Gesundheit ist unser höchstes Gut und ist einmalig, doch Erkrankungen/ Therapien/ Unfälle können einem den Boden unter den Füssen wegziehen und eine berufliche Neuorientierung nötig machen oder aber eine Behinderung bleibt zurück und es stellt sich die Frage, ob man den Beruf als Berufskraftfahrer noch ausüben kann.
Hierzu möchte ich gerne einmal generell erfahren,
1. ob es einen Grad der Behinderung (GdB) gibt, ab dem man nicht mehr LKW fahren darf?
2. ob es Besonderheiten bei der Ausübung des Berufes gibt, bei einem GdB unter 50 % oder über 50 %?
Hierzu möchte ich anmerken, dass man ab einem GdB ab 50 % rein rechtlich gesehen als Schwerbehinderter gilt und gesetzliche Vorschriften bestehen wie z.B. die Sozialleistungen Mehranspruch auf Urlaub, früher in Altersrente gehen können.
3. ob der Arbeitgeber darüber informiert werden muß?
Hierzu möchte ich anmerken, dass es Behinderungen gibt, die bei der Ausübung der Arbeit nicht einschränken, durch Privatunfall/ Erkrankung entstanden sind oder durch Berufsunfälle bei einem anderen Arbeitgeber und gerade bei der Jobsuche bzw. Neuanstellung möglicherweise bei der Angabe einer GdB den Weg versperren können. Man verzichtet dann aber auch auf die o.g. Sozialleistungen.
4. ob die Berufsgenossenschaft (BG) darüber informiert werden muß bei entstandener Behinderung durch Privatunfall/ Erkrankung?
Hierzu möchte ich anmerken, dass eine Behinderung auch durch Privatunfall/ Erkrankung bestehen kann und somit die BG während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht automatisch was erfährt. Denn bei Berufsunfällen läuft alles von Anfang an über die BG (ist Kostenträger für Maßnahmen etc.). Außerdem kann der GdB beim Versorgungsamt, wo man den Antrag einreicht, oftmals unterschiedlich sein gegenüber dem Behindertengrad, der von der Berufsgenossenschaft und deren Gutachter festgelegt worden ist.
Und vielleicht findet sich ja auch ein Fahrer, der eine Behinderung hat und trotzdem offiziell am Fahren ist und was Positives hier berichten kann, denn es macht anderen Betroffenen sicherlich Hoffnung, dass mit Eintritt einer Behinderung nicht gleich alles vorbei ist. Danke Euch schon mal im Voraus.
:36_7_11[1]:
Hierzu möchte ich gerne einmal generell erfahren,
1. ob es einen Grad der Behinderung (GdB) gibt, ab dem man nicht mehr LKW fahren darf?
2. ob es Besonderheiten bei der Ausübung des Berufes gibt, bei einem GdB unter 50 % oder über 50 %?
Hierzu möchte ich anmerken, dass man ab einem GdB ab 50 % rein rechtlich gesehen als Schwerbehinderter gilt und gesetzliche Vorschriften bestehen wie z.B. die Sozialleistungen Mehranspruch auf Urlaub, früher in Altersrente gehen können.
3. ob der Arbeitgeber darüber informiert werden muß?
Hierzu möchte ich anmerken, dass es Behinderungen gibt, die bei der Ausübung der Arbeit nicht einschränken, durch Privatunfall/ Erkrankung entstanden sind oder durch Berufsunfälle bei einem anderen Arbeitgeber und gerade bei der Jobsuche bzw. Neuanstellung möglicherweise bei der Angabe einer GdB den Weg versperren können. Man verzichtet dann aber auch auf die o.g. Sozialleistungen.
4. ob die Berufsgenossenschaft (BG) darüber informiert werden muß bei entstandener Behinderung durch Privatunfall/ Erkrankung?
Hierzu möchte ich anmerken, dass eine Behinderung auch durch Privatunfall/ Erkrankung bestehen kann und somit die BG während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht automatisch was erfährt. Denn bei Berufsunfällen läuft alles von Anfang an über die BG (ist Kostenträger für Maßnahmen etc.). Außerdem kann der GdB beim Versorgungsamt, wo man den Antrag einreicht, oftmals unterschiedlich sein gegenüber dem Behindertengrad, der von der Berufsgenossenschaft und deren Gutachter festgelegt worden ist.
Und vielleicht findet sich ja auch ein Fahrer, der eine Behinderung hat und trotzdem offiziell am Fahren ist und was Positives hier berichten kann, denn es macht anderen Betroffenen sicherlich Hoffnung, dass mit Eintritt einer Behinderung nicht gleich alles vorbei ist. Danke Euch schon mal im Voraus.
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