Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

50 % GdB - Schwerbehinderte auf dem LKW

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • 50 % GdB - Schwerbehinderte auf dem LKW

    Gesundheit ist unser höchstes Gut und ist einmalig, doch Erkrankungen/ Therapien/ Unfälle können einem den Boden unter den Füssen wegziehen und eine berufliche Neuorientierung nötig machen oder aber eine Behinderung bleibt zurück und es stellt sich die Frage, ob man den Beruf als Berufskraftfahrer noch ausüben kann.
    Hierzu möchte ich gerne einmal generell erfahren,

    1. ob es einen Grad der Behinderung (GdB) gibt, ab dem man nicht mehr LKW fahren darf?

    2. ob es Besonderheiten bei der Ausübung des Berufes gibt, bei einem GdB unter 50 % oder über 50 %?
    Hierzu möchte ich anmerken, dass man ab einem GdB ab 50 % rein rechtlich gesehen als Schwerbehinderter gilt und gesetzliche Vorschriften bestehen wie z.B. die Sozialleistungen Mehranspruch auf Urlaub, früher in Altersrente gehen können.

    3. ob der Arbeitgeber darüber informiert werden muß?
    Hierzu möchte ich anmerken, dass es Behinderungen gibt, die bei der Ausübung der Arbeit nicht einschränken, durch Privatunfall/ Erkrankung entstanden sind oder durch Berufsunfälle bei einem anderen Arbeitgeber und gerade bei der Jobsuche bzw. Neuanstellung möglicherweise bei der Angabe einer GdB den Weg versperren können. Man verzichtet dann aber auch auf die o.g. Sozialleistungen.

    4. ob die Berufsgenossenschaft (BG) darüber informiert werden muß bei entstandener Behinderung durch Privatunfall/ Erkrankung?
    Hierzu möchte ich anmerken, dass eine Behinderung auch durch Privatunfall/ Erkrankung bestehen kann und somit die BG während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht automatisch was erfährt. Denn bei Berufsunfällen läuft alles von Anfang an über die BG (ist Kostenträger für Maßnahmen etc.). Außerdem kann der GdB beim Versorgungsamt, wo man den Antrag einreicht, oftmals unterschiedlich sein gegenüber dem Behindertengrad, der von der Berufsgenossenschaft und deren Gutachter festgelegt worden ist.

    Und vielleicht findet sich ja auch ein Fahrer, der eine Behinderung hat und trotzdem offiziell am Fahren ist und was Positives hier berichten kann, denn es macht anderen Betroffenen sicherlich Hoffnung, dass mit Eintritt einer Behinderung nicht gleich alles vorbei ist. Danke Euch schon mal im Voraus.
    :36_7_11[1]:
    Gruß, freesi
    [smilie=happy.gif][smilie=happy.gif][smilie=happy.gif]

  • #2
    Hallo,
    der Grad der Schwerbehinderung muss nichts mit dem Job zu tun haben den man ausübt. Er gibt dir, wie du ja schon geschrieben hast einige Vorteile auf die Hand.
    Also, wenn die Behinderung nicht in der Ausübung des Jobs störend wirkt, spricht nichts dagegen diesen Job zu machen.
    Allerdings sollte man den Arbeitgeber darüber informieren. Hier spielt unter anderem der besondere Kündigungsschutz eine Rolle und auch das dem Arbeitnehmer einige Tage mehr Urlaub zustehen. Der Arbeitgeber wird ja auch ab einer bestimmten Belegschaftszahl dazu verpflichtet Schwerbehinderte zu beschäftigen. Tut er es nicht, muss er besondere Abgaben zahlen. Es ist also in beiderseitigen Interesse sich zu outen.
    Ich habe jetzt im übrigen nach meiner Reha auch so einen Ausweis beantragt. Ich weiß aber auch das viele den Schwerbehindertenausweis haben und ihn nicht in der Firma bekannt geben, da es ihnen unangenehm ist.

    Kommentar


    • #3
      Anno 2002 hat man mir die rechte Niere entfernt-ich hatte da ein Karzinomgeschwür(Krebs).
      Zwei Jahre bekam ich 50%GdB,fünf Tage mehr Urlaub durch den AG,Kündigungsschutz,sowie 570€ Pauschbetrag bei der Steuererklärung.
      Nach den zwei Jahren und der Metastasenfreien Bilanz der Nachuntersuchungen wurde ich auf 30% GdB herabgestuft trotz Eingaben und Widerspruch-das Gesundheitsamt liess nicht mit sich reden.
      Mir geht es sehr gut,habe keinerlei Probleme.Muss nur darauf achten,regelmässig und viel zu trinken-täglich ca.4 Liter.Im Sommer ist das kein Problem,aber im Winter und wenn man keinen Durst hat muss man sich schon dazu zwingen.
      Die 30% sind eigentlich nix mehr wert,kein Mehrurlaub,kein Kündigungsschutz und die Steuerpauschale ist auch geringer.
      Aber egal-Hauptsache ich bin fit und das wird mir jährlich vom Doc bestätigt.:clap:
      "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
      Jean Jacques Rousseau

      Kommentar


      • #4
        Mit GDB 30 kannst Du Dich aber gleichstellen lassen, hast dann auch Kündigungsschutz, nur keinen Mehrurlaub.
        Ich selbst hab GDB 40, mit Wirbelsäulenoperation, und noch etwas anderem dabei, die 50 hab ich auch nicht und hab
        im Beruf keine Vor-und Nachteile dadurch.

        Kommentar


        • #5
          @Mr.TGX
          Gibt es da einen Antrag für die Gleichstellung?Hab da noch nix von gehört.
          "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
          Jean Jacques Rousseau

          Kommentar


          • #6
            Ja, das geht über die Arbeitsagentur. Du kannst das erst per Telefon machen, dann Antrag mit Begründung ausfüllen.
            Darfst aber nicht in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen.
            Wenn Du in einer großen Firma bist, dann habt Ihr auch einen Schwerbehindertenbeauftragten?
            In Google oder über die Seite des Jobcenters (so heisst das " Arbeitsamt" doch?) wirst einiges finden.

            Kommentar


            • #7
              Zitat von ontheroadagain Beitrag anzeigen
              @Mr.TGX
              Gibt es da einen Antrag für die Gleichstellung?Hab da noch nix von gehört.
              Hallo,hier kannst Du lesen:

              Gruss Harald

              Kommentar


              • #8
                Danke-hatte Tante guggl schon befragt!
                "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
                Jean Jacques Rousseau

                Kommentar


                • #9
                  Danke schon mal für die Antworten, aber so 100 %-ig bin ich noch nicht zufrieden. Zu meinen Fragen 1 und 4 hätte ich es schon genauer, wenn das jemand weiß.

                  Nur mal als Beispiel: Ich will meinen Führerschein verlängern lassen und muß u.a. zur ärztlichen Untersuchung (auch wenn es öfters nur larifari dort zugeht), dem kann man natürlich verschweigen, dass man eine Behinderung hat. Bei größeren OP-Narben wird es schon schwieriger, sich da rauszureden. Gibt es von ärztlicher Seite Vorgaben, ob ab einem bestimmten Behindertengrad die Fahrertätigkeit nicht mehr erlaubt ist? Oder gilt es, so lange man alles bewegen kann, kann ich auch hinters Lenkrad?
                  Gruß, freesi
                  [smilie=happy.gif][smilie=happy.gif][smilie=happy.gif]

                  Kommentar


                  • #10
                    Ich habe das Doc Problem nicht, trotz leichtem Bluthochdruck und Wirbelsäule defekt, mit OP.
                    Das wichtigste : Augenarzt- das muss passen, eine gewisse " Gesundheit" muss schon vorhanden sein.
                    Nicht alle Handycaps werden negativ gewertet. Kollege hatte nen Herzinfarkt und ist eine Zeit später wieder ohne
                    Probleme gefahren.

                    Kommentar

                    Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                    Einklappen

                    Online-Benutzer

                    Einklappen

                    78993 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 19, Gäste: 78974.

                    Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                    Ads Widget

                    Einklappen
                    Lädt...
                    X