Für die ADR-Auffrischungschulung ändert Brüssel die Regeln
Das teilte EU-Verkehrskommissar Kallas dem Europaabgeordneten Grosch auf dessen schriftliche Anfrage hin mit. Die EU-Kommission betont, dass die spezielle Gefahrgutschulung von Berufskraftfahrern (ADR-Schulung) in die allgemeinen Schulungen (Richtlinie 2003/59/EG) integriert werden kann.
Die Richtlinie (über die allgemeine Weiterbildung mit 35 Stunden in fünf Jahren) schließt nicht aus, dass Themen im Zusammenhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern in die Ausbildung aufgenommen werden. Voraussetzung sei, dass die Ziele der Richtlinie nicht gefährdet sind. Heißt es in der Antwort.
Stand Juli 2013
Ganzer Bericht
Das teilte EU-Verkehrskommissar Kallas dem Europaabgeordneten Grosch auf dessen schriftliche Anfrage hin mit. Die EU-Kommission betont, dass die spezielle Gefahrgutschulung von Berufskraftfahrern (ADR-Schulung) in die allgemeinen Schulungen (Richtlinie 2003/59/EG) integriert werden kann.
Die Richtlinie (über die allgemeine Weiterbildung mit 35 Stunden in fünf Jahren) schließt nicht aus, dass Themen im Zusammenhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern in die Ausbildung aufgenommen werden. Voraussetzung sei, dass die Ziele der Richtlinie nicht gefährdet sind. Heißt es in der Antwort.
Stand Juli 2013
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