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Fahrverbote Kroatien 2013

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  • Fahrverbote Kroatien 2013

    Fahrverbote gelten für Lkw mit und ohne Anhänger über 7,5 t zul. Gesamtgewicht,Lkw mit oder ohne Anhänger mit einer Gesamtlänge über 14 m und Fahrzeuge die nicht schneller als 40 km/h fahren können an folgenden Tagen und Zeiten :

    - am 29.März (Karfreitag) und am Vortag eines Feiertags von 15 - 23 Uhr
    - an Feiertagen jeweils von 14 - 23 Uhr
    - sonntags von 12 - 23 Uhr wenn der nationale Feiertag oder der letzte Tag mehrerer aufeinanderfolgender Feiertage auf einen Freitag oder Samstag fällt
    - freitags von 15 - 23 Uhr , wenn der nationale Feiertag auf einen Sonntag oder Montag fällt

    Ferienfahrverbote gelten für Lkw mit und ohne Anhänger über 7,5 t zul. Gesamtgewicht,Lkw mit oder ohne Anhänger mit einer Gesamtlänge über 14 m und Fahrzeuge die nicht schneller als 40 km/h fahren können an folgenden Tagen und Zeiten :

    - vom 15.Juni bis zum 15. September 2013
    an Samstagen von 4 Uhr bis 14 Uhr
    an Sonntagen von 12 Uhr bis 23 Uhr

    zusätzliches Fahrverbot für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht Sonntags von 6 Uhr bis 22 Uhr auf der Strecke SR 2 zwischen Varazdin und Dubrava Krizovljanska


    Feiertage: 1.+6.Januar, 31.März (Ostersonntag) und 1.April (Ostermontag), 1.Mai, 30.Mai (Fronleichnam), 22.Juni, 25.Juni, 5.+15. August, 8.Oktober, 1.November, 25. + 26. Dezember


    Fahrverbote auf nachfolgenden Staatsstrassen (SR) und Landstrassen mit Ausnahme kompletter Autobahnabschnitte:

    - SR 1, Karlovac - Slunj - Gracac - Knin - Brnadze - Krizice (bei Dugopolje) und die Verbindung Klis - Solin

    - SR 8, auf der Verbindung mit der DC 40 (bakar) - Zadar - Spli - Grenzübergang Klek (BHI) und Grenzübergang Zaton Doli (BHI) - Dobrovnik - Grenzübergang Karasovici (Montenegro), ausgenommen die Abschnitte von der Kreuzung mit der SR 27 an der Sibenik - Brücke bis zur östlichen Ausfahrt bei Sibenik und vom BilSR 45ice Kreisverkehr in Solen bis zur Ausfahrt zum Terminal Stobrec.

    - SR 9, Metkovic - Opuzen - SR 8

    - SR 21, Grenzübergang Kastel (SLO) - Buje - Verbindung Kanfanar, ausgenommen der Abschnitt auf der SR 3 von Kanfanar bis Pula ( Anbindung SR 66)

    - SR 23, auf dem abschnitt: Zuta Lokva - Senj

    - SR 39, auf dem Abschnitt: Grenzübergang Arzano (BHI) - Anbindung der SR 8 (Dupci)

    - SR 45, Veliki Zdenci (SR 5) - Garesnica - Kutina

    - SR 53, auf dem Abschnitt : Kreuzung mit der CR 4207 - Grenzübergang Slavonski Brod (BIH)

    - SR 60, auf dem Abschnitt: Brnaze - Trilj - Cista Provo

    - SR 66, Pula - Rasa - Opatija - SR 8

    - SR 200, Buje (SR 21) - Grenzübergang Plovanija (SLO)

    - SR 220, Trilj (SR 60) - Grenzübergang Kamensko (BIH)

    - SR 300, Buje (SR21) - Umag

    - Z 5002, Novigrad - Tar - Porec - Vrsar ( Verbindung mit der Z5073)

    - Im Gebiet des Fährhafens von Split und im Gebiet des Fährhafens in Zadar

    Ausnahmen:

    - Fahrzeuge mit begleitfahrzeugen
    - Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung
    - Fahrzeuge die leicht verderbliche Waren befördern
    - Fahrzeuge die lebendes Vieh und Geflügel befördern
    - Fahrzeuge die Beton,Asphaltmasse oder Erdölderivaten befördern

    Für die letzten drei Beförderungsarten besteht jedoch ein Fahrverbot auf der SR 2 zwischen Varazdin und Dubrava Krizovljanska.

    Vom Fahrverbot betroffene kroatische Fahrezeuge dürfen während der fahrverbotszeit über alle o.a. Grenzübergänge ins Land einfahren, um einen Parkplatz im Grenzübergangsbereich anzusteuern oder zum nächstgelegenen Zollamt/Zollterminal mit entsprechenden Parkmöglichkeiten zu fahren.

    Gefahrguttransporte :

    In- und ausländische Fahrzeuge, die gefährliche Güter der ADR - klassen 1,2,3,6.1,7 oder 8 von Slowenien oder Ungarn im Transit durch Kroatien nach Bosnien und Herzegowina,Serbien oder Montenegro und umgekehrt befördern, sowie gefahrguttransporte im Import oder Export nach/aus Kroatien, aus/nach Nachbarstaaten oder aus/nach Drittstaaten.

    Genehmigte Strecken:

    - Grenzübergang Bregana (Autobahn D4) - Zagreb Ringstraße - Grenzübergang Stara Gradiska/Grenzübergnag Zupanja (Autobahn D4) - Grenzübergnag Bjakovo

    - Grenzübergang Macelj (Autobahn D1) - Zagreb Ringstrasse - Autobahn D1 (D3) - Karlovac

    - Grenzübergang Gorican ( Autobahn D3) - Cakovec - Zagreb Ringstraße

    - Grenzübergang Rupa (D8) - Rijeka (für bestimmte gefährliche Güter ausgenommen Erdöl und Benzin)

    - Grenzübergang Dubrava Krizovljanska (D2) - Varazdin (D3) - Zagreb Ringstraße (kann für ADR - Güter der Klasse 3 (Erdöl und Erdölvariante ) benutzt werden.


    Genehmigte Strecken für Transporte nach/von Häfen,Ölraffinerien und Freizonen:

    - vom Hafen Ploce (D513) die Straßen zum Grenzübergang Mali Prolog in richtung Bosnien und Herzegowina und nach Montenegro (ADR-Klassen 1,2,3 und 8)

    - aus den Häfen Split und solin nach Bosnien und Herzegowina die Straße Split - Klis - D1 - Brnaze - D60 - Trilj - D220 zum Grenzübergang Kamensko ( ADR-Klassen 1,2,3,6.1,7 und 8)

    - aus dem Hafen Rijeka und der dortigen Raffinerie über die D3 - Karlovac - D1 (D3) Zagreb Ringstraße

    - aus dem Hafen Sisak und der dortigen Raffinerie über die D 36 - Popvaca

    - aus dem Hafen Zadar über die Kreuzung mit der D8 - D502- Smilcic - Benkovac - D56 - bribir - D509 - Knin - Sinj (D1) - Trilj (D60) - D220 zum Grenzübergang Kamensko.

    Quelle : DSLV/AISÖ/AIST
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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