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Medikamente und Straßenverkehr

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  • Medikamente und Straßenverkehr

    Gerade hatte ich ein Erlebnis der 3ten Art. In der Apotheke hole ich mir ein Medikament gegen meinen Heuschnupfen. Dieses Medikament habe ich auf Empfehlung und auf Rezept von meinem Hausarzt bekommen. Dieser kennt mich schon viele Jahre.
    Er weiß also das ich Kraftfahrer bin. Der Hausarzt hat mir empfohlen dieses Medikament abends einzunehmen.

    Nun kommt die Apotheke und sagt, das meine Tablette müde machen und nicht für Kraftfahrer geeignet seien. Also genau das Gegenteil von der Aussage meines Arztes den ich geziehlt auf das Problem angesprochen habe.

    Ich habe in der Apotheke dann geziehlt gefragt, was rechtlich mit mir passieren würde wenn ich nach Einnahme dieser Tabletten einen Unfall verursache. Diese Frage konnte mir keiner beantworten.

    Wie sieht es das Gesetz?
    Ein Gesetz, das das Fahren unter Einfluss von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt, gibt es nicht. Nach §2 der Fahrerlaubnisverordnung ist jedoch der Fahrer verpflichtet, vor Antritt jeder Fahrt kritisch zu prüfen, ob er den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen ist.

    Sollte ich also unter Einfluss von Medikamenten einen Unfall verursachen, drohen mir dann rechtliche Konsequenzen?

    Wie kann oder will man den Einfluss dieser Medikamente denn beweisen?

  • #2
    Hm, das Problem ist eben das in vielen Medikamenten für Heuschnupfen (meine Frau hat starken Heuschnupfen, deswegen bin ich informiert ;-) ) extra steht, dass man nicht autofahren soll... schau mal was ich in einem artikel gefunden hab:
    "Jeder weiß, dass Autofahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verboten ist. Doch auch wer Medikamente eingenommen hat, kann sich wegen sog. Trunkenheitsfahrt oder Fahrt unter Drogeneinwirkung strafbar machen - mit schlimmen Folgen für die Fahrerlaubnis. So enthalten einige Schnupfen- und Hustenpräparate Codein und Alkohol. Diese Substanzen haben Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit. Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung sogenannter berauschender Mittel stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a StVG dar. Diese wird mit Geldbuße, Fahrverbot und Punkten im Verkehrszentralregister geahndet. Ausnahme: wenn die Arznei vom Arzt für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben und entsprechend dieser Verordnung eingekommen wurde."

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    • #3
      Ich biete noch einen Zacken schlimmer an:

      § 315 c oder § 316 StGB.

      Siehe auch hier: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Medikamente.php

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      • #4
        Oh ha, bin ziemlich ratlos. Mein Arzt verordnet diese Medikamente im Bewustsein was ich für eine Arbeit mache.
        Ich glaube nicht beeinträchtigt zu sein. Aber ich bin nicht gefeit vor Unfällen.
        Und wer bin ich mir anmaßen zu können nicht unter negativen Einfluss von Medikamenten zu stehen. Wie soll ich das beurteilen? Kann nur sagen, Betablocker nehme ich schon seit vielen Jahren, wie viele Kraftfahrer auch. Und dort, wie auch bei meinen Heuschnupfenmitteln steht nun mal, nicht geeignet für die Teilnahme am Strassenverkehr. Mein Arzt sieht keine Probleme, da ich mich nicht beklage. Grande problemi?

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        • #5
          Eigenverantwortlichkeit heißt das Schlagwort.
          Wenn ich mir bei Medikamenten in Bezug auf Fahrtüchtigkeit nicht sicher bin,
          entscheide ich mich im Zweifelsfall gegen das Mittel.
          Nach etwaigen Unfällen stehe erst mal ich vor Gericht und werde verantwortlich gemacht, nicht mein Arzt oder Apotheker.

          Was die Betablocker angeht, ...die sollte ich eigentlich auch schon seit Jahren einnehmen,
          mein Hausarzt, der mich seit 30 Jahren medizinisch betreut kam aber von selbst drauf, daß sich die
          mangelnde Fahrtauglichkeit, die aus der Einnahme dieser Blocker resultiert,
          nicht in Einklang mit meiner fahrerischen Tätigkeit bringen lässt.
          Er verschrieb mir ein anderes Medikament, daß ich seit 2005 täglich einnehme, was meine Fahrtauglichkeit erhält
          und meinen viel zu hohen Blutruck (täglich messbar) in richtige Bahnen lenkt.
          Den Namen des Medikaments kann ich bei Bedarf gerne nennen. (allerdings per PN)
          "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

          chinesisches Sprichwort

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          • #6
            Ich leide auch seit meiner Kindheit unter Heuschnupfen. Aber es war nie so schlimm, dass ich dagegen Medikamente genommen habe. Ab und zu mal ein "Hatschi", mehr Probleme hatte ich damit nie gehabt.

            Seit einigen Jahren gibt es wirksame Mittel, die nicht müde machen. Das Einfachste wird sein, den Beipackzettel zu lesen und nach Nebenwirkungen zu suchen. Da muss das drinstehen. Wenn da nichts von Müdigkeit steht, dürfte dir im Falle eines Unfalls nichts passieren.
            Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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            • #7
              Diese Erfahrung mit verschriebenen Medikamenten hab ich auch schon machen müßen.Es ist schon übel,wenn an seinen Arzt darauf hinweist,das die verschriebenen Medikamente die Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigen dürfen und im Endeffekt kann man sie nicht nehmen,weil sogar genau das Gegenteil der Fall ist.
              In meinem Fall war auf ein anderes Präparat umgestellt worden,die sich weder mit den anderen Tabletten vertrugen und gleichzeitig den Hinweis enthielten,das die Einnahme zu Müdigkeit bis"Sekundenschlaf" führen.Ich hab sie nicht genommen und mich 2 Wochen mit starken Schmerzen rumgeschleppt.

              Ich finde das nicht in Ordnung,wenn man schon den Arzt darauf hinweist,das im Endeffekt doch falsch verschrieben wird.Mal ganz abgesehen,das man für die Medikamente ja auch mitbezahlen muß und sie dann nicht brauchbar sind,hat man dann sinnlose Laufereien.Ich gebe sie dann dem Arzt,so das er sie weitergeben kann.
              Im Endeffekt bleibt es dann an einem selber hängen,ob man sich vergewissert hat,ob man sie nun als Fahrer nehmen kann oder nicht.Was ist mit denen,die sich auf das Wort des Arztes verlassen und nicht in den Beipackzettel schauen und der Apotheker nicht darauf hinweist?

              Leben ist das was passiert,
              während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
              .....

              LG Marion

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              • #8
                Ich erinnere mich an eine Äusserung meines Arztes. Müdigkeit ist nur eine mögliche Nebenwirkung. Sie muß nicht zwangsläufig eintreten.

                Nur als Patient steht man dann da und muss allein eine Entscheidung treffen.

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                • #9
                  M.P.U . bringt es auf den Punkt, es wird einem nichts anderes Übrig bleiben, als eigenverantwortlich zu handeln. Im Falle eines Falles wird ein Gericht immer auf den Beipackzettel verweisen, eigentlich irgendwie auch richtig. Denn kein Arzt kann sagen, wie das Medikament bei wem wirkt, bei dem einen macht es gar nichts aus, der andere reagiert gleich wieder vollkommen anders. Wenns nicht ohne das Medikament geht, dann darf man wohl nicht fahren. Schätze mal, so werden die Gerichte im Ernstfall urteilen.

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                  • #10
                    Fakt ist, WENN was passiert werden sie das rauskramen und dich evt. zur verantwortung ziehen... ich würde mich vorher absichern. Hol dir Medikamente in denen das nicht steht...

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                    • #11
                      Auch ich leide unter Heuschnupfen.Nachdem ich mich zweimal per Spritzen hypersensilibisieren habe lassen,nehme ich nun Cetirizin-ADGC.
                      Laut Beipackzettel keine Beeinträchtigung beim Fahren,sie machen nur etwas müde.Da ich die Pille Abends einnehme ist das aber kein Problem,im Gegenteil-hilft beim Einschlafen!
                      "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
                      Jean Jacques Rousseau

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                      • #12
                        Genau wegen dieser Pillen hat mich die Apotheke angesprochen.

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                        • #13
                          Aber das kann doch nicht sein?! Entweder es steht im Beipackzettel oder nicht?

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                          • #14
                            Ich habe am Freitag meinen Arzt besucht und ihn noch einmal genau auf dieses Thema angeprochen. Er hat zumir gesagt das ich dieses Heuschnupfenmittel nehmen darf und das es sogar für Piloten geeignet sei.
                            Er war regelrecht sauer auf die Apotheke und hält die Mahnung der Apotheke an mich für überzogen.

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                            • #15
                              Das ist nun das Problem:Der Arzt müßte ja nun wissen,was er verschreibt und ich gehe davon aus,das ihm die Wirkungsweise der Medikamente bekannt ist.
                              Dem Apotheker ist zuzumuten,das er die Wirkung der Medikamente ebenfalls genau kennt.Beide machen hier unterschiedliche Aussagen.
                              Der dumme im Bunde ist also jetzt der Patient(in diesem Falle der Fahrer),der ohne all dieses Fachwissen,im Ernstfall,zur Verantwortung gezogen wird?
                              Ist jetzt der Beipackzettel aussagekräftiger ......?
                              Wie weit geht Eigenverantwortung,wenn das dafür nötige Fachwissen fehlt?
                              Und......ich gehe jede Wette ein.....vier verschiedene Ärzte,drei verschiedene Meinungen.

                              Leben ist das was passiert,
                              während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
                              .....

                              LG Marion

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