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Nachweis über freie Tage

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    Hallo. Jetzt muß ich mal schnell nachfragen,bevor ich jetzt lang rumsuche . Bis jetzt haben wir immer über freie Tage wie Feiertage,Samstag und Sonntag,an denen wir das Fahrzeug nicht gelenkt haben,eine Bescheinigung besonders für Frankreich mitbekommen. Jetzt ist ihnen die Arbeit wohl zuviel und sie wollen nur noch für Urlaubstage eine Bescheinigung ausstellen. Hatte zwar noch nie eine größere Kontrolle in Frankreich,aber riskieren will ich jetzt auch nichts. Gibt's da was neues?? Karte lasse ich immer im Gerät,auch bei z.B. dreitägigem Urlaub.
    Zuletzt geändert von lapa; 17.06.2013, 13:01.

  • #2
    Das neue EU Formblatt dient bei Kontrollen als ergänzender Nachweis über die Tätigkeiten des Fahrers in den vorangegangenen 28 Tagen.
    Liegen an einem dieser Tag keine Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten vor, also kann der Fahrer keine Daten auf der Fahrerkarte oder Tachoscheiben nachweisen, ist der Fahrer in der Nachweispflicht.
    Ein Nachweis über tätigkeitsfreie Zeiten muss beim lenken von Kraftfahrzeugen über 2,8 t Gesamtgewicht mitgeführt werden.

    http://www.lkw-auskunft.com/info/tae...heinigung.html
    So habe ich es im Netz gefunden. Eine Regel in der Fahrpersonalverordnung steht allerdings im Widerspruch zum obigen Text. Leider konnte ich den Text in der Fahrpersonalverordnung jetzt nicht finden. Wir hatten ihn mal bei uns im Aushang.
    Kurz gesagt, ist für dich Fahrverbot, kein Nachweis. Kühlerfahrer die Sonntags mit Frische fahren dürften, sollen demnach einen Nachweis mitführen.

    Aber die Franzosen wollen ihn haben und ich würde auch darauf bestehen oder zumindest ein Erklärung schriftlich vom Chef mitnehmen warum er sie nicht mehr ausstellt. Dann ist es Sache der Firma und Dir kann keiner was.
    Zuletzt geändert von alterelch; 17.06.2013, 15:27.

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    • #3
      Auch hier wieder der Verweis auf die aktuelle Verlautbarung der EU-Kommission vom 14.12.2009:
      Guidance Nr. 5
      "Demnach darf die Bescheinigung (nur) ausgestellt werden ....und wenn es nicht möglich war, diese Tätigkeiten mit dem Kontrollgerät zu erfassen".

      Das heisst, nur wenn manuelle Einträge nicht möglich sind, darf eine Bescheinigung ausgestellt werden. Diese Regelung gilt natürlich auch in Frankreich ;-).

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      • #4
        OK, wieder etwas gelernt. Frage mich nur wo ich damals diesen Hinweis gefunden hatte mit dem Wochenendfahrverbot.

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        • #5
          Danke für die Antworten:-) . Da mich das tierisch genervt hatte, bin ich in Blankenheim stehen geblieben und hab gesagt, daß ich erst weiterfahre, wenn ich alle Bescheinigungen habe, auch die, die ich nicht unbedingt brauche, sprich die vom WE. Beim Franzosen kann man nie genug dabeihaben. Sie meinten , ob das mein Ernst sei. Ja, war es. Und siehe da, nach dreieinhalb Stunden hatte ich, was ich brauchte. So hab ichs immer gemacht und so wird es auch bleiben.

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          • #6
            Respekt, finde ich gut. Ich weiß das es nicht so einfach ist sich mit den Herren im Büro zu reiben.

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            • #7
              Hallo Andreas. Na ja, ich versuch schon, mit denen klar zu kommen, aber meinen Weg verlass ich nie, auch wenn es mich den Job kosten würde. Hab in den langen Jahren die Erfahrung gemacht, daß man so auch mit sich selbst am besten im reinen bleibt. Und das komische ist anscheinend, daß man sich da schon einiges erlauben kann, wenn man seinen Job ansonsten top macht.

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              • #8
                Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                Auch hier wieder der Verweis auf die aktuelle Verlautbarung der EU-Kommission vom 14.12.2009:
                Guidance Nr. 5
                "Demnach darf die Bescheinigung (nur) ausgestellt werden ....und wenn es nicht möglich war, diese Tätigkeiten mit dem Kontrollgerät zu erfassen".

                Das heisst, nur wenn manuelle Einträge nicht möglich sind, darf eine Bescheinigung ausgestellt werden. Diese Regelung gilt natürlich auch in Frankreich ;-).
                Darf ich das so verstehen wenn ich Freitag um 15 Uhr Feierabend mache, Karte ziehe, Ende Lans D drücke und am Montag mit Scheibe fahre.
                Fahre ich am Montag wieder mit Karte mache ich einen Nachtrag h (Pause) und gut is oder ned und ich brauch keinen weiteren Nachweis???

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                • #9
                  Zitat von ostalb Beitrag anzeigen
                  Darf ich das so verstehen wenn ich Freitag um 15 Uhr Feierabend mache, Karte ziehe, Ende Lans D drücke und am Montag mit Scheibe fahre.
                  Der Wechsel von Karte (Freitag) auf Scheibe (Montag) ist tatsächlich nicht ganz einfach. Wenn du es genau nach EU-VO machst, müsstest du für jeden Zeitraum von 24 Stunden ab Freitag Schichtende mit handschriftlichen Aufzeichnungen (Rückseite) füllen. Denn:"... kein Schaublatt darf für einen längeren Zeitraum verwendet werden, als der, wofür es vorgesehen ist." Und das sind nun mal 24 Stunden.
                  National akzeptiert das BAG allerdings einen Eintrag auf der Rückseite der Montagsscheibe "WRZ von ... bis ...".
                  Außerhalb "D" wäre ich mit der Lösung vorsichtig und würde zur bekannten Freibescheinigung raten.
                  Fahre ich am Montag wieder mit Karte mache ich einen Nachtrag h (Pause) und gut is oder ned und ich brauch keinen weiteren Nachweis???
                  Genau.

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                  • #10
                    Da wird aber auch immer dermassen Angst geschürt vor Frankreich...

                    Hatte nie Probleme da. Tageslenkzeiten hatte ich immer sauber. Doppelwoche naja.
                    Unbedingt den Arbeitsvertrag mitführen war damals in Mode. Wollte nur kein Schwanz sehen. Bin mit schlotternden Knien das erste Mal dahingefahren, weil hier irgendwelche wichtigen Raststättenschnacker von den bösen,strengen Franzosen geschnackt hatten. Am besten die I...... mit ihren Namensschildern, den bunten Spanien-Spiessen und tausend Wimpeln in der Scheibe.
                    Ein einziges Mal hatte ich Ärger in Lille. Da hatte ich ein anderes Auto weil meiner zum Kundendienst war. Leider fehlte die EU-Genehmigung. Ich wusste das, das hatte ich schon hinzu in Breda festgestellt:) bei meiner Pause nach 4,5 Stunden. Keiner wollte sie sehen Spanien hin und zurück. In Lille nach ner Kaffeepause wurde ich direkt rausgewunken noch auf der Esso oder was das da ist. Mein Auto stand dann von halb zehn bis 15Uhr in Lille auf der Shell, ich sass solange im Polizeirevier, bis der UTA-Mensch mit 6.000franc ankam. ABER: Es gab Kaffee, Brötchen, und der Hit: die hatten sich Mittags Pizza kommen lassen und ich habe von jedem ein Stück abbekommen. Das war echt witzig. Ich sass da mit am Schreibtisch. Also böse sind die nicht:)
                    Zuletzt geändert von lapa; 22.06.2013, 14:09.

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                    • #11
                      Na, na, die Beleidigungen wollen wir aber bleiben lassen ;-) . Ich hatte bisher auch wenig Probleme, aber die Angst vor der frazösischen Polizei ist nicht ungerechtfertigt. Die Strafen sind gigantisch hoch, auch schon für eher geringe Verstöße, wenns mehrere sind. Man sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Und irgendwelche Ausreden zählen in Frankreich generell nicht, von wegen keinen Parkplatz gefunden oder so.
                      Zuletzt geändert von lapa; 22.06.2013, 14:11.

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                      • #12
                        Ja lapa,
                        da hast Du Recht. Nur sooo schlimm sind die nun auch nicht. Hier machen die sich doch auch wegen jedem Mist ins Hemd und es gäbe Punkte, wenn man ihnen nicht erklärt, warum eine Strafe Samstag früh (abends mit meiner Freundin nicht mehr essen gehen können:) ) nicht passend ist. Aber viele stellen die Franzosen immer als die Abzockerbande schlechthin dar, das ist ungerecht.

                        Ja was Wimpel angeht: Ich musste mal zu zweit ne Tour mit so einem Wimpelauto fahren. Die gingen von oben bis unten. Als ich fahren sollte waren sie raus. Muss ja was sehen, ohne das solch ein Sondermüll da rumwackelt. Musste ich extra den Alten anrufen, er wollte sie nicht aus dem Sichtfeld entfernen. So gefahren wäre ich nicht.

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                        • #13
                          Na ja, Abzockerbande ist vielleicht etwas übertrieben, aber wenn sie Dich mal am Wickel haben und es paßt nicht, dann bist Du in Frankreich mit Abstand innerhalb Europas sicher am schlechtesten dran. Das mit den Wimpeln kostet Dich in Frankreich übrigens auch ein Stange Geld, Du hast also gut daran getan, sie zu entfernen.

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                          • #14
                            Habe sie entfernen lassen, und zwar von ihm. Wollte ja nichts kaputt machen von seiner DEKO.

                            Aber was Wochenenden auf dem Hof angeht, man kann sich nicht für jedes Wochenende bescheinigen lassen, dass Sa/So frei waren. Wie soll das gehen. WE zu Hause kommst Samstag früh um fünf an, Montag früh um fünf weg. Wer soll da was bescheinigen, wenn der eigene Laden dicht ist. Unterwegs habe ich eben Sonntag die Scheibe gewechselt, jetzt bleibt eben die Karte drin. Oder bliebe, wenn ich noch fahren würde. Hätte unterwegs nur Bedenken, dass die einbrechen und die Karte klauen. Hatte meinen Stammparkplatz in Avignon an der Stadtmauer und war dann meistens erst früh wieder da. Mache ich jetzt privat auch noch so:)

                            Was ich mir habe bescheinigen lassen das war, wenn ich mal freitags oder montags nen Tag frei brauchte für Behörden oder was weiss ich. Also Arbeitstage in der Woche.

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