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Busfahrt endet mit Unfall

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    Der verkehrswidrige Überholvorgang eines Busfahrers endete in einem Crash. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1750 Euro.

    Ein Linienbusfahrer fuhr im Sommer zur Mittagszeit seine gewohnte Strecke auf der Rommelsbacher Straße nach Rommelsbach, als vor ihm plötzlich ein Lastwagen seine Geschwindigkeit bis zum Stillstand verringerte, obwohl die Ampel auf "Grün" geschalttet hatte. Als der Laster zum Stehen kam, war sich der Busfahrer sicher, dass dieser es verpasst hatte, auf die linke Fahrbahn zu wechseln und würde nun warten, bis die Ampel für die Linksabbieger "Grün" anzeigt. So beschloss er, den Vordermann auf der rechten Spur zu umfahren. Als der Gelenkbus zurück auf die mittlere Spur einscherte, setzte sich der Laster plötzlich wieder in Bewegung, sodass dessen rechter Außenspiegel in das hintere linke Fenster des Busses krachte. Die Glassplitter verletzten einige Insassen, die direkt am besagten Fenster saßen. Der Busfahrer hatte von dem Crash nichts mitbekommen und musste erst von einem Gast darauf aufmerksam gemacht werden.
    Der Unfall landete vor dem Amtsgericht. Der Berufskraftfahrer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie der Verkehrsordnungswidrigkeit des "Rechtsüberholens" vom Richter Sierk Hamann zu einer Geldstrafe von 1750 Euro verurteilt. Staatsanwältin Michaela Nörr plädierte zudem auf Rücksichtslosigkeit und verlangte den Entzug des Führerscheins, da der Busfahrer laut einer Zeugenaussage während der Fahrt in ein Gespräch mit einer Frau vertieft war. Außerdem hätte der Fahrer das "plötzliche laute Geräusch" des zersplitterten Glases, wie Zeugen es beschrieben, bemerken können.
    Der Angeklagte konnte sich jedoch nicht an besagtes Gespräch erinnern und auch andere Befragte hatten nichts von einer Gesprächsperson beim Busfahrer mitbekommen. Der Kraftfahrer sah aber ein, dass bei seinem Überholmanöver ein paar Blicke mehr in den Rückspiegel den Unfall hätten verhindern können. Er beteuerte, dass er normalerweise "sehr vorsichtig" fahre, vor allem in der Zeit nach dem Vorfall. Auch verweise er nun immer auf das Schild "Mit dem Fahrer nicht sprechen", wenn ein Fahrgast das Gespräch mit ihm sucht. Die Reue stand dem Schuldigen ins Gesicht geschrieben. "Dass jemand dadurch verletzt worden ist, das tut mir unheimlich leid", sagte er. Richter Hamann verzichtete auf einen Führerscheinentzug, da "keine charakterlichen Defizite" des Angeklagten zu erkennen seien. Er habe seinen Fehler eingesehen. Hamann würde "zu ihm in den Bus steigen".

    Quelle: Südwest Presse
    Liebe Grüße
    Harry


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