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  • Brummi-freie Samstage

    Für Lkw gilt bis Ende August 2013 auf deutschen Straßen ein Fahrverbot an Samstagen. Mit der Regelung sollen Urlaubsreisende entlastet werden.

    Um Stress und Staugefahr für Urlauber zu verringern, gilt in der Hauptreisezeit auch Samstags ein Fahrverbot für Lastwagen im deutschen Straßennetz. Es besteht bis 31. August 2013 jeweils von 7.00 bis 20.00 Uhr. Minister Peter Ramsauer (CSU) sagte, das erweiterte Verbot entlaste die Straßen. Es betrifft Lastwagen ab 7,5 Tonnen und Gespanne mit Anhänger. Sonntags und Feiertags gilt das ganze Jahr über ein Fahrverbot für Lastwagen.
    Quelle: Auto Bild


    Nur zur Erinnerung
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Das Verbot gilt für folgende Autobahnstrecken (in beiden Fahrtrichtungen):
    1 A 1 von Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg
    2 A 2 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
    3 A 3 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg
    4 A 4/E 40 von der Anschlussstelle Erfurt-Vieselbach bis zur Anschlussstelle Hermsdorf-Ost
    5 A 5 von Darmstädter Kreuz über Karlsruhe bis Autobahndreieck Neuenburg
    6 A 6 von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
    7 A 7 von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen
    8 A 8 von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-Obermenzing und
    von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall
    9 A 9/E 51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing
    10 A 10 Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und
    der Bereich zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder
    11 A 45 von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck
    12 A 61 von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim
    13 A 81 von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle Gärtringen
    14 A 92 von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und
    von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding
    15 A 93 von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart
    16 A 99 von Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West,
    Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
    17 A 215 von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle Blumenthal
    18 A 831 von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart
    19 A 980 von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen
    20 A 995 von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd
    Lfd. Nr. Bundesstraße Streckenbeschreibung
    1 B 31 von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96
    2 B 96/E 251
    Neunbrandenburger Ring bis Berlin

    Quelle : http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMob...rbot_node.html
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      Vielen Dank meine Liebe..gut gemacht
      Liebe Grüße
      Harry


      Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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      • #4
        Hier mal eine Karte zu dem Thema : http://goo.gl/maps/Lddc

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        • #5
          Hier noch eine kleine Ergänzung bezüglich der Strafen und Ausnahmen:

          Erwischt die Polizei einen Lkw ohne Genehmigung auf Fahrt an einem der genannten Samstage, drohen dem Fahrer ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Der Halter oder der Verantwortliche muss mit 100 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei rechnen.

          Die Ferienreiseverordnung gilt für folgende Verkehre nicht:
          a) für den kombinierten Verkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger.
          b) den kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladebahnhof und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- und Abfuhr).
          c) frische Milch und frische Milcherzeugnisse,
          d) frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse,
          e) frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse,
          f) leichtverderbliches Obst und Gemüse,
          g) Leerfahrten im Zusammenhang mit den Fahrten nach c bis f


          Quelle: http://trucksblog.autoscout24.de/fah...ber-75-tonnen/

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