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Fahrverbote Österreich 2014

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  • Fahrverbote Österreich 2014

    Österreich – A12 (Inntalautobahn)

    Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat für die Samstage vom 15.12.2013 bis 30.04.2014, jeweils 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr, festgelegt, dass während der genannten Zeiten Lkw, Anhänger oder Fahrzeugkombinationen mit mehr als 12m Länge die Abfahrtsrampen Kufstein der A12 (Inntalautobahn) nicht benutzen dürfen.

    Quelle: gvn.de

    Die bisher gültigen/gängigen generellen Fahrverbote siehe Vorjahre sollen wohl meiner bisherigen Info nach gleich bleiben. https://www.wko.at/Content.Node/Serv...eberblick.html
    Sollte diese Information falsch sein oder jemand andere neue Infos haben können diese hier gerne ergänzt werden.

    weitere Fahrverbote werden soweit bekannt noch ergänzt......
    Zuletzt geändert von Speedy79; 19.01.2014, 19:27.
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  • #2
    Neue LKW-Fahrverbote in Österreich

    Österreich macht weitere Straßen für LKW dicht.


    Ab 1. April gelten im oberösterreichischen und Salzburger Salzkammergut Fahrverbote für den Schwerverkehr über 3,5 Tonnen.
    Ab 1. April gelten im oberösterreichischen und Salzburger Salzkammergut Fahrverbote für den Schwerverkehr über 3,5 Tonnen, sprich den LKW-Durchgangsverkehr. Die Grundlage für die Verbote bildet ein Gutachten, das belegt, dass der LKW-Verkehr über den Pötschenpass und auf der Wolfgangsee Straße seit 2007 überproportional zugenommen hat.

    Auf der Salzkammergut Straße (B145) zwischen Bad Goisern und der Pötschenhöhe gilt ein Fahrverbot für Kfz über 3,5 Tonnen. Ebenso für den LKW-Transit gesperrt wird die Hallstätter Straße (L 547) über den Koppenpass. Die L 547 ist zwar für den Schwerverkehr nicht geeignet, Ortskundige könnten allerdings versuchen, die Straße zum Ausweichen zu nutzen, verlautet seitens der Behörden.

    Im Bundesland Salzburg gelten zudem ab 1. April Fahrverbote für LKW auf der Wolfgangsee Straße zwischen Koppl und Strobl sowie im Ennstal zwischen Altenmarkt und Mandling. Ein geografisches Gebiet, innerhalb dem Ziel- und Quellverkehr gestattet ist, soll gewährleisten, dass der Regionalverkehr nicht abgeschnitten wird. Unmittelbar am Beginn der Zonen weisen Vorankündigungstafeln auf die Verbote hin, ebenso auf den Autobahnen im Bereich der relevanten Abfahrten ins Salzkammergut.

    In den ersten Wochen werde das Fahrverbot sehr intensiv kontrolliert, um die Regelung rasch ins Bewusstsein der LKW-Fahrer zu bringen, warnten die Landesregierungen.

    Quelle aus einer großen deutsche Lkw Zeitung
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    • #3
      Felbertauernstrasse Ersatzstrasse - Verkehrsbeschränkungen - neue Verordnung

      Per 12.12.2013 wurde von der Bezirkshauptmannschaft Lienz eine neue Verordnung - gültig bis 25.04.2014 - folgenden Inhaltes erlassen:
      1. Allgemeines Fahrverbot für Fahrzeuge über 27t zulässiges Gesamtgewicht
      2. Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit Anhänger
      3. Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von mehr als 12 Meter
      4. Fahrverbot für Omnibusse mit einer Gesamtlänge von mehr als 12,30 Meter
      5. Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder auf der Ersatzstraße


      Hier dsazu weiter Infos : http://www.felbertauernstrasse.com/de/ und die PDF http://www.felbertauernstrasse.com/i...erregelung.pdf
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      • #4
        Hier kann man auch online nachsehen ob auf der geplanten Strecke Fahrverbote existieren.http://lkwfahrverbot.wkoratgeber.at/
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        • #5
          AW: Fahrverbote Österreich 2014

          Ergänzung zu den Allgemeinen Fahrverboten in Österreich: ( da es ein paar viele Informationen sind werde ich es in mehrere Beiträge aufteilen)

          1.Generelle Fahrverbote:

          Die Fahrverbote gelten für Lastwagen mit Anhänger über3,5 t zulässigem Gesamtgewicht; Trucks, Gelenkfahrzeugen und selbstfahrendeindustrielle Maschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t inder Zeit
          Samstag von 15h00 bis 24h00; Sonntag and gesetzlichen Feiertagen von 00h00 bis 22h00.

          Die Fahrverbote gelten Landesweit, mit Ausnahme vonFahrten, die ausschließlich als Teil eines kombinierten Verkehrs-Vorgangsinnerhalb eines Radius von 65 km von den folgenden verladen-Stationen:Brennersee; Graz-Ostbahnhof; Salzburg-Hauptbahnhof; Wels-Verschiebebahnhof;Villach-Fürnitz; Wien-Südbahnhof; Wien Nordwestbahnhof; Wörg; Hall in TirolCCT; Bludenz CCT; Wolfurt CCT.

          Generelles Nachtfahrverbot zwischen 22 Uhr und 5 Uhr fürLkws über 7,5 t zGG.

          Ausnahmen:
          Fahrzeuge, die den Autobahn-Wartungsservice gehören;Fahrzeuge des Bundesheeres und Fahrzeuge die für die Ausübung der militärischenOperationen notwendig sind; Geräuscharmer Fahrzeuge mit dem grünen 'L'-Aufkleber. Letztere sind auf einemaximale Geschwindigkeit von 60km/h, beschränkt, obwohl eine Geschwindigkeitvon 80km/h auf bestimmten Teilen erlaubt ist.
          NB: Ausnahmeregelungen für die Fahrverbote werden nur fürFahrten genehmigt werden, die ausschließlich zur Beförderung von Milch,Frischfleisch und Vieh, leicht verderblicher Lebensmittel (mit Ausnahme vonTiefkühlprodukten), Zeitungen und Zeitschriften dienen, wesentliche Reparaturenan Kältetechnik-Anlage oder den Betrieb der Wartung Straßenfahrzeugenermöglichen . In allen anderen Fällen wird eine außergewöhnliche Genehmigungnur erteilt werden, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse dabei besteht.Der Antragsteller muss in beiden Fällen nachweisen, dass die Reise nicht durchorganisatorische Maßnahmen oder durch die Wahl eines anderenBeförderungsmittels vermieden werden kann.

          Feiertage Österreich 2014:

          •1. Jänner: Neujahr
          •6. Jänner: Heilige Drei Könige
          •21. April: Ostermontag
          •1. Mai: Staatsfeiertag
          •29. Mai: Christi Himmelfahrt
          •9. Juni: Pfingstmontag
          •19. Juni: Fronleichnam
          •15. August: Mariä Himmelfahrt
          •26. Oktober: Nationalfeiertag
          •1. November: Allerheiligen
          •8. Dezember: Mariä Empfängnis
          •25. Dezember: Christtag
          •26. Dezember: Stefanitag

          Ausnahmen:

          -Gelten für LKWmit Anhänger von mehr als 3. 5 t für Fahrzeuge für den Transport von Milch;
          -zu Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht vonmehr als 7, 5 t:
          · Fahrzeuge zurBeförderung von Fleisch oder Vieh Schlachten (jedoch nicht den Transport vonschweren Tieren auf Autobahnen);
          · leichtverderblicher Lebensmittel (aber nicht tief gefroren waren), die wie folgtlauten: frisches Obst und frisches Gemüse, Frischmilch und Frischmilchprodukte,Frischfleisch und frische Fleisch-und Wurstwaren, frischer Fisch und frischeFischprodukte, lebende Fische, Eier, frische Champignons, frische Backwaren undfrische Kuchen und Gebäck, frische Kräutern als Topfpflanze oder Ausschneidenund Ready-to-eat Lebensmittelzubereitungen, sowie leere Transporte imZusammenhang mit den Transporten der oben genannten Waren oder zurückgebenFahrten zur Beförderung von Verkehrseinrichtungen und Verpackung der obenerwähnte waren (ein CMR (einem Frachtbrief) muss an Bord getragen und im Falleeiner Kontrolle dargestellt werden). Der Status der Ladung (Betrag) muss klarzu Beginn und während des Transports dokumentiert werden. Die Ausnahme giltnur, wenn nur leicht verderbliche Güter (aus der Liste) transportiert werden.Darüber hinaus sind verzinnt, gelagerte Ware in Gläsern, Kunststoffbehälteroder (dünne) Karton-Verpackung und die Lebensmittel mit eine Haltbarkeit vonmehr als einem Monat haben, von der Ausnahme ausgeschlossen.
          · Versorgungsfahrzeuge für touristische Gebiete;
          · dringende Reparaturenan Kältetechnik , Strassendienste (in allen Fällen gemäß § 46 StVO, es istobligatorisch, die Autobahn an der nächsten Ausfahrt zu verlassen)
          - Aufschlüsselung Hilfe Fahrzeuge; · Einsatzfahrzeuge; ·Fahrzeuge von einem geplanten Transportunternehmen (Linienverkehr) und lokaleReisen an beiden Samstagen vor 24 Dezember
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          • #6
            AW: Fahrverbote Österreich 2014

            2. BESONDERE LOKALE VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN:

            Generelle Fahrverbote für alleNutzfahrzeuge angemeldet vor der 1.Januar 1992, unabhängig von ihrem zulässigen Gesamtgewicht in den RegionenWien, Burgenland und Niederösterreich auf folgenden Strecken

            Burgenland: B50 Fahrverbot für Lkw über 3,5 zGG. zwischen Eisenstadt und Neusiedl/See-Parndorf.

            Kärnten:

            -A11 Karawanken Autobahn: LKW über 7, 5 t zGG abkm 15. 400 km 21. 250, Karawankentunnel: alle samstags von 22 Juni bis 7.September 2013 (enthalten), von 08:00 h bis 14:00 h. Ausnahme: verderblicheGüter und lebende Tieren.

            -B70 Packer Bundesstraße, LKW über 5 t zGG in denStädten von Wolfsberg und St. Andrä (außer für Hotelgäste) sowie LKW über 16 tzGG im Bereich der Waldensteinerbach Brücke bei km 74. 250 und Auerling Brücke bei km 75. 620

            -B78 Obdacher Straße, LKW über 7, 5 t zGG zwischenSt. Leonhard und Obdacher Sattel (km 23. 518 - km 36,60)

            - B83 Einzelauftritten Strasse, LKW über 3. 5 t zGG,außer für den lokalen Verkehr zwischen Thörl - Maglern und Villach, Wernbergund Velden/WSee bzw. und LKW von über 4 t zGG aus der LandeshauptstadtKlagenfurt nach Villach Bezirk B85 Rosental Straße, LKW über 3. 5 t zGGzwischen der B83 in Fürnitz

            - A11 in Winkl mit Ausnahme der Ortsverkehr

            - B91 Loiblpassstrasse, LKW von über 7, 5 t zGG

            - B94
            Ossiacher Bundesstraße, LKW über 7, 5 t zGGmit Ausnahme der Bewohner und Anlieferung und Abholung Service


            -B111 Gailtal Bundesstrasse, Abschnitt Lesachtal,LKW von über 25 t zGG ab km 63. 846 (Wetzmann) bis km 92. 496 (Grenze derwestlichen Tirol); Anhänger von km 63. 846 (Wetzmann) bis km 82. 500 (Liesing)

            - L22 Rattendorfer Landesstraße, LKW von über 25 tzGG ab km 1. 358 km 1,427 (Doberbach Brücke)

            - L23 Egger Almstrasse, LKW über 5 t zGG von 2. 441km bis km 2. 465 (Gamitzenbach-Brücke) und von km 2. 691 (Eintrag zuGamitzenklamm) bis km 10,800 (Eggeralm)

            - L24 Schattseiten-Landesstraße, LKW von über 25 tzGG ab km 1. 958 km 1. 984 (Nötblingbach-Brücke); LKW von über 14 t zGG ab km3. 495 km 3. 508 (Grimmlnitzbach-Brücke); LKW 25 t zGG ab km 5. 011 km 5. 019(Bodenmühlbach-Brücke); LKW 16 t zGG ab km 9. 024 km 9. 050 (StranigbachBrücke)

            - L25 Egger Landesstraße, LKW-Höhe bis 3,30 m von km12. 398 bis km 12. 420 eingeschränkt

            - L27 Voderberger Strasse, 14 t LKW von km 3. 786 km3. 856 (Gail Brücke)

            - L29 Guggenberger Landesstraße, LKW über 12 t zGGund Trailers von km 11,900 (Kreuth) bis km 16. 600 (Jenig)

            - L33 Kreuzner Strasse, LKW 16 t zGG ab km 16. 933(Erzpriester Brücke)

            - L143 Ettendorfer Landesstraße, LKW über 5 t zGG imBereich Jakling, Stadt St Andrä (außer für Hotelgäste) L144 Metersdorfer Landesstraße,LKW von über 14 t zGG auf die Lavant Brücke

            - L149 Koralm Straße, LKW über 16Z 0. 2 km über diePailbach Brücke Villach Durchgangsverkehr für LKW vonmehr als 3. 5 t zGG verboten (ausgenommen Lieferverkehr)

            - Klagenfurt Durchgangsverkehr für LKW über 3. 5 t zGG verboten

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            • #7
              AW: Fahrverbote Österreich 2014

              2. BESONDERE LOKALE VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN:


              Niederösterreich:


              -B1 Verbot für Nutzfahrzeuge von mehr als 3. 5 tzGG mit Anhänger von mehr als 3. 5 t zGG zwischen km 90. 955 (westlich derKreuzung mit der Abfahrt zur B3a inRichtung Amstetten) und km 101. 463 (östlich der Kreuzung mit der L5325 inRichtung Melk); zwischen km 101. 517 (westlich der Kreuzung mit der L5325 inRichtung Amstetten) und km 111. 625 (östlich der Kreuzung mit der B25 inRichtung Melk); zwischen km 111. 900 (westlich der Kreuzung mit der B25 inRichtung Amstetten) und km 119. 864 (östlich der AnschlussstelleAmstetten-Ost); und zwischen km 134. 10 (Anschlussstelle Amstetten-West) und km162. 94 (Kreuzung mit der B123a bei Rems). Ausnahme: Wenn dasFerienfahrverbot in Kraft ist.

              -B2 Nutzfahrzeuge von mehr als 3. 5 t MPW Fahrtnach Wien oder nach Osten, von km 115. 527 (Grenze) bis km 101. 153 (Gmünd/Waidhofenan der Thaya) nach Osten (Brand-Nagelberg, Gmünd-Schrems). Ausnahmen: Fahrzeugeaus Tschechien, südlich von D5 oder D1.

              -B3 Bundesstraße, von km 84. 179 bis km 115.338, Verbot für alle Nutzfahrzeuge über 7, 5 t GVW von 20 h 00 bis 06 h 00;artikuliert, Verbot für Fahrzeuge und Lastzüge von über 7, 5 t zGG von 06 h 00bis 20 h 00. Ausnahmen: Fahrzeuge aus den Bezirken Zwett, Krems-Land undKrems-Stadt und den Gemeinden Dorfstetten, Münichreith-Laimbach, Pöggstall,Raxendorf, St. Oswald, Weiten, Yperstal, Emmersdorf und Leiben, sowieLieferungen, Sammlung und Milch läuft in diesem Bereich

              -B4 Verbot von Nutzfahrzeuge von mehr als 3. 5 tzGG für Fahrten nach Deutschland (oderLändern im Norden oder Nordwesten Deutschland) oder nördlich von Prag, ab km 0.290 km 14. 900 (Korneuburg/Tulln).

              -B5 Verbot für Nutzfahrzeuge von mehr als 3. 5 tzGG für Fahrten nach Wien oder nach Osten, von km 41. 874 (Grenze) bis km 22.908 (Gmünd/Waidhofen an der Thaya) nach Süden (Reingers, Litschau, Eisgarn undHeidenreichstein). Ausnahmen: Fahrzeuge aus Tschechien, südlich von D5 oder D1.

              -B16 Verbot für Nutzfahrzeuge von mehr als 3. 5 tzGG zwischen km 19,80 (Ebreichsdorf Nord Anschlussstelle) und km 25,20(Kreuzung mit der B60, Weigelsdorf). Ausnahme: Wenn der Urlaub Fahrverbot inKraft ist.

              -B17 Verbot für Nutzfahrzeuge über 3. 5 t zGGzwischen km 9,95 (Kreuzung mit der B12a, Wiener Neudorf) und km 12. 10(Kreuzung mit der B11, Wiener Neudorf). Ausnahme: Wenn der Urlaub Fahrverbot inKraft ist.

              -B18 Verbot für Nutzfahrzeuge von über 7, 5 t zGG,ab km 12. 170 km 55. 800. Ausnahmen: Verkehr in und aus den BezirkenLilienfeld, Neustadt und Neunkirchen westlich der Autobahn A2 in RichtungSüden, und aus den Gemeinden Hirtenberg, Hernstein, Berndorf, Pottenstein,Wiesenbach/Triesting, Furth/Triesting, Altenmarkt/Triesting und Wilhelmsburg sowie Lieferungen,Sammlung und Milch läuft in diesem Bereich

              -B19 Tullner Strasse: km 3. 710 in Neulengbach ab22 h 00 bis 05 h 00, northbound, für Fahrzeuge über 7, 5 t zGG Überschriftnördlich der Donau; Nutzfahrzeuge von mehr als 3. 5 t zGG fahren nördlich vonkm 31. 090 (Kreuzung L45 in Richtung Stockerau) bis km 36. 618 (B4 in RichtungWien). Ausnahme: Fahrzeuge nach Österreich (B4), südlich der Kreuzung B19/S3und der S3 oder fahren Göllersdorf und Hollabrunn.

              -B37 Nutzfahrzeuge über 3. 5 t zGG, in beideRichtungen fahren nach Deutschland (oder Ländern Norden oder Nordwesten Deutschland)und nördlich von Prag. Ausnahmen: Fahrzeuge von West Wien.

              -B43 TraismaurerStrasse: km 16. 195 in Traismauer ab 22h 00 bis 05h 00, westwärts, Verbot fürFahrzeuge über 7, 5 t zGG Übergang nördlich der Donau

              -B54
              Verbot für Nutzfahrzeuge von mehr als 3. 5 tzGG zwischen km 14,03 (Seebenstein Kreuzung) und km 23,22 (GrimmensteinDatenaustausch) und zwischen km 23,22 und km 26.26 (Kreuzung mit der L4174 beiGrimmenstein)


              -B210 Helenental zwischen Alland und Baden, Verbotfür LKW über 7, 5 t zGG L62 Zweiländerstrasse Zufahrt Industrie ParkGmünd, von der Grenze und der Kreuzung (L 62) in Richtung Nord-Osten (Gmünd):Verbot für Nutzfahrzeuge von mehr als 3.5 t zGG Fahrtrichtung Wien oder nachOsten. Ausnahmen: Fahrzeuge aus Tschechien, südlich von D5 oder D1.

              -L 67 Verbotfür Lastkraftwagen von mehr als 3. 5 t zGG Fahrtrichtung Wien oder nach Osten, von km 31. 883 (Grenze)bis km 23. 613 (Kreuzung L 67/B30/B36) Richtung Süden. Ausnahmen: Fahrzeuge ausder Tschechischen Republik, südlich von D5 oder D1.

              -L80
              Verbot für LKW von mehr als 3. 5 t zGGzwischen km 0,00 (Kreuzung mit der B1 bei Strengberg) und km 3,54 (HaagDatenaustausch). Ausnahme: Wenn das Ferienfahrverbot in Kraft ist.


              -L2087 Verbot für Nutzfahrzeuge von mehr als 3. 5 tzGG zwischen km 0,005 (Kreuzung mit der B17) und km 2,029 (Kreuzung mit derL2088 in Mödling) L-8225-Nutzfahrzeuge von mehr als 3. 5 t zGGFahrtrichtung Wien oder nach Osten, vonkm 0,104 (Grenze) bis km 0. 000 (Kreuzung L 62) in Richtung Süd-Ost (Gmünd).Ausnahmen: Fahrzeuge aus der Tschechischen Republik, südlich von D5 oder D1.

              -LB37 LKW über 3. 5 t zGG fahren nach Deutschland und über; oder Nordenvon Prag.
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              • #8
                AW: Fahrverbote Österreich 2014

                2. BESONDERE LOKALE VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN:

                Tirol:

                -A12
                Verbot beide Fahrspuren in beide Richtungenzwischen Kufstein (km 6,350) und Zirl (90. 0 km): · ab 1. 1. 07 fürGelenkfahrzeugen von über 7, 5 t zGG und für LKW mit Anhänger, wenn die Summeder zGG beide Elemente mehr als 7, 5 t ist und die NOx-Emission den marginalenWert von 7,0 g/kWh überschreitet (Euro 0 und 1); · ab 1. 11. 08 fürGelenkfahrzeugen von über 7, 5 t MPW und für LKW mit Anhänger, wenn die Summeder zGG beide Elemente mehr als 7, 5 t ist und die NOx-Emission überschreitetden marginalen Wert 5. 0 g/kWh (Euro 2); · ab 1. 11. 09 für LKW ohne Anhängerund Zugmaschinen von über 7, 5 t zGG übersteigt die NOx-Emission den marginalenWert von 7,0 g/kWh (Euro 0 und 1) Ausnahmen: Reisen als Teil einerunbeaufsichtigten kombinierten Verkehrs-Operation ostwärts zum Bahnhof von Hallin Tirol oder westwärts auf die Schiene terminal Wörgl um das Fahrzeug auf denZug zu laden. Reisen als Teil einer unbeaufsichtigten kombiniertenVerkehrs-Operation westwärts von der Schiene terminal von Hall in Tirol oderostwärts von der Schiene in Wörgl terminal wenn dies durch die entsprechendenDokumente nachgewiesen werden kann; hochspezialisierte, Kraftfahrzeuge/sehrkostenintensive Fahrzeuge (Betonmischer, Zugmaschinen, LKW-montierte Kräne).


                -B164
                Hochkönigstrasse, ab km 56. 251 (GemeindeHochfilzen) bis km 75. 76 (St. Johann in Tirol) in beide Richtungen für LKW vonüber 7, 5 t Gesamtgewicht, mit Ausnahme von Abschleppen, Dienste, Pannenhilfe,Bundesheer und LKW geladen oder Entladen in den Gemeinden oder Start oderbeenden ihre Reise in diesen Gemeinden: St. Johann in Tirol, Fieberbrunn inTirolHochfilzen, Leogang im föderalen Salzburger Land.


                -B165
                Gerlosstrasse, von Heinzenberg, Gerlos, fürFahrzeuge über 12 t zGG, außer LKW bis 14 t, öffentliche Arbeiten deröffentlichen Autobahn Behörden, Fluss Leitungs- oder Anti-Lawinen-Abteilungen,LKW bis 16 t 2-Achs-Fahrzeuge und bis 22 t für 3-Achs-Fahrzeuge,Protokollierung und Fahrzeuge von bis zu 16 t zGG mit Lieferservice fürHainzenberg und Gerlos. Das Verbot gilt auch für Fahrzeuge mit Anhänger (außermit Anhänger mit einer maximalen Breite von 2 m) zwischen der Waldheim-Inn inHainzenberg und der Eingang zum Parkplatz an der Firstalm-Sesselbahn in Gerlös.


                -B170
                Brixentaler Bundesstraße: ab km 9,5 inHopfgarten i. b. km 26. 03. in Kirchberg, für LKW über 7, 5 t zGG, mit Ausnahmevon Militärfahrzeugen, Abschleppen und Aufschlüsselung services, dringendeReparatur für Kältetechnik oder Power Supply Ausstattung sowie LKW, die vonUnternehmen mit Sitz in den Gemeinden Hopfgarten in Brixen, Westendorf, Brixenin th. , Kirchberg I. t. , registriert oder LKW geladen oder Entladen in dengleichen Gemeinden als ihre Sicht der Herkunfts- oder Bestimmungsland. (Sieheauch unter Wörgl)


                -B171
                Tiroler Straße (siehe auch unter Wörgl undRattenberg) von km 1. 984 km 3. 857 bei Kufstein.


                -B172
                Walchseestrasse, von der StaatsgrenzeNiederndorf in Richtung Niederndorf und B175 Wildbichler Straße: LKW über 7, 5t zGG von 1. 493 km in Richtung Ebbs,mit Ausnahme der Lieferverkehr zu oder von den Gemeinden Ebbs, Erl,Niederndorf, Niederndorferberg, Rettenschöss, Walchsee, Kirchdorf, Kössen,Schwendt und Waidring; von km 0,0 bis km 1. 458 bei Kufstein.


                -B176
                Kössener Bundesstrasse: Fahrzeuge über 16 tGVW, von km 0,0 (Kreuzung mit der B312 in St. Johann) bis km 14,0 (Schwendt-Dorf)und LKW über 7, 5 t MPW, außer resident Datenverkehr von km 0,0 (Kreuzung mitder B312 in St. Johann) bis km 17,7 (Kreuzung mit der B312 in Kössen).


                -B177
                Seefelder Straße auf der Zirlerberg-Streckefür Fahrzeuge über 7, 5 t zGG fahren bergab, mit Ausnahme von LKWs, die vonUnternehmen registriert liegt in den Gemeinden Seefeld, Scharnitz, Leutasch undReith Bei Seefeld, oder mit Sitz in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, BadTölz, Wolfratshausen oder Weilheim-Schöngau sowie österreichische Fahrzeuge zurBeförderung von Gütern zu oder von dem Hochplateau von Seefeld und den obengenannten Bezirken. Das Verbot gilt auch für Fahrzeuge mit Anhängern unterwegsbergauf, mit Ausnahme von Leerfahrten und Fahrzeuge zugelassen für den Abstieg.


                -B177 Seefelder Straße, L35 Buchener Landesstraßeund L36 Möserer Landesstraße: der Zirlerberg-Strecke, L35 Buchener LandesstraßeL36 Möserer Landesstraße sowie auf allen Straßen des Hochplateaus SeefeldVerkehr Verbot gefährlicher Güter Fahrzeuge deren Ladung muss mit orangefarbenen Warntafeln versehen sein(Rn 10. 500 ADR), mit Ausnahme von Versorgungsdienste auf dem SeefelderHochplateau.

                -B177
                Seefelder Straße: LKW über 7, 5 t zGG aus Zirl(km 0. 665), Scharnitz (21. 360 km).


                -B178
                Lofererstrasse: von km 0,00 (Kirchbichl) biskm 49. 63 (Waidring) Verbot für LKW vonüber 7, 5 t zGG, mit Ausnahme von geräuscharmen Fahrzeugen gemäß Art. 8b KDV1967, Autobahn-Wartungsservice, Bundesheer Fahrzeuge, Abschleppdienst,Pannenhilfe, Katastrophenhilfe, dringende Reparaturen an kühl- und Energieliefern, Einrichtungen, öffentlichen Sicherheitsdienste und schwereNutzfahrzeuge geladen oder entladen (mit Ursprung in oder auf Reisen) BezirkKitzbühel oder den Gemeinden EllmauScheffau, Söll, Kirchbichl und Wörgl imBezirk Kufstein.


                Von km 0,00 (Kirchbichl) bis km 49. 63 (Waidring)Ortsdurchfahrt Verbot für Nutzfahrzeuge über 7, 5 t zGG, die geladen werden,mit Glas-Fragmente, Schrott, Autos, Schlacke, Splitt, Zement, leeren Container,Maschinen, Verpackungsmaterial, Baustoffe und vorgefertigte Betonteile bis aufReisen von Nutzfahrzeugen, die geladen oder entladen (Ursprung oder Reisen)sind die Bezirke KitzbühelLienz, St. Johann Im Pongau und Zell am See und auchin Söll, Ellmau und Scheffau im Bezirk Kufstein.

                -B179
                Fernpassstrasse zwischen km 0,00 in denLandkreis Nassereith und km 47. 957 in die Stadt Vils, Verbot für LKW von mehrals 7,5 t zGG, mit Ausnahme von Fahrten ausschließlich zum Zweck der Be- und Entladender Fahrzeuge in den Bezirken Imst, Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Landeck,Reutte, in die Landkreise Biberach, Garmisch-Partenkirchen, Lindau, Oberallgäu,Ostallgäu, Ravensburg, Unterallgäu, Weilheim-Schongau, in den Gemeinden vonKaufbeuren, Kempten und Memmingen, in der Gemeinde Samnaun oder in den Kreisund Tal Gemeinden Burggrafenamt oder Vinschgau sowie Abschleppern und ähnlichen Service-Leistungen.


                -B180
                Reschenstrasse von km 0,00 bei Landeck bis km46. 22 (Nauders-Landesgrenze): Verbotfür LKW mit zGG von 7, 5 t mehr als in beiden Richtungen bis auf LKW die ansässigen Unternehmen gehören entlangder B315 km 0,00 bis km 46. 22 und seine Seitentäler entlang der VintschgauerStaatstrasse (SS38 und SS40), beginnend am Reschen Landesgrenze überReschenstrasse SS40 und SS38 Stilfserjochstrasse bis Naturns km 189,5 auf derSS38 und seine Seitentäler und auch ohne Touren per LKW die geladen undEntladen werden im Bezirk Landeck in das Tal Gemeinden Vintschgau undBruggrafenamt, im Unterengadin und Samnaun (Platz Herkunfts-oder Bestimmungsland);Dies gilt nicht für Beförderungen auf dem LKW geladen und Entladen in denfolgenden Bereichen, soweit die Reise beginnt und in diesen Bereichen endet: imStaat Voralberg im Fürstentum Liechtenstein in den Schweizer KantonenGraubünden (nördlich von Chur-Davos), Glarus, St. Gallen, Appenzell, Thurgau,in den Landkreisen Lindau, Ravensburg und Biberach, soweit die eingehende undausgehende Fahrt durchquert die Vorarlberger in der rural DistrictsBodenseekreis, Sigmaringen, Konstanz, Schwarzwald-Baar-Kreise, Tuttligen undRottweil, in den Kreis und Tal Gemeinden Bozen\/Bolzano, Salten-Schlern,Überetsch-Südtiroler Unterland, in der autonomen Provinz Triento und in derRegion Venetien.


                -B181
                Achensee Bundesstrasse und L7 JenbacherLandesstraße (Kasbachstrasse): Verbot für Gefahrgut-Fahrzeuge, mit Ausnahme vonBeförderungen aus oder in das Achental,Hinterriß und Fischl.


                Fortzetzung siehe nächster Beitrag
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                • #9
                  AW: Fahrverbote Österreich 2014

                  Fortsetzung vorheriger Beitrag:

                  -B182 Brennerstrasse in beide Richtungen, LKW,Lastzüge und artikuliert Fahrzeuge über 3. 5 t zGG von km 7,4 (GemeindeSchönberg) bis km 35. 10 (Gemeinde Gries a. Br. ) und L38 Ellbögener Straße, inbeide Richtungen, von km 10,35 km 22,60 Ausnahmen: Vorgänge in oder aus diesemBereich für das Laden oder Löschen von mindestens 51 % der Ware, abermindestens 1000 kg; Transporte zum und aus diesem Bereich für Fahrzeuge mitFirmensitz gibt; Lieferungen und Sammlung in das Stubaital ab km 7. 4 B182 biszur Kreuzung B183; Autobahn Behörden undMilitärfahrzeuge; Aufschlüsselung Fahrzeuge; unter bestimmten Bedingungen (d.h. nur für zurück Reisen nach Innsbruck oder Brenner), die B182 kann verwendetwerden, zu und von der Auer-Garage in Matrei; Wenn eine Weiterreise Reiseerforderlich ist, sollten Fahrzeuge die A13 Matrei nehmen.

                  -B186
                  Ötztalstrasse, in der Nähe der Pille HöheBrücke: Verbot für Fahrzeuge über 16 t zGG, außer diejenigen, die in der Mitteder Fahrbahn mit einem begleitenden Fahrzeug anreisen.

                  -B189
                  Miemingerstrasse, von km 0,00 in Telfs auf9,80 km in Mieming: Verbot LKW über 7, 5t zGG, außer ortsansässiger Verkehr.


                  -B199
                  Tannheimer Straße: Verbot für Nutzfahrzeuge von über 7, 5 t zGGzwischen km 0,0 (Gemeinde Weißenbach am Lech) und km 22. 65 (GemeindeSchattwald) in beide Richtungen, außer für Anwohner und Verkehr zu\/aus diesenOrtschaften L6 Tuxer Straße von km 0,00 (Mayrhofen) bis km 17. 225 (Tux,Hintertux-Abschnitt). Nachtfahrverbot für Lastwagen mit zGG von über 7, 5 t fahren bergauf zwischen 22: 00 Uhr und07 h 00 mit Ausnahme des Transports von Milch und Lebensmittel.


                  -L7
                  Jenbacher Landesstraße (Kasbachstrasse):Verbot für Fahrzeuge mit zGG mehr als 3. 5 t, außer ortsansääsigerLieferverkehr.

                  -L11 Völser Straße, in beide Richtungen: Verbot fürNutzfahrzeuge von über 7, 5 t zGG zwischen km 5. 910 und km 6. 980; inUnterperfuss ab km 11. 410 bis km 11. 960; in Inzing ab km 15. 700 km 17. 520;und in Pfaffenhofen von km 26. 052 km 27. 278

                  -L35,L36
                  siehe B177 oben


                  -L38
                  Ellbögenstrasse: von der Kreuzung mit derAutobahn Zufahrtsstraße bei Patsch bis zur Kreuzung mit der B182 Brennerstrassein beide Richtungen, für Fahrzeuge mit Anhänger, mit Ausnahme von Ankunft undAbfahrt von Fahrten für Verladevorgangs und Verkehr Ursprung oder Fahrten nachEllbögen, MühlbachMatrei, Patsch und Pfons im Abschnitt zwischen der Kreuzungder L38-Ellbögnerstrasse und der Autobahn Zufahrtsstraße bei Patsch und derKreuzung mit der B182 Brennerstrasse in Matrei am Brenner, zusammen mitPannenhilfe und Abschleppen, öffentlichen Sicherheitsdienst die Bundesheer undAutobahn-Wartungsservice.


                  -L39
                  Erpfendorfer Landesstraße Verbot für LKW über 7, 5 t zzG wegen derLänge in Richtung Erpfendorf-Kössen, bisauf Reisen für den alleinigen Transport von Milch, Frischfleisch, Vieh, leichtverderblicher Lebensmittel, Zeitungen und Zeitschriften und Fahrzeuge mitdauerhaftem Sitz in Kössen, Schwendt, Walchsee, Rettenschöss, Niderndorf,Niederndorferberg, Erl, Ebbs, Oberndorf I. t. , Going, St. Johann i. t. ,Kirchdorf i. t. und Waidring; Verkehr Reisen zu oder von dieser Ortschaften istauch befreit, vorausgesetzt, dass Ladenund Entladen erfolgt ausschließlich in diesen Orten.


                  -L211
                  Unterinntalstrasse: Verbot für Lastkraftwagenvon über 7, 5 t zGG zwischen km 14. 755 und km 17. 00 (Gemeinden Angerberg undBreitenbach am Inn) und in der Gemeinde Münster zwischen Wiesing und Münster(Entfernung ca. 2,6 km), ausgenommen Verkehr von/nach diesen Orten


                  -L261
                  Gräner Strasse: Verbot für Fahrzeuge mit einemzGG über 7, 5 t Durchfahrt nach Öko-PunktePflicht gemäß BGBl N879/1992


                  - L274
                  Kirchdorfer Landesstraße sind: Verbot für LKWüber 7, 5 t von km 0,00 (B312 Kreuzungbei Kirchdorf) bis km 3. 4 (Kreuzung B176) außer Anliegerverkehr


                  -L348
                  Spisser Landesstraße zwischenPfunds-Zollhäuser und Spissermühle in den Monaten des Jahres, wenn dieSpisser-Autobahn mit Schnee oder Eis bedeckt ist,: Fahrverbot für LKW mitAnhänger.


                  -Kitzbühl
                  täglich Fahrverbot im Stadtgebiet vonKitzbühl vom 5 Juli bis 5 September und von Dezember bis 20 März, in beidenFällen 10h 00 bis 06h 00, mit Ausnahme von Lieferfahrten in der Ladezone für die Stadt-Zentrum-Hotels,Radfahrer, Taxis und Kraftfahrzeugen gehören die zugelassenen Besitzeraufgeführt nach Namen in den Verordnungen veröffentlicht in der "Bote FürTirol" (Tirol-Amtsblatt) N747/1993 und N1273/1983.


                  -Kufstein
                  Zugang zu verschiedenen Autobahnen für LKWmit einem zGG von über 3. 5 t neben lokalen Verkehr verboten; schwereTransitfahrzeuge können die alternative Route Kufstein/Zell - neueWildbichlerstrasse - alte Wildbichlerstrasse --Zufahrtsstraße Kufstein/Nord -Hochauser in beide Richtungen nutzen.


                  -Wörgl
                  Tiroler Straße (B171), Brixentaler Straße(B170) im Transit durch die Ortschaft Wörgl auf der B171 zwischen dem Ende derWörgl-West-Autobahn-Zufahrt (km 19. 087) und der Kreuzung mit der AutobahnZufahrtsstraße in Wörgl-Ost und auch auf die B170 aus der Luech-Abzweigung (4.65 km) auf der B171 Wörgl-Ortsmitte, Verbot für Lkw über 7,5t zGG, mit Ausnahme dem lokalen Verkehr in Wörgl undWildschönau.


                  -Rattenberg
                  Tiroler Straße (B171): Verbot derBeförderung gefährlicher Güter mit Ausnahme der Lieferungen im BezirkRattenberg und Radfeld. Verbot auch an Sonn- und Feiertagen von 22h 00 bis 05h00 am nächsten Tag für LKW mit einem zGG von über 7, 5 t; außerhalb dieserZeiten gibt es ein Fahrverbot für LKW mit zGG von über 7, 5 t, außer inRadfeld, Ladeaufträge im Bezirk Rattenberg und Radfeld und zugelassenenFahrzeuge (einschließlich Autobahn und Verteilung und den Transport von Holzaußerhalb kommunaler zugelassenen Fahrzeuge).
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                  • #10
                    AW: Fahrverbote Österreich 2014

                    2. BESONDERE LOKALE VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN:

                    Vorarlberg:

                    -B197
                    Arlbergpass Bundesstraße: allgemeineFahrverbot für Lastzüge und Gelenkfahrzeugen zwischen St. Jakob am Arlberg undAlpe Rauz (Schweizer Grenze) in beide Richtungen. Stattdessen müssen dieFahrzeuge den Arlberg-Tunnel (Matpflichtig) verwenden

                    - L190
                    Verbot für Nutzfahrzeuge von über 7, 5 t zGG vonkm 23. 713 km 25. 706 in Richtung Rankwiel und von km 25. 548 bis km 23. 713 inRichtung Tisis, mit Ausnahme der Fahrzeuge be- und Entladen in der StadtFeldkirch und Transit-Verkehr in Richtung Liechtenstein


                    Steiermark
                    :


                    -B78
                    Obdacher Straße: Verbot für LKW über 7, 5 tzGG zwischen Bad St. Leonhard (km 23. 518) und Obdacher Sattel (36. 600 km).


                    -B113
                    Verbot für Nutzfahrzeuge von über 7,5t zGG inbeide Richtungen von km 0,00 bis zum Kreisverkehr Traboch und von dort inRichtung Seiz, an der Kreuzung der L116 mit der B113; von 11. 500 km bis km 23.825; von km 24. 640 auf 34. 400 km (mit Ausnahme von Verkehr Reisen von/zudiesen Bezirken und wenn das Ferienfahrverbot in Kraft ist)

                    -B138 Pyhrnpass Bundesstraße: allgemeinesFahrverbot für Lastkraftwagen über 7, 5 t zGG von der Pyhrnpass Provinz-Grenze(km 81. 620) bis zur Kreuzung B138/L740 bei Liezen (km 88. 295), mit Ausnahmevon geräuscharmen Fahrzeugen zwischen
                    06: 00 und 22: 00 Uhr


                    -B317
                    Nachtfahrverbot ab 22 h 00 bis 05 h 00 für Nutzfahrzeuge über7, 5 t zGG in beide Richtungen in der Gemarkung von Dürnstein, ab km 21. 510 km22. 810; im Bereich der Markt Stadt Neumarkt ab km 10. 700 km 12. 500; in derGemarkung von Perschau am Sattel von km 6. 270 km 6. 510; im Gemeindegebiet vonSt. Marein Bei Neumarkt ab km 12. 500 km 13. 060, mit Ausnahme derLieferverkehr von/zu diesen Ortschaften; allgemeines Fahrverbot für Fahrzeugeüber 7, 5 t im Transit zwischen Scheifling und Dürnstein von 19. 070 km 19. 600km und von km 0,00 bis km 22. 810 in beide Richtungen, ausgenommen Verkehr vonund nach die Bezirke Murau, Judenburg, Knittelfeld, Leoben, Tamsweg und St.Veit an der Glan.


                    -B320
                    Ennstal Straße: Nachtfahrverbot für LKW über3. 5 t zGG zwischen Kreisverkehr Liezen-Ost (km 70. 145) und der Grenze nach Salzburg (km 8. 494) – inbeide Richtungen, von 22:00 h bis 05:00 Uhr, mit Ausnahme von bestimmtemLieferverkehr aus diesen Bezirken, verderbliche Güter und lebendig Rinder.


                    -L121 Fahrverbot in beiden Richtungen für LKW über 7, 5 t zGG ab km 25,4 bis zum Ende derL121 (Bereich der Kreuzung mit der Peggau/Deutschfeistritz Laderampe),ausgenommen Verkehr nach/von diesenBezirken und wenn das Ferienfahrverbot gilt

                    -
                    L303 Fahrverbot in beide Richtungen für LKW über 7, 5 t zGG von km 0,0 (Kreuzung mit der LB70) bis km 5. 650 (Kreuzungmit der 1374) und von der Kreuzung mit der L304 bis zur Kreuzung mit der L603,mit Ausnahme der Verkehr von/zu diesenBezirken und wenn das Ferienfahrverbot gilt

                    -L304 Fahrverbot in beiden Richtungen für Nutzfahrzeuge über 7, 5 t zGG von 1. 1 km bis zur Kreuzungmit der L303, mit Ausnahme Verkehr von/zu diesen Bezirken und wenn das Ferienfahrverbot gilt.

                    -L369 Fahrverbot in beiden Richtungen, für Nutzfahrzeuge über 7, 5 t zGG von km 0,0 bis km 11. 050 (Verbindung mit derL305), ausgenommen Verkehr von/zu diesenBezirken und wenn das Ferienfahrverbot gilt.

                    -L371 Fahrverbot in beiden Richtungen für LKW über 7, 5 t zGG von der Kreuzung der L312 bis an das Ende der L371 in derGemeinde Hausmannstätten, mit Ausnahme von Verkehr von/zu diesen Bezirken und wenn dasFerienfahrverbot gilt.

                    -L379 Fahrverbot in beide Richtungen fürNutzfahrzeuge über 7, 5 t zGG ab dem Kreisverkehran der Autobahn Ausfahrt Feldkirchen bis zur Kreuzung mit der L373(Kalsdorf-Gewerbegebiet-Kreisverkehr), mit Ausnahme von Reisen nach/aus diesenBezirken und wenn das Ferienfahrverbot gilt.

                    - L518, L553
                    in beide Richtungen für LKW über 7, 5 t zGG, mit Ausnahme vonVerkehr nach/zu diesen Ortschaften


                    -L603 in beide Richtungen, Verbot für Nutzfahrzeuge über 7, 5 t zGG von der Kreuzung mit der L303zur regionalen Grenze (km 4,2), ausgenommen Verkehr Reisen von/zu diesen Bezirkenund wenn das Ferienfahrverbot gilt.

                    -LB64 Fahrverbot in beide Richtungen für LKW vonüber 7, 5 t MPW ab km 49. 960 zur regionalen Grenze (km 33. 780), ausgenommenVerkehr Reisen aus diesen Bezirken und wenn das Ferienfahrverbot gilt.

                    -LB67 Fahrverbot in beiden Richtungen, für Nutzfahrzeuge über 7, 5 t zGG ab km 61. 700(Billa-Kreuzung) zur regionalen Grenze (km 73. 320), ausgenommen Verkehr Reisenvon/zu diesen Bezirken und wenn das Ferienfahrverbot gilt.

                    -LB70 Fahrverbot in beide Richtungen für LKW über 7, 5 t zGG von der regionalen Grenze(17. 800 km) bis zur Kreuzung mit der LB76 (Kreisverkehr Waldhof), mit Ausnahmevon Verkehr Reisen von/zu diesen Bezirken und wenn das Ferienfahrverbot gilt.
                    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                    • #11
                      AW: Fahrverbote Österreich 2014

                      2. BESONDERE LOKALE VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN

                      Oberösterreich
                      :


                      Fahrverbot für Lastkraftwagen über 3. 5 t zGG in beideRichtungen auf den folgenden Strecken(ausgenommen Verkehr von/zu diesen Bezirken,die sonst nicht ohne einen Umweg erreicht werden können):

                      -B1 Wiener Straße: von der Grenze zur Provinz inSalzburg an der Grenze zur Provinz in Niederösterreich

                      -B3 Donau Straße: von der Grenze zur Provinz inNiederösterreich bis zum Ende der B3 in der Gemeinde Linz

                      -B115 Eisen Straße: von km 17. 031 bis zur Kreuzungmit der B122 Voralpen Straße (Ennser Kreuzung)

                      - B122 Voralpen Straße: von der Kreuzung mit der B115Eisen Straße bis zur Kreuzung mit der B140 Steyrtal Straße und von der Kreuzungmit der B139 Kremstal Bundesstrasse, der Kreuzung mit der L562 KremsmünstererStraße

                      -B123 Mauthausener Straße: von der Kreuzung mit derB3 bis zur Kreuzung mit der L1472 Gutauer Straße

                      -B125 Prager Straße: von der Kreuzung mit der L569Pleschinger Straße bis zum Ende der B125 (Kreuzung mit der B124 KönigswiesenerStraße)

                      -B135 Gallspacher Straße: von der Kreuzung mit der B1Wiener Straße bis zur Kreuzung mit der B137 Innviertler Straße

                      -B137
                      Innviertler Straße: von km 64. 160(Staatsgrenze bei Schärding/Neuhaus) bis km 11. 386 (Kreuzung B137/B134) undvon km 9. 305 (Kreuzung B137/B134) bis km 0,000 (Kreuzung B137/B1/B138)


                      -B138 Pyhrnpass Straße: von der Kreuzung B138/B1/B137an die Anschlussstelle Inzersdorf A9 Pyhrn Autobahn, und von derAnschlussstelle Kienberg/Wienerweg, A9 Pyhrn Autobahn, den Spital am PyhrnAutobahnkreuz A9 Pyhrnautobahn.

                      -B139 Kremstal Straße: von der Kreuzung mit der B1Wiener StraßeB139a /Kremstal Straße bis zur Kreuzung mit der B122 VoralpenStraße

                      -B140 Steyrtal Straße: die ganze Länge

                      -B141
                      Rieder Straße: die gesamte Länge, mitfolgenden Ausnahmen: Berücksichtigung der kompletten Reise von derVerladestelle zu der endgültigen Abladestelle der Umweg über die Autobahn A8und der B148 Altheimer Straße-ist-mehr als 7 km; Wenn der Be- und/oder entladenPunkt in einer der Gemeinden liegt an der B141 in den Bezirken Braunau und RiedIm Innkrei


                      -
                      B143 Hausruck Straße: von der Kreuzung mit der B148Altheimer Straße bis zur Kreuzung mit der B141 Rieder Straße

                      -B148 Altheimer Straße: von km 19. 807 (Weng ImInnkrei Bereich) auf km 36. 778 (Braunau am Inn).

                      -B309 Steyrer Straße: die ganze Länge

                      -L510 Weilbacher Straße: von km 11. 705 (Kreuzungmit der L1087) bis km 14. 733, mit Ausnahme von Fahrzeugen, deren Ziel, unterBerücksichtigung der kompletten Reise von der Verladestelle zu der endgültigenAbladestelle, nicht ohne einen Umweg erreicht werdenkann, wenn das Fahrzeugnicht die L510, L511 und L1087 verwendet

                      -L511 Gurtener Straße: von km 3. 160 auf km 3. 510(beide Schnittpunkte mit der L1087), mit Ausnahme von Fahrzeugen, deren Ziel,unter Berücksichtigung der kompletten Reise von der Verladestelle zu derendgültigen Abladestelle, nicht ohne einen Umweg erreicht werden, wenn dasFahrzeug nicht die L510, L511 und L1087

                      -L520 Gaspoltshofener Straße verwendet: von derKreuzung mit der B135 Gallspacher Straße bis zur Kreuzung mit der B141 RiederStraße

                      -L554 Schlierbacher Straße: die ganze Länge

                      -L562 Kremsmünsterer Straße: von km 0,000 (Kreuzungmit der B139 Kremstal Straße bei Kematen an der Krems) bis km 7. 426 (Kreuzungmit der B122 Voralpen Straße bei Kremsmünster)

                      -L569 Pleschinger Straße: von der Kreuzung mit derB125 Prager Straße bis zur Kreuzung mit der B3 Donau Straße

                      -L1087
                      Wippenhamer Straße: die ganze Länge; mitAusnahme von Fahrzeugen, deren Ziel, unter Berücksichtigung der komplettenReise von der Verladestelle zu der endgültigen Abladestelle, nicht ohne einenUmweg erreicht werden, wenn das Fahrzeug nicht die L510, L511 und L1087 verwendet.


                      -L1265Schörflinger Straße : von der Kreuzung mit der B1 Wiener Straße, diesemi-Anschlussstelle von der A1 Westautobahn bei Schörfling.

                      -B145 Salzkammergut Straße: von km 70. 825 + 138(St. Agatha), 76. 600 km + 172 (Federal Landesgrenze) L547 HallstätterseeStraße: von 8. 000 km + 55 km13. 487 (Federal Landesgrenze)
                      Ausnahmen für diese zwei Einschränkungen: Transporte zumBe- und Entladen in den folgenden Gemeinden:
                      Oberösterreich: BadGoisern, Bad Ischl, Ebensee, Gosau, Hallstatt, Obertraun, St. Wolfgang,Steinbach a. a. , Traunkirchen;

                      Salzburg: Abtenau, Annaberg, St. Gilgen, Strobl,Rußbach, Fuschl, Hof, Ebenau, Faistenau und Hintersee;
                      Steiermark: Altaussee, Bad Aussee, BadMitterndorf, Grundlsee, Pichl-Kainisch, Pürgg-Trautenfels, Tauplitz.
                      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                      • #12
                        AW: Fahrverbote Österreich 2014

                        2. BESONDERE LOKALE VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN:

                        Salzburg
                        :


                        -B158 Wolfgangsee Bundesstraße: Verbot für Nutzfahrzeuge über 3. 5 t zGGzwischen Koppl und Strobl und Altenmarkt und Mandling/Ennstal (mit Ausnahme vonbestimmten Verkehr Reisen nach/aus diesen Bezirken)

                        - B159 Salzachtal Bundesstraße: Verbot für LKW über 3. 5 t zGG ab km 14,72 in der Gemeinde Kuchlbis km 21,25 in der Gemeinde von Galling (ausgenommen Verkehr Reisen von/nachdiesen Bezirken und wenn der Urlaub Fahrverbot in Kraft ist)

                        -B159 Salzachtal Bundesstrasse: Verbot für LKW über7,5 t zGG von km 34. 440 bis km 35. 264 (Ortsteil Tenneck) in beide Richtungen(ausgenommen Verkehr Reisen nach/aus diesen Bezirken und wenn dasFerienfahrverbot gilt)

                        -B311 Pinzgauer Strasse, B178 Loferer Straße, B161Pass Thurn Straße. B165 Gerlosstrasse, B108 Felbertauernstrasse. Allgemeines Fahrverbot für LKW über 7,5 t zGG innerhalbder administrativen Bezirk Zell am See (außer Transport verderblicher Güter,etc. . )

                        -L107 Westtal Landesstraße: Verbot für Nutzfahrzeuge über 3. 5 t zGG ab km 0. 430 km 19. 890 (Kreuzungmit der B158 Wolfgangsee Straße) in beiden Richtungen (ausgenommen Verkehr von/zu diesen Bezirken und wenn dasFerienfahrerbot gilt)


                        BESONDERELOKALE /REGIONALE NACHTFAHRVERBOTE:

                        Kärnten: - LKWmit einem Gesamtgewicht von über 3. 5 t von 23 h 00 bis 05 h 00 in derLandeshauptstadt Klagenfurt

                        Niederösterreich:

                        -LKW mit einem Gesamtgewicht über 7, 5 t von 22 h 00 bis 06 h 00 auf derB18-Traisentalstrasse zwischen Berndorf und Traisen und ab 22 h 00 bis 06 h 00auf der B3-Wachaustrasse und B133 zwischen Mautern und Melk.

                        -LKW mit einem Gesamtgewicht von über 3. 5 t von 22 h 00bis 06 h 00 im Bereich Mödling (Gemeinden Brunn/Geb, Hinterbrühl, MariaEnzerndorf, Mödling, Perchtoldsdorf). Diese Beschränkungen sind durchVerkehrszeichen gekennzeichnet.

                        -In der Stadt Wiener Neustadt, Nachtfahrverbot zwischen23 Uhr und 05h 00.

                        Oberösterreich:

                        -LKW mit einem Gesamtgewicht von 7, 5 t über von 22 h 00bis 05 h 00 in die Stadt Wels (östliche Ringstraße B157 und B138).

                        -LKW mit einem Gesamtgewicht von über 5 t von 22h 00 bis06h 00 auf die B138 und die A9 von der Staatsgrenze.

                        -LKW mit einem Gesamtgewicht von über 3. 5 t von 22 h 00bis 06 h 00 in der Stadt Linz.

                        Steiermark:

                        -LKW mit einem Gesamtgewicht über 3. 5 t von 23: 00 bis 04: 30 in der StadtGraz (ausgenommen Lebensmittel Verkehr und Kombinierter Verkehr Zugang zuSchiene/Straße).

                        Tirol:

                        -LKW mit einem Gesamtgewicht über 7, 5 t von 22 h 00 bis 05 h 00 auf derB181-Achenseestrasse zwischen Wiesing und der Landesgrenze bei Achenkirch mitAusnahme der Transport zu/vom Hinterriß , Fischl und das Achental.

                        -LKW mit einem Gesamtgewicht über 3. 5 t zwischen 22: 00 Uhr und 05 h 00in der Stadt Innsbruck (mit Ausnahme von geräuscharmen Fahrzeugen).

                        -LKW mit einem Gesamtgewicht über 7, 5 t von 1 November bis 30 April von Montag bisSamstag von 20 h 00 bis 05 h 00 (zwischen Mai und Oktober von Montag bisSamstag von 22: 00 bis 05: 00) und an Sonn- und Feiertagen ab 23 h 00 bis 05 h00 auf der A12 zwischen km 20. 359 in Kundl und km 66. 780 in Ampass.Ausnahmen: Transport von verderblichen Lebensmitteln, Zeitungen, Medikamente,Vieh, Bau oder Straße Instandhaltungsfahrzeuge, Aufteilung oder Rettungswagen,Fahrzeuge, deren NOx-Emissionen weniger als 3g/kWh sind (Euro 4 und 5).

                        - Ab 1. 11. 08 LKW und Gelenkfahrzeugen mit einem zGG vonüber 7, 5 t und LKW Kombinationen über 7, 5 t, auf beiden Bahnen von der A12 und in beiden Richtungen zwischenKufstein (km 6,350) und Zirl (90. 0 km) von 1 Mai bis 31 Oktober montags bissamstags ab 22 h 00 bis 05 h 00 und an Sonn- und Feiertagen ab 23 h 00 bis 05 h00, und von 1 November bis 30 April von Montag bis Samstag von 20h 00 bis 05h00 und sonntags und an Feiertagen ab 23h 00 bis 05h 00. Ausnahmen: Transportvon verderblichen Lebensmitteln (aber nicht tiefgefroren waren); Transport vonNutztieren; Transport per LKW (EEV-Klasse) bis 31. 10. 2013 und Transport perLKW (Euro-6-Klasse) bis 31. 12. 2015, wenn dies durch die entsprechendenDokumente nachgewiesen werden kann.
                        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                        • #13
                          AW: Fahrverbote Österreich 2014

                          Infos für Containerfahrer Ausnahmen von den Fahrverboten gelten in beiden Richtungen auf denfolgenden Straßen und Straßenabschnitte für Fahrten im kombiniertenGüterverkehr:

                          nach Wien Freudenau Hafen CCT:

                          -A4
                          Ost Autobahn vom Grenzübergang beiNickelsdorf bis Ausfahrt Wien - Simmeringer Heide, und auf derJedletzbergerstrasse (Hauptstrasse B 228), Margetinstrasse (Hauptstrasse B228),Artillerieplatz, Zinnergasse (Hauptstrasse B14), Freudenauer Hafenstrasse(Hauptstrasse B14), Seitenhafenstrasse zum Hafen Freudenau.


                          -B16
                          Ödenburger Straße vom Grenzübergang beiKlingenbach an der Süd-Ost-Autobahn A3 und über die A3, A2 Süd Autobahn, A23Wien Süd-Ost-Umgehungsstraße Ost Autobahn A4, Ausfahrt Wien - SimmeringerHeide, Jedletzbergerstrasse (Hauptstrasse B228), Margetinstrasse (HaupstrasseB228), Artillerieplatz, Zinnergasse (Hauptstrasse B14), FreudenauerHafenstrasse (Hauptstrasse B14), Seitenhafenstrasse zum Hafen Freudenau.


                          -B7
                          Brünner Strasse - Hauptstrasse B7 vomGrenzübergang Drasenhofen und auf der B3, B227, Donauuferautobahn A22, A23 WienSüd-Ost Ringroad, Ost Autobahn A4, Ausfahrt Wien - Simmeringer Heide,Jedletzbergerstrasse (Hauptstrasse B228), Margetinstrasse (Haupstrasse B228),Artillerieplatz, Zinnergasse (Hauptstrasse B14), Freudenauer Hafenstrasse(Hauptstrasse B14), Seitenhafenstrasse zum Hafen Freudenau.


                          nach Krems A. d. Donau CCT
                          :


                          -B303 Weinviertler Straße vom Grenzübergang beiKleinhaugsdorf nach Stockerau und über die A22 Donauuferautobahn, S5Stockerauer Schnellstrasse, Doktor-Franz-Wilhelm-Straße, Karl Mierka Straße

                          -B2 Waldviertler Straße vom Grenzübergang beiNeu-Naglberg über Schrems, Vitis und über die B36 Zwettlerstrasse Zwettl undB37 Kremserstrasse Krems, S5 Stockerauer Schnellstrasse,Doktor-Franz-Wilhelm-Straße, Karl Mierka Straße.

                          Zum Enns Hafen CCT:

                          -A8 Innkreis Autobahn vom Grenzübergang beiSuben zur Autobahn A25 Welser und über die A25 und A1 AnschlussstelleEnns-Steyr, B1 Wiener Straße, Donaustrasse.

                          -A1 Westautobahn vom Grenzübergang Walserbergnach Abfahrt Asten-St. Florian, und über die B1 Wiener Straße (Bypass) zumHafen Enns.

                          Nach Linz Stadthafen CCT:

                          -B310
                          Mühlviertler Straße vom Grenzübergang beiWullowitz, Unterweitersdorf, anschließend über die A7Mühlkreis-Autobahn bisKreuzung Hafenstrasse, dann weiter über B129 Hafenstrasse, IndustriezeileStadthafen Linz.


                          -B310
                          Mühlviertler Straße vom Grenzübergang beiWullowitz, Unterweitersdorf, dann über die A7 Mühlkreisautobahn KreuzungHafenstrasse, dann weiter über B129 Hafenstrasse, Industriezeile, PummererStraße, Saxinger Straße.


                          Zum ÖBB Terminal Wörgl
                          : -A12 Inntal-Autobahn vom GrenzübergangKiefersfelden bis Ausfahrt Wörgl west und dann über die B171-Tirolerstrasse.


                          Zum Wiener Südbahnhof über:

                          -A4
                          Ost Autobahn von der-Grenzübergang beiNickelsdorf nach Ringweg A23 Wien Süd-Ost und weiter über die A23, AusfahrtGürtel über die Gürtel Landstrasse und Wiedner Gürtel bis Südtiroler Platz,Sonnwendgasse;


                          -B16
                          Ödenburger Bundesstraße von der Grenze-Kreuzungspunktbei Klingenbach nach der Autobahn A3-Süd Ost und weiter über die Autobahn A3Süd Ost, B210 Badener Bundesstraße zur Autobahn A2 Süd und auf über die SüdAutobahn A2 und A23 Wien Süd-Ost Ringweg, Ausfahrt Gürtel über LandstrasserGürtel, Wiedner Gürtel bis Südtiroler Platz, Sonnwendgasse.


                          Nach Graz Ostbahnhof über:

                          -A9 PyhrnAutobahn Spielfeld Grenzübergang nach Süd Autobahn A2 und weiter über die A2Süd Autobahn, Ausfahrt Graz Ost, Ulrich-Lichenstein-Gasse undConrad-von-Hötzendorf-Straße

                          -B65
                          Gleisdorfer Bundestrasse vom Grenzübergang beiHeiligenkreuz nach Süd Autobahn A2 und weiter über die Süd Autobahn A2,Ausfahrt Graz Ost, Ulrich-Lichenstein-Gasse, Conrad-von-Hötzendorf-Straße


                          Zur Station Villach – Fürnitz :

                          -A11 Karawanken Autobahn vom GrenzübergangArnoldstein bis zur Ausfahrt Fürnitz, B83 Kärntner Bundesstraße

                          -A2 Süd Autobahn vom Grenzübergang beiArnoldstein bis zur Ausfahrt Fürnitz, B83 Kärntner Bundestrasse.

                          Zur Marshalling Station bei Wels:

                          -A8 Innkreis Autobahn vom Grenzübergang beiSuben zur Autobahn A25 Linz und weiter über die Autobahn A25 Linz 13 verlassen.

                          -A1 Western Autobahn vom GrenzübergangWalserberg bis zur Ausfahrt Sattledt und weiter über die B138Pyhrnpass-Bundesstraße, B137 Innviertler Bundesstraße zur Autobahn A25 Linz undweiter über A25 Linz kommend, Ausfahrt 13.

                          -B310 Mühlviertler Straße vom Grenzübergang beiWullowitz zur A7 Mühlkreis Autobahn, und dann über die A7, A1 Westautobahn überA25 Linzer Autobahn, Terminal - Ausfahrt 13.

                          Zur Station Salzburg:

                          -A1 Westautobahn vom GrenzübergangWalserberg zur Abfahrt 288 (NordSalzburg), dann über Salzburger Strasse,Vogelweiderstrasse ,Gnigler Strasse, Salzburgerstrasse, Lastenstrasse

                          Zur Brennersee Zug Station über:

                          -A13 Brennerautobahn vom Brenner Grenzübergang zur Ausfahrt Brennersee und weiter über dieB182 Brenner Bundesstrasse.
                          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                          • #14
                            AW: Fahrverbote Österreich 2014

                            Quelle: http://www.oeamtc.at/portal/europa-l...r+2500+1366509

                            Ergänzende Fahrverbotszeiten und -Strecken in der Sommerzeit:

                            Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger müssen ganzjährig von Samstag, 15:00 Uhr, bis Sonntag, 22:00 Uhr, sowie an Feiertagen von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr in ihren Depots bleiben. Diese Einschränkung wird durch eine Sonderregelung auf folgenden Autobahnen und Bundesstraßen zeitlich ausgeweitet: * Inntalautobahn A 12 (Staatsgrenze bei Kufstein bis Zams) und Brennerautobahn A 13 (Innsbruck-Süd bis Brenner) an allen Samstagen vom 5. Juli bis 30. August, jeweils von 09:00 bis 15:00 Uhr sowie zusätzlich am Samstag, 2. August, von 00:00 bis 09:00 Uhr, wenn das Fahrziel in Italien liegt oder über Italien angesteuert wird. Dieselbe Regelung gilt auch am Freitag, 1. August, von 08:00 bis 24:00 Uhr, und Freitag, 8. August, von 16:00 bis 22:00 Uhr.
                            * Ostautobahn A 4 (Schwechat - Nickelsdorf) an allen Samstagen vom 28. Juni bis 30. August, jeweils von 08:00 bis 15:00 Uhr.
                            Darüber hinaus gilt das Fahrverbot an allen Samstagen vom 5. Juli bis 30. August, jeweils von 08:00 bis 15:00 Uhr, auch auf folgenden Bundesstraßen:
                            * Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl
                            * Ennstal-Bundesstraße (B 320) im gesamten Verlauf
                            * Seefelder Bundesstraße (B 177) im gesamten Verlauf
                            * Fernpass-Bundestraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier
                            * Achensee-Bundesstraße (B 181) im gesamten Verlauf
                            Unabhängig von dieser Sonderregelung muss man weiterhin das generelle Lkw-Nachtfahrverbot zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr beachten.

                            Zuletzt geändert von Speedy79; 30.07.2014, 01:39.
                            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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