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    .....das nach den neuen Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten für Doppelbesatzungen die Schichtzeit sobald sie begonnen hat unaufhörlich weiter läuft, egal was ihr in dieser zeit macht?

    Wir befuhren am Heurigen Ostersonntag die A5 bei Neuenburg in Richtung Freiburg. Es war so gegen 5,40 in der früh als aus dem "Nichts" ein Sprinter vor unserem Daf erschient, schön in silber gehalten mit einem Blauen streifen drumherum und der Aufschrift BAG.

    Es kam wie es kommen musste, es erschient die aufschrift: Lkw Kontrolle- bitte Folgen.

    Eigentlich hatten wir nichts zu befürchten, zeiten waren sauber, lkw ok.

    Als der Beamte die Tachoscheiben durgesehen hatte stellte er dennoch 6 davon sicher, mit der Begründung, die Schichtzeit wäre um jeweils 1-2 std. überzogen. Als ich dann einwarf, er möge mir seine ansicht erklären, tat dieser das auch ohne weiteres. Als er fertig war waren wir wirklich bei 22-23 std. pro sicht in 6 fällen angekommen.

    Das Problem, welches ich nun mit Seiner ansicht hatte war, wir hatten eigentlich die Schichtzeit eingehalten wobei wir zwischdurch mal hier, mal da ne stunde oder auch etwas länger an Pause eingelegt um z.B. zu essen oder Duschen oder was man sonst noch so zutun gedenkt.

    Umso erstaunter war ich dann, als der Bag-beamte mir erklärt hat das dies mit zu Schichtzeit zählt. Somit wären wir über die zeit.

    Mal angenommen es wäre so:

    30 std. Schichtzeit -18 std Fahrzeit= 12 std.
    12 std. Rest - 9 std. Pause= 3 std.


    Ergo bleiben uns 3 std zeit um etwa folgende, meist aufeinander folgende arbeiten in einer schicht zu erledigen:

    Be- Entladetätigkeiten.
    Waschen innen sowie aussen von Zug. (Hygienevorschrift wg. Fleischtransport)
    Je nach ladung: Palleten auffüllen, Eurohaken an die Decke hoch klappen.
    Persönliche Hygiene nach der Ladevorbereitung( Duschen,Hygienekleidung tauschen gegen frische)
    Alle Papiere an Board bringen.
    Mal was essen
    USW
    usw
    usw

    Nicht zu vergessen, das bei allen diesen tätigkeiten auch wartezeiten entstehen können.

    Kann mir mal jemand erklären wie ich das alles in 3 pisseligen stunden schaffen soll?

    Die konsequenz daraus wäre, wir müssten unsere Lenkzeiten verkürzen was wiederum den Sinn einer Doppelbesatzung zu nichte macht.



    Und dann soll sich doch nochmal bitte jemand vor mir hinstellen und mir Erklären: "diese Regelungen wurden zum Schutz der Fahrer erlassen und dienen dem Zweck den Beruf des Fernfahrers leichte zu machen.
    Ein Bayer darf das

    http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

  • #2
    hmm rocky...klingt das überheblich wenn ich sage: ja ich wusste das?...

    es ist allerdings nicht ganz so wie du beschreibst, denn einer der wesentlichen vorteile einer doppelbesatzung ist das man für diese tätigkeiten-rein rechnerisch- 6h zeit zur verfügung hat denn die ruhepausen müssen ja nicht deckungsgleich liegen...aber das ist theorie...

    auch der einzelfahrer hat, unter rechtlichen bedingungen "24h nach arbeitsbeginn muss eine 11h ruhepause abgeschlossen sein"

    rechnen wir kurz: es verbleiben 13h davon 9h fahren und 1h(gerundet) pause

    nur 3stunden...maximal 3stunden 15 zeit für all diese tätigkeiten.

    es steht allerdings nirgends geschrieben das innerhalb eines 24h zeitraumes 9h gefahren werden müssen, ebensowenig gibt es eine solche regel für doppelbesatzungen.

    dies bedeutet ganz einfach das arbeitsabläufe "fahrerfreundlicher" umgestaltet werden müssen im wesentlichen diese leidigen lade/entlade zeiten und damit verbundene wartefristen.
    dies geht nicht von heut auf morgen und wird ehh nur dann umgestzt wenn man konsequent auf regeleinhaltung pocht...also nach schichtende keine kfz-bewegeung mehr u.ä.

    solang man es mi sich machen lässt wird da niemand was ändern. ein stressiger weg aber für mich der einzig erkennbare hin zu änderungen.

    und zu deinem schlusssatz:
    natürlich sollen diese regeln dir die arbeit erleichtern, nur einhaltung der neuen regeln unter rahmenbedingungen aus dem letzten jahrhundert erschwert erstmal die arbeit.

    da der mensch (disponent, lagerpersonal, kunde, usw..) ein bequemes gewohnheitstier ist wird er sich von allein nicht umstellen, da muss schon eine kraft von aussen einwirken.
    männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
    Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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    • #3
      Zitat von Imexrocky Beitrag anzeigen
      ...

      Und dann soll sich doch nochmal bitte jemand vor mir hinstellen und mir Erklären: "diese Regelungen wurden zum Schutz der Fahrer erlassen und dienen dem Zweck den Beruf des Fernfahrers leichte zu machen.

      Verstehe nicht was Du hast?? Natürlich sind die Gesetze auch zu Deinem Schutz da. Das soll ja auch nicht Dein Problem sein, innerhalb der sogenannten "Schichtzeiten" die Termine einzuhalten. Was nicht geht, geht nicht. Da müssen sich andere Leute in Deiner Firma einen Kopp drum machen.
      Wenn bei mir als Einzelfahrer das Problem auftritt, das ich an einer Ladestelle irgendwo länger brauchte und ich dadurch in meinen 13 Stunden (bzw. max. 15 Std.) es nicht mehr schaffe von A nach B zu kommen, werde ich einen Teufel tun meine "Schichtzeit" zu überziehen.

      Aber wer so blöd ist sich unnötig hetzen zu lassen, ist selber Schuld.
      Zitat von Robert Lyndt:
      "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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      • #4
        Ja Kollege ganz einfach die Arbeitszeit beträgt 22 Std bei einer Zweimannbesatzung +8 Std Pause. Und wenn deine Wartezeit und Ladezeit und sonstige Zeiten zu lange dauern wird das von den 22 Std und nicht von den 8 ( Pause ) abgezogen.Klartext:Ihr könnt dann evt. keine 18 Std ,fahren das ist das Wirtschaftliche Risiko des Unternehmers,nicht Eures. Ich denke ihr habt da ein teures Problem (leicht 1000 Euro ).Die Zeiten haben sich in Deitschland geändert und viele Kollegen lernen es leider nur über den Geldbeutel.
        Hart aber herzlich [smilie=my heart fi:

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        • #5
          Zitat von Bayern Power for ever Beitrag anzeigen
          Ja Kollege ganz einfach die Arbeitszeit beträgt 22 Std bei einer Zweimannbesatzung +8 Std Pause. Und wenn deine Wartezeit und Ladezeit und sonstige Zeiten zu lange dauern wird das von den 22 Std und nicht von den 8 ( Pause ) abgezogen.Klartext:Ihr könnt dann evt. keine 18 Std ,fahren das ist das Wirtschaftliche Risiko des Unternehmers,nicht Eures. Ich denke ihr habt da ein teures Problem (leicht 1000 Euro ).Die Zeiten haben sich in Deitschland geändert und viele Kollegen lernen es leider nur über den Geldbeutel.
          So, nun erstmal zu dir "Kollege".

          Gleich im ersten Satz haust du den Bock vom Platz runter.
          Klartext: Wir müssen innerhalb von 30 stunden 9(nicht 8)stunden pause machen. Ergo bleiben nur noch 21 std. über als Arbeitszeit.

          @Bodo und Detlef

          Sicherlich gebe ich euch recht in allem was ihr vereinzellt dargestellt habt.
          Es kann weiterhin sein das ich den für mich wichtigen Kern nicht so deutlich rausgestellt hab wie es nötig gewesen wäre. Dies hol ich nun jedoch nach.
          Ihr beide kennt meine meinung zu Verstössen und deren Ahndung.
          Für alle anderen sei gesagt: Ich denke wenn jemand auf irgendeine weise gegen die geltenden regeln verstößt und mit diesen bei ner kontrolle auffliegt, soll er gefälligst die schnauze halten und zahlen.

          In diesem spezielen Fall war es jedoch so, das ich mir eingangs der kontrolle keinerlei schuld bewußt war. Die zeiten waren allesammt in ordnung gewesen. Das uns am ende doch 6 scheiben konfisziert wurden lag an einem Vergehen dessen ich mir nun nicht bewußt war( dessen Stimmigkeit ich übrigens auch prüfen lassen werde).

          Bei den scheiben wurde durch den Beamten bemängelt wir hätten: "die schichtzeit um jeweil 1 bis 2 stunden überzogen".

          Darauf erklärte ich dem Beamten das wir (unter benennung von Zeit und Ort) zu den besagten zeiten jeweils eine Pause eingelegt hatten um zu duschen oder was zu essen bzw. gleich beides.

          Ich war daher doch sehr überrascht als mir der Beamte erklärte, es spiele keine rolle da die unterbrechung mind 7 std. für ein neues Schichtzeitfenster betragen müsste. Somit würden unsere PAUSEN mit in die laufende Schichtzeit einfließen woraus sich dann in der Konsequenz auch der Verstoß ergäbe.

          Ich sage kein sterbenswort wenn ich aufgrund irgendwelcher tätigkeiten die Schichtzeit überzogen habe, sodern lege im zweifellsfall das Mandat an die Tourenplannende abteilung mit der Bitte um Begleichung.

          Wenn ich aber nicht mal dazu in der Lage bin ne pause einzulegen weil sich dies negativ auf die vorgegebene Schichtzeit auswirkt, dann stelle ich sehr wohl die frage wo denn bitte für mich die erleichterung sein soll bei dem neuen regelwerk.

          Und schliesslich ist ja eine Pause auch eine Arbeitsunterbrechung, weswegen mir auch nie und nimmer in den sinn gekommen wär das ich damit gegen die neuen regelungen verstoße.

          Ergo werd ich nun dafür bestrafft das ich während meiner Arbeit mal ne zusätzliche Unterbrechung hab. Kann es so richtig sein????

          Ich denke, NEIN!!!!!
          Ein Bayer darf das

          http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

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          • #6
            Entschuldige bitte wenn dir meine Antwort nicht recht ist ,aber der Gesetzgeber sagt das bei einer Zweimannbesatzung 8 Std im Zeitraum von 30 Std (also22 Std Schichtzeit) ausreicht.Das ist so und wenn man sich nicht genau auskennt sollte man sich schlau machen,denn das ist ja wohl die erste Voraussetzung um Gesetze einzuhalten,das mann sie zumindest kennt. Und hier liegt auch dein Fehler.Bitte nicht verwechseln zwischen Einmann( min. 9 Std Pause) und Zweimann (min.8 Std Pause) aber das kann man alles nachlesen und lernen.
            Hart aber herzlich [smilie=my heart fi:

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            • #7
              Zitat von Bayern Power for ever Beitrag anzeigen
              Entschuldige bitte wenn dir meine Antwort nicht recht ist ,aber der Gesetzgeber sagt das bei einer Zweimannbesatzung 8 Std im Zeitraum von 30 Std (also22 Std Schichtzeit) ausreicht.Das ist so und wenn man sich nicht genau auskennt sollte man sich schlau machen,denn das ist ja wohl die erste Voraussetzung um Gesetze einzuhalten,das mann sie zumindest kennt. Und hier liegt auch dein Fehler.Bitte nicht verwechseln zwischen Einmann( min. 9 Std Pause) und Zweimann (min.8 Std Pause) aber das kann man alles nachlesen und lernen.
              jau,kann man...da steht deutlich 9 (neun).

              6(sechs) setzen.
              männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
              Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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              • #8
                Hmm... was ich jetzt so grad auf die schnelle im Kopf hab ist: bei Zweimannbesatzung 11 Std. Pause innerhalb einer Schichtzeit von 30 Std.

                Diese Pause kann (2x wöchentlich) verkürzt werden auf 8 Std. Aber diese Fehlstunden müssen dann an andrer Stelle wieder nachgeholt werden, damit es mit der Wochenarbeitszeit wieder passt....

                Diese neuen Sozialvorschriften bringen einen wirklich zum Haareraufen:noclue::toughcrowd::hmph:
                headbanging
                Carola :)

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                • #9
                  Ich habe ja geschrieben das 8 Std ausreichen,das ist der kürzeste denkbare Zeitraum.Carola du hast da Recht mit den Neuen Verordnung beginnt jeden Tag eine aufwendige und bei Fehler teure Rechnung.da ja auch die längeren Abschnitte zählen und viel genauer als früher mit einbezogen werden.Und Wir sollten uns nichts vormachen Letztendlich geht es dem Staat nur um Einnahmen von fleißigen Menschen.
                  Hart aber herzlich [smilie=my heart fi:

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                  • #10
                    Zitat von Carola Beitrag anzeigen
                    Hmm... was ich jetzt so grad auf die schnelle im Kopf hab ist: bei Zweimannbesatzung 11 Std. Pause innerhalb einer Schichtzeit von 30 Std.

                    Diese Pause kann (2x wöchentlich) verkürzt werden auf 8 Std. Aber diese Fehlstunden müssen dann an andrer Stelle wieder nachgeholt werden, damit es mit der Wochenarbeitszeit wieder passt....

                    Diese neuen Sozialvorschriften bringen einen wirklich zum Haareraufen:noclue::toughcrowd::hmph:
                    finds eigentlich ganz deutlic...und man kanns ja auch lesen und lernen...

                    ausriss:

                    D. Bei Mehrfahrerbetrieb mindestens 9 Std. innerhalb von 30 Std.-Zeitraum

                    ausriss ende

                    zu finden unter:


                    aber das ist ja das mindeste um gesetze einzuhalten...das man weiss wo man sie findet...
                    männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                    Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                    • #11
                      Stimmt,habe gerade noch mal nachgeschaut.Verändert den Sinn meiner Antwort das Vezögerungen von der Fahrtzeit abgezogen werden müssen nicht.Danke man kann nur lernen wie ich schrieb die alte Regelung hat sich so auf die Festplatte gebrannt.Danke laaangsaaam
                      Hart aber herzlich [smilie=my heart fi:

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                      • #12
                        So, nachdem ja nun geklärt wäre das Ich durchaus weiß worüber ich hier schreibe, können wir ja dann mal wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren.

                        Hab mich in der Zwischenzeit speziel mit diesen dingen auseinander gesetzt. Es kam dabei heraus das es Tatsächlich so ist, das auch die kurzen Pausen in der Schichtzeit laufen. Nachdem das mal klar ist, erscheinen mir die neuen regelungen noch weniger als erleichterung für die Fahrer. Denn....

                        1. Der Gesetzgeber spricht von mind. 9 std. Pause jedoch mit dem Vermerk das bei Doppelbesatzungen keine Teilung der Pause zulässig ist.

                        2. Es wird sehr wohl drauf hingewiesen das jeder Fahrer nach spätestens 4,5 std lenkzeit ne Pause von 45 min einlegen muss, nur das es im gegensatz zu früher wohl auch für den Pausenpflichtigen bei der Bereitschaftszeit die er auf dem Beifahrersitz verbringt zulässig ist.

                        3. Weiterhin keine anderen Pausenregelungen vorhanden sind.

                        Somit ergibt sich daraus das Problem, das ein Chef von ner Doppelbesatzung durchaus verlangen kann die 21 std quasi durchzuarbeiten.

                        Mal am Beispiel. Ein Pärchen beginnt die laufende schicht mit arbeiten die zu ladevorbereitungen nötig sind. Hierfür wird etwa 1 stunde benötigt.

                        Anschliessend wird das Fahrzeug an die Rampe zu Beladung bereitgestellt. Diese nimmt 2,5 std. in Anspruch.

                        Dann erst nehmen die beiden die fahrt auf.

                        Nun lasset uns doch mal rechnen:

                        1 std. vorbereitung + 2,5 std. beladen = 3std. 30 min


                        Die beiden fahren jeweils abwechselnd 4,5 std., dann wechsel jeweils ca. 15 min. bis jeder seine 9 std lenkzeit erreicht hat.


                        2 x 9 std. lenkzeit + 3 x 15 min für Fahrerwechsel= 18std 45 min.


                        Am ende diesen langes tages folgt dann die 9 std. Pause.

                        Und schon ist ein Problem da.

                        3,5 std + 18,75 std + 9 std = 31,25 std Schichtzeit womit sich 1std 15min überschreitung ergibt.

                        Es gibt ja nur eine einzige möglichkeit da nicht reinzugeraten wenn.....

                        ja wenn man die Lenkzeit um eben diese zeit verkürzt.

                        Darüber dürfte der Oberindianer nicht grad erfreut sein, jedoch hat er rechtlich keine chance was dagegen zu unternehmen und solange die Fahrer stark genug sind bleibt es so.

                        Euch ist aber doch bestimmt auch aufgefallen das die beiden quasi im Durchmarsch 18,75 std unterwegs waren und die Zeit beim wechseln kaum dafür reichen dürfte um was Gscheites warmes zu sich zu nehmen ausser vielleicht nen schnellen kaffee.

                        Andererseits könnten die beiden ja sagen: Schei... drauf, wir gehen jetzt nach der hälfte was essen. Das dauert dann nochmal ne stunde, welche sie ja nach der obigen rechnung wiederrum von der Lenkzeit abziehen müssten. Andere möglichkeit haben sie ja nicht!!!!

                        Ich kann mir durchaus vorstellen das es Chefs gibt die sowas bemängeln würden, weil: dafür hab ich euch nen Kühlschrank in den Bock einbauen lassen. Essen könnt ihr ja dann wenn ihr feierabend macht(wie alle anderen auch). Ihr könnt ja schliesslich unterwegs abwechselnd auch schlafen.

                        Wobei ich hier ganz klar stellen will das diese Beschreibung nicht auf den unseren Chef passt!!!!!!!

                        Ich habe ebenfalls nur einen Beladevorgang erwähnt in einer schicht um mal aufzuzeigen wie schnell man dazu gezwungen ist Lenkzeiten zu kürzen, will man gesetzestreu Arbeiten.

                        Und......

                        seht ihr es immernoch als ne erleichterung an?????

                        Bin schon sehr auf die antworten gespannt!!!! Von euch allen!!!
                        Zuletzt geändert von Imexrocky; 02.04.2008, 19:41. Grund: Korrektur! Wurstfinger und schmale tasten Passen nicht zusammen
                        Ein Bayer darf das

                        http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

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                        • #13
                          Hallo Rocky,
                          ich kann nachvollziehen, was du meinst. Da ist jemand, bzw zwei, leistungsbereit , wird aber durch die Regeln ausgebremst.
                          Da ist der Unternehmer, der das Auto zu zweit besetzt und seine Erwartungen in dieses Team setzt.
                          Dagegen stehen die Regeln, die die Sicherheit im Verkehr erhöhen sollen und die Arbeitszeiten von Fahrern schützend regulieren sollen.
                          Irgendwie ist es ein Teufelskreis, weil es per Gesetz verboten wird, mal eben seine Arbeit zu machen... obwohl man gern möchte - oder?
                          headbanging
                          Carola :)

                          Kommentar


                          • #14
                            Ganz so ist es nicht Carola. Wir haben wie gesagt wenig Probleme mit sowas.
                            Ich bin im letzten Posting auf ne neutrale ebene runter denn es gibt ja bekanntlich genügend Chef-iditoen die so wie oben beschrieben argumentieren oder gar noch schlimmer und es gibt genügend fahrer die am Autohof tresen oder dem Firmenhof nie versäumen zu erzählen wie dolle sie dem alten die meinung geigen und wenn sie dann vor ihm stehen kriegen sie nur ein: Ja chef aus der futerluke.

                            Anders gesagt. es Geht mir absolut auf den Sack(Sorry) wenn einerseits von erleichterungen gesprochen wird und es dann keine sind!
                            Ein Bayer darf das

                            http://www.aktion-gegen-kinderpornographie.de/

                            Kommentar


                            • #15
                              Genau Imexrocky , es sollte mal lansam damit angefangen werden die Arbeitszeit auf ein normales Maß zu reduzieren.Und wenn man mit zwei Mann unterwegs ist hat man spätestens Mittwoch die Schnauze voll Arbeitszeittechnisch.Man bekommt ja nicht mehr Lohn dafür das man sich noch anschaut wie toll der Kollege fährt,oder daür das man 500 km weiter kommt.Wir sollten uns mal am Bundesdurchschnitt orientieren,da es der Arbeitgeber bei der Bezahlung auch macht,eher nch weniger.
                              Hart aber herzlich [smilie=my heart fi:

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