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Fahren ohne Fahrerkarte im Umkreis von 50 KM mit lebenden Tieren

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  • Fahren ohne Fahrerkarte im Umkreis von 50 KM mit lebenden Tieren

    Hallo Kollegen,
    ich habe folgende Frage:
    Es gibt wohl eine Klausel, die besagt:
    "In einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort des Betriebes für die Beförderung lebender Tiere von den landwirtschaftlichen Betrieben zu den lokalen Märkten oder Schlachthäusern und umgekehrt oder von den Märkten zu den lokalen Schlachthäusern verwendet werden" ..... das ohne Fahrerkarte gefahren werden darf.
    Weiß jemand dazu mehr?
    Danke
    MfG

  • #2
    Vertrauen ist gut ...Kontrolle ist besser !!! ;-)

    Zitat von kuhmuckel Beitrag anzeigen
    Es gibt wohl eine Klausel, die besagt, das ohne Fahrerkarte gefahren werden darf.
    Weiß jemand dazu mehr?
    Ausnahmen

    Abweichend von den Fahrzeugen, die verpflichtet sind, ein Digitales Kontrollgerät zu führen,
    benötigen gemäß § 18 Fahrpersonalverordnung kein EG-Kontrollgerät: Fahrzeuge, die:

    ...

    - in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort des Betriebes für die Beförderung lebender
    Tiere von den landwirtschaftlichen Betrieben zu den lokalen Märkten oderSchlachthäusern und
    umgekehrt oder von den Märkten zu den lokalen Schlachthäusern verwendet werden.

    ...

    Quelle: http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr.../Ausnahmen.pdf

    Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Tachograph#Ausnahmen

    ---

    Es gibt ergo 33 Ausnahmen der Nutzungspflicht eines EG-Kontrollgeräts. Diese sollte man
    vorher besser genau lesen und vom Chef bestätigen lassen, bevor man darauf plediert !!!

    ;)

    Gruß.
    Daniel.

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    • #3
      Muss dann trotzdem eine Art schriftliches Protokoll geführt werden? Wer ist wann gefahren?
      Welche Pausen müssen gemacht werden?
      Danke
      MfG

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      • #4
        Ein wenig Absicherung ist niemals verkehrt, denke ich !!! ;-)

        Zitat von kuhmuckel Beitrag anzeigen
        Muss dann trotzdem eine Art schriftliches Protokoll geführt werden?
        Wer ist wann gefahren? Welche Pausen müssen gemacht werden?
        Es ist so: Die Ausnahmen zählen ja nur für kurze Strecken bzw. regionale Arbeiten.
        Es gibt, meines Wissens nach, keine Ausnahmen ins Ausland. sprich diese Punkte
        implementieren NICHT den Fernverkehr, denn wir schreiben hier von 50 Kilometer.

        Auf so einer Strecke machst du in der Regel keine Pause. Dennoch sind viele Ausnahmen
        auch auf Langzeit ausgelegt sprich es kann sein, dass du vorher lange gearbeitet hast,
        währenddessen viel arbeitest oder danach viel malochst. Ergo schliesst das nicht die
        Regel der Arbeitszeiten, Pausenregelung und/oder Ruhezeiten bzw. Freizeiten aus, denn
        das Arbeitsgesetz greift weiter. Die Ausnahmen beziehen sich nur auf AUFZEICHNUNG !!!

        Daher ist es immer gut, wenn man sein eigenes Stundenbuch führt, in dem zumindest
        steht wann du morgens angefangen hast, was du getan hast und wann du aufgehört
        hast. Wenn es nämlich mal vor das Arbeitsgericht geht und du ein "TAGEBUCH" geführt
        hast, dann wird dein Rechtsanwalt dir dankbar sein. Ergo: Aufzeichnung NEIN, aber eine
        Buchführung für dich persönlich zur Absicherung wäre sicher nicht verkehrt, oder nicht?

        ;)

        Gruß.
        Daniel.

        PS: Viele posten hier im Forum ja immer ihren Tagesablauf rein. Ergo ist doch ein Laptop dabei.

        PPS: Was also in digitaler Form in einem Forum geht, geht sicher auch in einer Excel-Tabelle !!!

        Kommentar


        • #5
          An sich hat Xchanger die Frage schon beantwortet.

          Aber, bist du in einem landwirtschaftlichen Betrieb angestellt ? Wenn ja, könnte auch diese Ausnahme zutreffen:

          Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschaft- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung, insbesondere auch zur Beförderung lebender Tiere, im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwendet oder von diesen ohne Fahrer angemietet werden,

          Das Kontrollgerät sollte trotzdem in der Stellung "Out" betrieben werden, sonst könnte es dumme Fragen geben.

          Im Gerät wird auch ohne gesteckte Fahrerkarte aufgezeichnet, wann das Fahrzeug fährt. Außerdem werden auch die Geschwindigkeiten weiterhin gespeichert ;)

          Kommentar


          • #6
            @august der starke:
            Meinen die 100 KM Umkreis (Luftlinie) ?
            Gerät auf out betreiben ? Wie funktioniert das denn? Meintest du einfach ohne Kate und los geht´s ?
            MfG

            Kommentar


            • #7
              Im Digitalen Fahrtenschreiber gibt es eine Einstellung "Out of Scope"......im Menü des Fahrtenschreibers unter Eingabe Fahrzeug.Hier eine Kurzbeschreibung dazu.....http://www.kalles-baerige-fahrschule...VDO%201381.pdf

              Am Anfang stellst du dann auf "Out Beginn" und das gleiche dann am Ende wenn du den Lkw wieder abstellst auf "Out Ende"
              Zuletzt geändert von Speedy79; 13.01.2014, 20:27. Grund: Ergänzung
              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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              • #8
                Muss das, wenn ich ohne Karte Fahre, eingestellt sein? .... oder kann ?
                Danke
                MfG

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                • #9
                  Also wenn man sich auf den bei der PDF in gelb markierten Text bezieht,dann deute ich das mal als muss.Damit geht aus der Eingabe eindeutig hervor das deine Fahrt unter eine genau definierte Ausnahmeregelung fällt die du ja dann auch belegen kannst.
                  Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                  • #10
                    AW: Fahren ohne Fahrerkarte im Umkreis von 50 KM mit lebenden Tieren

                    Hallo
                    Fahren auf Fähre

                    Wenn Du am Fährhafen ankommst / einparkst - Karte raus !
                    Das Fahrzeug auf den OUT Modus stellen (Nicht öffnetlicher Verkehr - Dazu gehört auch die Fähre- die gehört ja jemandem der Dich darauf rumfahren lässt)

                    Bist du runter von der Fähre Karte rein Nachtrag - Land ändern - Bett- bestätigen - Pause vollstehen wenn noch nicht voll.

                    So machen wir das immer (keine Probleme)
                    Beste Grüße
                    Marko
                    Nicht vergessen Die Trucks bringen alles! Der Truck ist dein Freund.

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                    • #11
                      AW: Fahren ohne Fahrerkarte im Umkreis von 50 KM mit lebenden Tieren

                      Wieso Karte raus im Fährhafen??Was soll das für einen Sinn machen?Du darfst deine Pause eh zweimal unterbrechen.......
                      Und wie sieht das aus mit dem Eintrag Fähre den du machen musst???Du solltest manche deiner Gedankengänge nochmal überprüfen....
                      Nicht alles ist ok nur weil man bisher noch keine Probleme bekommen hat.
                      Zuletzt geändert von Speedy79; 21.03.2014, 14:16.
                      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Vertrauen ist gut ...Kontrolle ist besser !!! ;-)

                        Pause unterbrechen? Sag das mal dem digitalen Aufzeichner....

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