Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kopie oder Original Papiere?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Kopie oder Original Papiere?

    Sagt mir dich bitte einmal?

    Gibt es eine legale Möglichkeit Kopien anstatt der Originalen Fahrzeugpapiere mit zuführen? Was kann es für einen Grund geben nur Kopien der Papiere dem Fahrzeug mitzugeben. Das ist mir auch schon bei zahlreichen Europcar PKW aufgefallen. Das kann doch so nicht erlaubt sein, oder?

  • #2
    Ich kopiere mal einen Text von einer anderen Webseite hier hin:

    "Viele Autofahrer fragen sich, ob sie den Fahrzeugschein im Original mit sich führen müssen oder ob eine Kopie ausreichend ist. Zunächst ist festzuhalten, dass der Begriff des Fahrzeugscheines nicht mehr gibt, sondern die „Zulassungsbescheinigung Teil I“ der richtige Begriff für das amtliche Dokument ist, welches auch als „Zulassung“ bekannt ist.
    Die Vorschrift des § 11 Abs. 5 FZV (Führerscheinzulassungsverordnung) ist hier eindeutig. Danach ist der Fahrzeugschein mitzuführen und bei Verlangen auszuhändigen.

    Die häufig anzutreffende Ansicht, dass es ausreichend sei, eine Kopie des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des Fahrzeugs aufzubewahren ist falsch. Kopien sind keine gültigen Dokumente. Nach § 48 Nr. 5 FVZ in Verbindung mit der Anlage des Bußgeldkataloges ist ein Verwarngeld von 10,00 EUR zu zahlen, wer nicht den Fahrzeugschein – im Original – mit sich führt. Bei anderen Handhabungen durch die örtlichen Polizeibehörden handelt es sich lediglich um eine Kulanz des kontrollieren Polizeibeamten.

    Eine weitere Gefahr birgt das Mitführen des Fahrzeugscheines als Kopie in strafrechtlicher Hinsicht. Wer den Fahrzeugschein als Farbkopie mit sich führt und diesen dann den Polizeibeamten vorzeigt, begibt sich in die enorme Gefahr der Urkundenfälschung. Sofern daher trotz dieses Artikels weiterhin Kopien des Fahrzeugscheines verwendet werden sollen, sollten diese nur in schwarz/weiß verwenden werden und bestenfalls als Kopie gekennzeichnet sein. Ein Verwarngeld von 10,00 EUR wird aber auch in diesen Fällen riskiert."

    Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/fah...ie_025475.html
    Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

    Kommentar


    • #3
      Also ich habe bei Nagel diese Art Sammellisten gesehen wo alle Trailer drauf stehen.Da gibt es soweit ich weiss gar keine direkten Fahrzeugscheine. Aber aus irgendwelchen Gründen scheint es so das dies tolleriert wird.
      Habe dies bisher hauptsächlich bei Speditionen gesehen die einen sehr großen Fuhrpark haben und wo ständig die Trailer getauscht werden.

      Also grade beim Trailertrucking wo irgendwelche fremden Fahrer und Spediteure Trailer ziehen finde ich es eigentlich gar nicht so schlecht wenn die Firma nicht die original Papiere rausgeben müsste.

      Wie sähe das denn aus wenn man eine beglaubigte Kopie mitführen würde?Also Kopie aber mit Orginalstempel von der ausstellenden Behörde?Das geht doch bei manchen anderen Amtssachen auch......
      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

      Kommentar


      • #4
        Also ganz ehrlich, die Polzisten sollten doch in der Lage sein, eine Kopie vom Original zu unterscheiden, ohne dass ich die Kopie extra als solche kennzeichne. Nun gut, ich handhabe das Ganze immer so, dass ich die Originale mit mir führe und eine Kopie zu Hause liegen habe. Falls ich die Originale verliere etc. hab ich noch einen Nachweis. Mir wäre es wirklich zu blöd, Geld zu bezahlen oder mit den Poizisten rumzudiskutieren. Anscheinend will man es uns einfach nicht einfach machen...

        Kommentar


        • #5
          Wir führen eine Sammelzulassung der Auflieger und Hänger mit.Für die Zugmaschine jeweils das Original.Die Auflieger werden zu oft umgehängt.
          Bisher gab es auch nicht ansatzweise Probleme.

          Leben ist das was passiert,
          während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
          .....

          LG Marion

          Kommentar


          • #6
            Ich hatte Pobleme mit einer Kopie für die Zugmaschine eine Mautbox für Tschechien zu bekommen. Man sagte mir nur original Papiere. Gut, ich bin dann eine Hausnummer weiter gegangen in Waidhaus und da kannte man dann das Gesetz nicht.

            Kommentar


            • #7
              Da hast du aber nochmal Glück gehabt. Ich empfehle die Originalle mitzuführen. Wer hat schon Lust auf unnütze Streiterein, vor allen wenn man am kürzeren Hebel sitzt!

              Kommentar


              • #8
                Wie hier schon beschrieben, sind Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil I im Original mitzuführen.

                Wenn eine Firma oder ein Halter Mehrere Anhänge besitzt, kann zusätzlich ein Anhängerverzeichnis ausgestellt werden, die Originalscheine bleiben dann in der Firma. Von der Zulassungsstelle ausgestellte Anhängerverzeichnisse sind also gültig, hier muss nicht zusätzlich der originale Fahrzeugschein mitgeführt werden. (jedenfalls innerhalb von Deutschland)

                (Das steht im § 11 FzV)

                Farbkopien sollte man tatsächlich nicht mitführen und die dann auch noch vorzeigen, ohne darauf hinzuweisen, dass es eine Kopie ist. Heutige Farbkopierer stellen Kopien her, die tatsächlich sehr echt aussehen. Fälschungsmerkmale sind zumindest bei den alten Fahrzeugscheinen praktisch nicht vorhanden.Man kann die Kopie teilweise erst an der Papierqualität erkennen.
                Man bewegt sich mit einer Farbkopie sehr an der Grenze Urkundenfälschung, oder überschreitet sie möglicherweise sogar.

                Kommentar


                • #9
                  Sobald eine Kopie nicht als solches gekennzeichnet ist, diese denn den Kontrollbeamten vorlegt, begeht man Urkunden Fälschung.


                  diese sammellsten haben wir auch, diese sind aber vom Landkreis abgestemmpelt.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von celader Beitrag anzeigen
                    Sobald eine Kopie nicht als solches gekennzeichnet ist, diese denn den Kontrollbeamten vorlegt, begeht man Urkunden Fälschung.

                    ...
                    Na ja, ganz so schnell schießen die Preußen nicht. Z.b. eine schwarz/weiß Kopie, lappiges Billigpapier und die Rückseite nicht kopiert, stellen keine falsche Urkunde dar. Das Teil muss dann schon auf den ersten (Beamten-)Blick echt aussehen.

                    Kosten dann halt 10 Teuronen und eine Gang mit den Originalpapieren zur nächsten Polizeidienststelle.

                    Kommentar

                    Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                    Einklappen

                    Online-Benutzer

                    Einklappen

                    205128 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 19, Gäste: 205109.

                    Mit 205.128 Benutzern waren am 26.04.2024 um 00:17 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                    Ads Widget

                    Einklappen
                    Lädt...
                    X