Verstoß gegen die Kontrollpflicht begründet Ordnungswidrigkeit Wer für die Einhaltung der Ladungssicherungs*vorschriften bei Lastkraftwagen verantwortlich ist, muss regelmäßig und unerwartet Stichproben durchführen. Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor. Im zugrunde liegenden Fall
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Keine Ankündigung bisher.
Verantwortlicher für Ladungssicherheit muss regelmäßig Stichproben durchführen
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Das ist richtig. Aber: Ansprechpartner der Polizei bei Verstößen und ebenfalls verantwortlich ist der Fahrer. Der nimmt i.d.R. die Lasi vor. Also raus aus dem Schneider kommt man leider auch hier nicht. Der Verlader kann, wenn der Fahrer nicht in der Lage ist (weil Gurte fehlen o.ä.) die Beladung oder die weiterfahrt verweigern. Aber als Fahrer biste immer mit dabei.
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Zitat von Anaconda.44 Beitrag anzeigenDas ist ein Grund warum ich Tanker fahr. Deckel zu und Schrauben fest, fertig gesichert...:D
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