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Fahrverbot Portugal 2013

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  • Fahrverbot Portugal 2013

    Fahrverbot für Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtgewicht, die gefährliche Güter transportieren

    1. an Feiertagen, Sonn - und Feiertagen sowie dem Vortag eines Feiertages von 18.00 - 21.00 Uhr
    2. an Montagen von 7.00 - 10.00 Uhr ausgenommen die Monate Juli und August, auf den Zufahrtsstrassen in Richtung Lissabon und Porto
    3.ganzjährig in verschiedenen Tunneln auf der A23 (ausgeschildert)
    4.täglich von 5.00 - 2.00 Uhr über die Brücke des 25.April (Lissabon) ,sie darf nur nachts zwischen 2.00 und 5.00 Uhr passiert werden

    Feiertage : 1.Januar, 29.März (Karfreitag), 31.März ( Ostersonntag), 1.April ( Ostermontag), 25.April, 1.Mai,
    30. Mai(Fronleichnam), 10.Juni, 15.August, 5.Oktober, 1.November, 1.+8.+25. Dezember

    das unter 1.) aufgeführte Fahrverbot gilt für folgende Strecken:

    Region Lissabon : - EN 6 Lissabon - Cascais und - EN 10 Infantado - Vila Franca de Xira
    Region Porto :

    - EN 14 Maia - Braga
    - EN 15 Porto - Campo ( A4)
    - EN 105 Porto - Alfena , Verbindung zur IC 24
    - IC 1 Coimbra - Miramar
    - EN 209 Porto - Gondomar
    - EN 209 Gondomar - Valongo

    Andere Strecken :

    - IC 2 ( EN1) Alenquer - Carvalhos
    - EN 1 Carvalhos - Vila Nova de Gaia ( St. Ovidio)
    - EN 13 Porto - Viana do Castelo
    - EN 101 Braga - Vila Verde
    - EN 125 (ER) Lagos - Sao Joao da Venda
    - IC 4 (EN 125) Sao Joao da Venda - Faro
    - EN 125 Faro - Olhao
    - EN 125 (ER) Olhao - Anbindung Pinheira
    - EN 222 Porto - Crestumer/Lever



    Das unter 2.) aufgeführte Fahrverbot gilt für folgende Strecken :

    Zufahrtsstrassen Lissabon :

    - A 1 Alverca - Lissabon
    - A 2 Almada - Lissabon
    - A 5 Kreuzung mit der Crel - Lissabon
    - A 8 Loures - Lissabon
    - IC 19 Crel -Verbindung - Lissabon ( Damaia)
    - EN 6 Cascais - Lissabon
    - EN 10 Vila Franca de Xira - Alverca

    Zufahrtsstrassen Porto :

    - A 3 Anschlusstelle der IC 24 - Porto
    - A4 Verbindung zur A 3 - Porto
    - EN 13 Moreira - Porto
    - EN 105 Alfena - Porto
    - IC 1 Miramar - Porto
    - EN 209 Gondomar - Porto
    - EN 222 (ER) Avintes - Porto

    Ausnahmen gelten unter anderem für Gefahrguttransporte für Krankenhäuser, Gefahrguttransporte im Zusammenhang mit der Be- und Entladung von Schiffen ( Gefahrguttransporte von und zu Seehäfen), Treibstoffbeförderung zur Versorgung von Flug - oder Seehäfen.

    Die Ausnahmen gelten nicht für die o. a. Tunnel sowie die Brücke des 25. April

    Für Sondertransporte, bei denen die zul. Maße und/oder Gewichte überschritten werden und die eine Ausnahmegenehmigung erforden, gilt während des ganzen Jahres an Feiertagen und an Wochenenden , von Freitags 20.00 Uhr bis Montags 2.00 Uhr ein Fahrverbot.

    Örtliche Fahrverbote :

    In Lissabon dürfen Lkw über 2,6 t Gesamtgewicht in der Innenstadt in der Zeit zwischen 8 und 10 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr nicht mehr fahren, Be - und Entladen werden.
    In den Fußgängerzonen Lissabons darf darüber hinaus zwischen 8 und 10 Uhr sowie zwischen 11.30 und 19 Uhr nicht mehr Be- und Entladen werden.Eine entsprechende Ausschilderung ist vorhanden.

    In Porto ist das Befahren und das Be- und Entladen von Lkw im Innenstadtbereich zwischen 14 und 19 Uhr verboten.

    Auch in anderen portugiesischen Städten existieren ausgeschilderte örtliche Fahrverbotszonen.


    Quelle : DSVL/AISÖ/AIST
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