Vielen Dank für die Mühe die ihr euch macht um zu Antworten im vorraus. Ich würde mich wirklich über Hilfe freuen um auch meinen Kollegen weiter zu helfen denen es grade ähnlich geht. Leider hat unser Unternehmen keine Ahnung was denen da bevor steht und die Arbeiten sich grade erst da ein.

            Grüße

            Martin
            Hallo Martin,

            mach dir keine Sorgen. In Deutschland ist der Nachtrag nicht verpflichtend. Du kannst es auf der Seite des BAG nachlesen.



            Auf Seite 38 steht:
            Für ungeteilte tägliche Ruhezeiten, die sich nicht über einen vollständigen Kalendertag erstrecken, besteht keine Bescheinigungspflicht und damit auch keine Nachtragungspflicht.

            Gruß

            McFly

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            • #7
              AW: Nachtrag Digitalles Tacho

              Zitat von McFly Beitrag anzeigen
              Hallo Martin,

              mach dir keine Sorgen. In Deutschland ist der Nachtrag nicht verpflichtend. Du kannst es auf der Seite des BAG nachlesen.



              Auf Seite 38 steht:
              Für ungeteilte tägliche Ruhezeiten, die sich nicht über einen vollständigen Kalendertag erstrecken, besteht keine Bescheinigungspflicht und damit auch keine Nachtragungspflicht.

              Gruß

              McFly
              Ich muß immer wieder staunen was Du alles parat hast

              Kommentar


              • #8
                AW: Nachtrag Digitalles Tacho

                Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                Hallo Martin,

                mach dir keine Sorgen. In Deutschland ist der Nachtrag nicht verpflichtend. Du kannst es auf der Seite des BAG nachlesen.



                Auf Seite 38 steht:
                Für ungeteilte tägliche Ruhezeiten, die sich nicht über einen vollständigen Kalendertag erstrecken, besteht keine Bescheinigungspflicht und damit auch keine Nachtragungspflicht.

                Gruß

                McFly


                Danke McFly,

                bezieht sich dieser Satz auf alle Fahrer aller Klassen oder nur auf die zwischen 2,5 bis 3,5 mit analogem Tacho? Ich blick bei diesem Bürokraten Deutsch nicht durch.

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                • #9
                  AW: Nachtrag Digitalles Tacho

                  Zitat von Postkutscher Beitrag anzeigen
                  Ich muß immer wieder staunen was Du alles parat hast
                  Ich kann mich dem nur anschließen. Der McFly weiß aber auch wo man es jederzeit nachlesen kann. Klasse.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Nachtrag Digitalles Tacho

                    Zitat von Seq81 Beitrag anzeigen
                    Danke McFly,

                    bezieht sich dieser Satz auf alle Fahrer aller Klassen oder nur auf die zwischen 2,5 bis 3,5 mit analogem Tacho? Ich blick bei diesem Bürokraten Deutsch nicht durch.
                    Die Sozialvorschriften haben für alle Gültigkeit, die im gewerblichen Güterverkehr unterwegs sind, unabhängig von der Fahrzeugklasse und der Art des Tachographen. Das gilt folglich auch für deinen 7,5 t-Lkw.
                    Es sei aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine nationale Regelung handelt, die im Ausland nicht anerkannt wird.

                    Gruß

                    McFly

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