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Rote Ampel, Abkürzung erlaubt?

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  • Rote Ampel, Abkürzung erlaubt?

    Ich möchte mal ein kleines Problem zur Diskussion stellen.

    Du stehst ein paar Meter vor einer Roten Ampel, blinkst rechts, direkt rechts neben dir kannst du auf eine Tankstelle fahren und in die Strasse wo du abbiegen möchtest die Tankstelle wieder verlassen.
    Darfst du das bei Rot? Unhöflich ist es allemal, aber ist es bei Rotlicht erlaubt?

  • #2
    naja, du fährst nicht über rot, sondern möchtest tanken....
    dann plötzlich !!! :10_1_138[1]:fällt dir ein, du hast gar kein geld dabei ... dumm gelaufen ;-)


    erlaubt ist es wohl nicht wirklich, aber wer soll dir böse absichten unterstellen?


    dumm ist nur, wenn du bei dem manöver mit deinem 40-tonner die ganze tanke zerstörst
    Wir sind die Träger der Firma

    Einer träger als der Andere

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    • #3
      Kommt Leute, ich will mehr.

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      • #4
        Also ich kenn da zwei drei Tanken,wo das geht und auch prakriziert wird.Allerdings kaum von LKW,eher von ortskundigen PKW.Aber das es verboten wäre,das wüßte ich nicht.
        Mit dem LKW finde ich,ist es den Aufwand nicht wert.....und könnte ja auch mal nach hinten losgehen,wenn man dann wieder schlecht von der Tanke kommt.

        Leben ist das was passiert,
        während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
        .....

        LG Marion

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        • #5
          Andreas du willst mehr,zack da haste es.
          BayObLG - Wer vor einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage auf ein Tankstellengrundstück abbiegt, um zu tanken, unmittelbar darauf aber feststellt, dass die Tankstelle geschlossen ist, und bei andauerndem Rotlicht hinter der Ampelanlage wieder auf die ursprünglich benutzte Straße auffährt, begeht keinen Rotlichtverstoß
          Mfg
          Fernweh79

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          • #6
            wieder was dazu gelernt.....

            Leben ist das was passiert,
            während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
            .....

            LG Marion

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            • #7
              Schade, vorzeitig aufgelöst. Hatte noch einen schönen Bericht von NT-V in der Hinterhand. Aber auch der von dir verlinkte Bericht ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Die Gerichte streiten offenbar. Schau mal bei NT-V nach. Hätte gern ja mal die Meinung von BAB oder Bigfoot gehört.

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              • #8
                Ich habe auch schon gehört das man sowas als Rotlichtverstoss gesehen hat.
                Da man aber nur von hören sagen spricht,halte ich da nichts von und glaube einem Gerichtsurteil mehr.
                Mfg
                Fernweh79

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                • #9
                  Genau das ist es. Ich verlinke mal den Mobil Link. http://mobil.n-tv.de/ratgeber/Ist-Ro...e11122266.html

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                  • #10
                    Also mal ehrlich,wenn das Schule macht tanke ich nur noch an nicht Ecktankstellen,aus Sicherheitsgründen.
                    Mfg
                    Fernweh79

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                    • #11
                      Ich habs die Tage auch nur am Rande gehört, es lief irgendwo
                      nebenbei im Tv. Wie momentan die aktuelle Rechtslage ist, kann ich auch nur den Urteilen entnehmen.... ( und auf der BAB gibts sowas nicht :-D )

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                      • #12
                        Mache mich zwar im Moment etwas rar, bin aber ganz Ohr ;-)

                        Es wird immer wieder Kollegen geben, die gehört haben, es liegt hier ein Rotlichtverstoß vor und bringen den Fall zur Anzeige. Da hilft nur Widerspruch.

                        Fakt ist folgendes:
                        Das Rotlicht schützt den dahinter liegenden Verkehrsraum. Nur wenn ich in diesen (!) unter Mißachtung oder Umfahrung des Rotlichts einfahre, begehe ich einen Rotlichtverstoß.

                        Für die Tankstelle (oder ähnliche Flächen) gilt folgendes:
                        Laut § 2 StVO haben Fahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen. Tankstellen sind nicht Teil der Teil der Fahrbahn und dürfen daher auch nicht "einfach so" vom Durchgangsverkehr benutzt werden. Es handelt sich also um "Nebenflächen" deren Benutzung einer Zweckbestimmung unterliegt.

                        Natürlich hat der Verkehrsteilnehmer das Recht, auf das Gelände der Tankstelle zu fahren um dort deren Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Und er darf sich dass natürlich auch anders überlegen…
                        Im Zweifel wird bei guter Ausrede nicht einmal ein Vorhalt des Verstoßes gegen § 2 StVO übrig bleiben.

                        Ähnlich liegt übrigens auch der Fall beim vorbeimogeln am Stau über den Autobahnparkplatz oder den TUR. Auch hier sollte man sich vorher eine passende Ausrede zurechtlegen die das Befahren der Anlage erforderlich gemacht hat ...

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