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Bescheinigung für das Jobcenter

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  • Bescheinigung für das Jobcenter

    Hallo Kollegen,
    ich hab da mal ne Fragen.
    Ein guter Bekannter von mir ist Arbeitslos,nun sagt ihm das Jobcenter wenn er eine Firma findet die ihn als Kraftfahrer einstellt bezahlen die ihm den Führerschein +
    Kann man sich da auf das Jobcenter verlassen,oder wollen die nur das die Arbeitslosen die Firmen abklappern?
    Und wie muss so eine Bescheinigung aussehen?
    Hat schon jemand Erfahrung damit gesammelt und kann mir Tipps geben.
    Mfg
    Fernweh79

  • #2
    Hallo

    Wie alt ist dein Kollege?
    Fürchte nicht die Gedanken deiner Feinde,sondern die Hintergedanken deiner Arbeitskollegen,und deines Arbeitgebers.

    Kommentar


    • #3
      Hallo Georg,

      er ist 28.
      Mfg
      Fernweh79

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      • #4
        Wichtig ist es alle Punkte zu beachten. Dann ist es kein Problem !!!

        Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
        Ein guter Bekannter von mir ist Arbeitslos,nun sagt ihm das Jobcenter wenn er eine Firma findet die ihn als Kraftfahrer einstellt bezahlen
        die ihm den Führerschein. Kann man sich da auf das Jobcenter verlassen,oder wollen die nur das die Arbeitslosen die Firmen abklappern?
        Und wie muss so eine Bescheinigung aussehen? Hat schon jemand Erfahrung damit gesammelt und kann mir Tipps geben.
        Zitat:

        Hartz IV: Kostenübernahme für Führerschein-Erwerb

        Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden (Beschluss des 15. Senats vom 13.10.2011,
        Az. L 15 AS 317/11 B), dass wenn eine Einstellungszusage eines Arbeitgebers vorliegt, die vom Vorhandensein
        eines Führerscheins abhängt, dessen Erwerb jedoch aufgrund von Mittellosigkeit durch einen Empfänger von
        Grundsicherungsleistungen nicht (auch nicht teilweise) selbst finanziert werden kann, das Ermessen der Behörde
        für eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 Abs 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 III auf Null reduziert ist.

        Dies bedeutet im Klartext, dass eine solche Förderung zum Erwerb des Führerscheins bewilligt werden muss,
        wenn die Erlangung des neuen Arbeitsplatzes nur durch Übernahme der vollen Kosten erreicht werden kann.

        Stephan Störmer ist Fachanwalt für Sozialrecht und Anwalt in Steinfurt.

        Quelle: http://sozialrecht-spezial.blogspot....nahme-fur.html

        Volltext der Entscheidung: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146684&s0=&s1=&s2=&words=&s ensitive=

        ---

        Der Ablauf ist wie folgt:
        1. Der Empfänger muß sich schriftlich von der Spedition bescheiden lassen: "Herr X bekommt einen Job, WENN er im Besitz der Klassen X und Y ist".
        2. Der Jobcenter hat nun eine schriftliche WENN-DANN-Bestätigung und ist somit im ZUZWANG. Der Antrag wird nun geprüft und dann bewilligt.
        3. Der Empfänger geht nun zur Fahrschule, besorgt sich einen Kostenvoranschlag und das Amt überweist auf das Konto der angegebenen Fahrschule.
        4. Der Empfänger macht nun den Führerscheinkurs in Vollzeit sprich täglich maximale Stunden, um schnell in Besitz von Schein und Job zu kommen.
        5. Der Empfänger besteht die Prüfung, bekommt den Schein, gibt eine Bestätigung der Fahrschule beim Amt ab, geht zur Firma und tritt den Job an.

        ---

        Wichtig sind ergo folgende 10 Dinge:
        01. Bescheinigung der Spedition, dass sie einstellen, WENN Führerschein vorliegt.
        02. Kostenvoranschlag von der Fahrschule, dass Führerschein CE Summe X kostet.
        03. Personalausweis zur Authentifizierung.
        04. Geld für Fotoladen für Passfotos.
        05. Geld für Allgemeinmediziner für Ärztliches Gutachten.
        06. Geld für Augenarzt für Augenarztliches Gutachten.
        07. Geld für Führerscheinstelle für Ausstellung eines neuen Scheins.
        08. Später dann Bescheinigung von Prüfer (TÜV), dass Prüfung bestanden.
        09. Geld für TÜV für Fahrerkarte.
        10. Passfoto für Fahrerkarte. Siehe Punkt 04.

        ---

        Diese heiligen 10 Gebote (Punkte *gg*) solltest du bzw. dein Kumpel bedenken, denn sollte einer fehlen, dann ist es Essig mit "trucken".

        ;)

        Gruß.
        Daniel.

        Kommentar


        • #5
          Das ist einfach ein formloses Schreiben, woraus hervorgeht dass die Firma Xy den Herrn Meier als Kraftfahrer einstellen würde, wenn er denn nen Führerschein hat. Rechtlich ist das ein sogenannte "Absichtserklärung". Ob man dem Jobcenter trauen kann? Natürlich nicht. Einen kurzen Brief an den SB mit ner Anfrage und der MUSS antworten und somit bestätigen oder eben nicht bestätigen.
          Gruss, Anaconda.44

          Actros 1844 Chemietanker

          Kommentar


          • #6
            Danke Kollegen,ihr habt mir bzw. mein Bekannten sehr geholfen.

            Denn wollen wir mal ein neuen Kraftfahrer gebären ;)
            Mfg
            Fernweh79

            Kommentar


            • #7
              Was das AA verspricht und was es hält hängt wohl zum Teil auch vom jeweiligen Amt bzw. vom jeweiligen Sachbearbeiter ab.Aber bei einigen funktioniert das tatsächlich.......
              Auf diesem Wege habe ich damals auch den Führerschein gemacht.Auf jedenfall muss es eine schriftliche Einstellungsbestätigung sein, am besten sogar eine Art Vorvertrag incl. einer verbindlichen Einstellungsvereinbarung/Einstellungszusage nach erfolgreichem Erwerb des Führerscheins. Auf jedenfall muss aus diesem Schriftstück hervorgehen das eine Einstellung garantiert wird. Jedenfall war es bei mir so.

              Es gibt einige Fahrschulen die dabei behilflich sein können.Einige Fahrschulen arbeiten mit diversen Betrieben zusammen die solch eine Bescheinigung ausstellen und dann die Fahrschüler nach einem Praktikum aus diesen Schulen übernehmen.

              Wenn alles passt bekommt man dann einen sogenannten Bildungsgutschein für das Ausbildungsinstitut. Also am besten direkt an eine seriöse Fahrschule wenden die die komplette Weiterbildung anbietet, und dort über die Partnerbetriebe erkundigen mit denen die zusammenarbeiten.
              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

              Kommentar


              • #8
                Wenn man mehr Details publiziert, dann kann gerne geholfen werden !!!

                Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
                er ist 28.
                Welche PLZ hat denn dieser Kumpel? ...dann kann man ihm eine Fahrschule in der Nähe
                raussuchen, die das ganze (wie Speedy79 schreibt) unterstützt und er muß nur anrufen.

                ;)

                Gruß.
                Daniel.

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von fernweh79 Beitrag anzeigen
                  Danke Kollegen,ihr habt mir bzw. mein Bekannten sehr geholfen.

                  Denn wollen wir mal ein neuen Kraftfahrer gebären ;)
                  .....das mit der Geburt eines LKW-Fahrers sieht aber so aus:



                  ....grins

                  Leben ist das was passiert,
                  während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                  .....

                  LG Marion

                  Kommentar


                  • #10
                    @Fernweh
                    Wenn dein Kumpel das vorhat,dann gleich das volle Programm:ADR,Staplerschein und Module.Muss die AA dann auch zahlen,weil was will ein Spediteur mit einem Fahrer der die Sachen nicht hat?
                    "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
                    Jean Jacques Rousseau

                    Kommentar


                    • #11
                      @ontheroadagain ist bei den Weiterbildungen zum BKF /Beschleunigte Grundquali normalerweise eh alles inklusive......
                      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                      Kommentar


                      • #12
                        Ich weiss,aber bei den Brüdern im AA weiss man ja nie:thinking:
                        "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
                        Jean Jacques Rousseau

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von Brummfussel Beitrag anzeigen
                          .....das mit der Geburt eines LKW-Fahrers sieht aber so aus:



                          ....grins
                          An das Bild hab ich auch gedacht ;)
                          Mfg
                          Fernweh79

                          Kommentar


                          • #14
                            Ja das ist alles mit dabei,wollte das nicht alles aufzählen,deswegen nur der Hauptbegriff Führerschein.

                            Aber danke für dein Tipp
                            Mfg
                            Fernweh79

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Xchanger Beitrag anzeigen
                              Welche PLZ hat denn dieser Kumpel? ...dann kann man ihm eine Fahrschule in der Nähe
                              raussuchen, die das ganze (wie Speedy79 schreibt) unterstützt und er muß nur anrufen.

                              ;)

                              Gruß.
                              Daniel.
                              Die Fahrschule wird das Jobcenter auswählen.
                              Mfg
                              Fernweh79

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