Hallo zusammen,
ich würde gerne mal folgenden Sachverhalt diskutieren, da wir uns unter den Kollegen einfach nicht einig werden:
Mit einem als LKW zugelassenen Kleintransporter werden vier gefüllte Dieselkanister a 20 Liter (also insgesamt 80 Liter) völlig ungesichert auf der Ladefläche befördert, so dass bei einer Kontrolle die Ladungssicherung beanstandet wird.
Ist dies trotz der geringen Menge ein Ladungssicherungsverstoß nach der Gefahrgutverordnung? Wie hoch ist das Bußgeld für den Fahrzeugführer?
Ist es unerheblich, wie viel Gefahrgut man ungesichert befördert? Immer der gleiche Verstoß sobald Gefahrgut?
Erweiterung: Wie verhält es sich, wenn die Kanister leer aber nicht gespült sind, so dass sich noch sehr geringe Reste in diesen befinden? Trotzdem Gefahrgut? Gleicher Verstoß?
ich würde gerne mal folgenden Sachverhalt diskutieren, da wir uns unter den Kollegen einfach nicht einig werden:
Mit einem als LKW zugelassenen Kleintransporter werden vier gefüllte Dieselkanister a 20 Liter (also insgesamt 80 Liter) völlig ungesichert auf der Ladefläche befördert, so dass bei einer Kontrolle die Ladungssicherung beanstandet wird.
Ist dies trotz der geringen Menge ein Ladungssicherungsverstoß nach der Gefahrgutverordnung? Wie hoch ist das Bußgeld für den Fahrzeugführer?
Ist es unerheblich, wie viel Gefahrgut man ungesichert befördert? Immer der gleiche Verstoß sobald Gefahrgut?
Erweiterung: Wie verhält es sich, wenn die Kanister leer aber nicht gespült sind, so dass sich noch sehr geringe Reste in diesen befinden? Trotzdem Gefahrgut? Gleicher Verstoß?
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