Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Überbreite, BGF erforderlich aber nicht vor Ort gewesen.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Überbreite, BGF erforderlich aber nicht vor Ort gewesen.

    Hat jemand Erfahrung mit der möglichen Strafe, wenn Überbreite wo BGF gefordert ist aber nicht vorhanden und der Transport trotzdem durchgeführt wird?

    Kann man im Nachhinein belangt werden?

    Danke im voraus für Antworten.

  • #2
    Über die Höhe der Strafe kann ich Dir momentan nichts sagen, aber im Antreffungsfalle wird Dir vermutlich die Weiterfahrt ohne BGF untersagt werden, Du bleibst also so lange stehen, bis ein Begleitfahrzeug vor Ort ist.
    Die Polizei würde der zuständigen Bußgeldstelle schreiben und diese würde unter Umständen ein Gewinnabschöpfungsverfahren gegen die Firma bzw. den dort Verantwortlichen anstreben.

    Kommentar


    • #3
      Du bist immer dann dran, wenn man dir eine Schuld nachweisen kann !!!

      Zitat von wolmet68 Beitrag anzeigen
      Kann man im Nachhinein belangt werden?
      Du kannst generell für jede Straftat via Strafanzeige belangt werden, denn im Gegensatz
      zu einem Strafantrag (der innerhalb einer Frist von drei Monaten gestellt werden muss)
      kann eine Strafanzeige, sobald einmal gestellt, nicht mehr zurückgenommen werden und
      geht ihren Weg durch die Mühlen der Juristen. Dabei gibt es im Grunde keine Fristen !!!

      Oder anders: Solange man dir einwandfrei nachweisen kann, dass es einen bestehenden
      Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) gibt, der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
      benötigt wird, kann jede x-beliebige Person durch die Staatswaltschaft verfolgt werden.

      Da es aber immer schwerer wird dir was nachzuweisen, je mehr Zeit vergeht sprich Gras
      über die Sache wächst, minimiert sich auch somit die Gefahr für etwas belangt zu werden.

      Denn eins muß klar sein. Es braucht erst einmal einen Zeugen bzw. Kläger. Wo kein Kläder
      da kein Richter. Dann muß er was sinnvolles dazu beitragen können sprich Hergang, Täter,
      oder gar Details wie Fahrzeug, Firma oder am besten KENNZEICHEN. Denn nur wenn du
      eins davon hast kannst du auch ermitteln. Es reicht also nicht zu sagen:

      "Habe hier gerade einen Truckerkollegen mit Überbreite und ohne BGF (Begleitfahrzeug)
      wegfahren sehen !!!" ... *Wie lange ist das her?* ... "Stunde !?!" ... *Kennzeichen?*
      "Keine Ahnung !!!" ... *ja ne ...is klar. Leg dich wieder hin und penn weiter, du Wicht !!!*

      Anhand der Kennzeichens hast du das Fahrzeug, Anhand des Fahrzeugs die Spedition,
      Anhand der Spedition den Fahrer, die Ware und die Dokumente und anhand der Dokumente
      wie Fahrerkarte, CMR und Fahrzeugscheinen von Zugmaschine und Auflieger somit die Fracht,
      die Zeiten, die Geschwindigkeiten, Start, Ziel, Pausen, Maße, TÜV, usw. ...alles gespeichert !!!

      ...und wenn du dann noch den Zeugen bzw. KLÄGER hast bist du echt am Arsch, oder? ;)

      That's it ...als Beispiel zu den Kosten bzw. AUSMAßEN so einer Tat hier mal eine interessante
      Geschichte von einem Fernfahrer aus Spanien mit Ziel Beglien, der irgendwie (frag mich nicht
      wie) auf die deutsche Autobahn gekommen war und da von "GERMAN COPS" "gef...." wurde.

      Ich frage mich immer noch wie das geht, denn wenn ich von Spanien nach Belgien will, dann
      baller ich einfach durch Frankreich durch, oder nicht? Weiß der Teufel, was er sich da vorher
      eingeworfen hatte. Dem mußt du scheinbar irgendwas spritzen und wenn's Domestos ist :p


      Aber nun zur Schlagzeile:
      Ein spanischer Großraum- und Schwertransport, beladen mit
      einer Presse (div. Maschinenteile), auf dem Weg nach Belgien:


      Das Fahrzeug wurde vor Ort verwogen. Auch hier waren die Achsen teilweise um bis zu 17% überladen.
      Das Gewicht der Ladung war mit 31 t etwa 3 t schwerer als es im Frachtbrief angegeben war.
      Eine passende Genehmigung war nicht vorhanden. Der spanische Fahrer verstand kein Deutsch und
      hätte somit die Auflagen einer Ausnahmegenehmigung sowieso nicht lesen und verstehen können.
      Die Weiterfahrt wurde bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes untersagt.

      Ein von der Transportfirma angeforderter Autokran kam an die Kontrollstelle. Die Ladung wurde
      mehrfach auf dem Lkw umgesetzt, anschließend erfolgte eine erneute Wägung des Schwertransportes.
      Man kam zu dem Schluss, dass das Fahrzeug für die Art und die Größe der Ladung ungeeignet ist.
      Auch hier wird über die Bußgeldstelle ein Verfallsverfahren angeregt (Vermögensabschöpfung).

      Die spanische Transportfirma schickte ein Ersatzfahrzeug an die Kontrollstelle, sowie eine deutschsprachige
      Begleitperson. Eine neue Ausnahmegenehmigung musste beantragt und ausgestellt werden. Nach 4 Tagen
      (Dienstag, 26.6) wurde die Ladung auf das Ersatzfahrzeug umgeladen, eine passende Genehmigung und
      eine deutschsprechende Begleitperson waren vorhanden, und die Polizei konnte die Weiterfahrt gestatten.

      ---> Mittlerweile hatte sich eine Versicherung gemeldet, die für alle Kosten aufkommen wird.

      Kosten für das Transportunternehmen: ca. 2.400 Euro Verfallsverfahren, sowie ca. 11.000 Euro zusätzliche
      Kosten wie Lieferverzug, laufende Fixkosten, Ersatzfahrzeug, Begleitperson und angeforderter Kran.
      Eine mögliche Vertragsstrafe für das Transportunternehmen ist hierbei noch nicht eingerechnet.


      Quelle: http://www.sensor-magazin.de/polizei...weit-uber-100/

      ---

      Was sagt uns das? ...es spielt keine Rolle, ob 4 Stunden, 4 Tage oder 4 Wochen. Wenn sie dich erwischen, dann
      bist du fällig und nicht in jedem Fall zahlen dann KULANTERWEISE (siehe Pfeil) die Versicherung der Spedition !!!

      Also benimm dich, komtrolliere vorher alle Pflichten und sichere dich ab, wenn was unklar ist, denn du bist mit dran,
      wenn dann was schief gehen bzw. negativ auffallen sollte, gemäß der Redewendung: "Mitgefangen ...mitgehangen".

      :D

      Gruß.
      Daniel.
      Zuletzt geändert von lapa; 17.06.2013, 06:54.

      Kommentar


      • #4
        Denke mal nicht, daß der sich verfahren hat, auf Schwertransporten sitzen keine Anfänger. Wieso sprichst Du von gef.... von den deutschen Cops?? Was glaubst Du denn, wer eine auf die Rübe bekommt, wenn der Polizist sich über seine Vorschrift hinwegsetzt, ihn weiterfahren läßt und das Fahrzeug später nochmal kontrolliert wird bzw. es zu seinem Unfall kommt? Und 17% Überladung auf der Achse ist kein Pappenstiel! Besonders bei Schwertransporten sollte besonders auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden.
        Zuletzt geändert von lapa; 17.06.2013, 06:52.

        Kommentar


        • #5
          Da habe ich wohl eine kleine Passage von XChanger verpaßt, was ???

          XChanger, warum sprichst Du hier so ausführlich von einer Strafanzeige ? Das hat mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun ! Es handelt sich hier lediglich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit.....und die läuft NICHT über den Staatsanwalt, sondern "nur" über die Bußgeldstelle.
          Das Einschneidenste ist in solchen Fällen nicht das eigentliche Bußgeld für den Fahrer, sondern die Folgemaßnahmen wie Untersagung der Weiterfahrt -> Zeitverlust, evtl. Konventionalstrafe und die "Strafe" für die Firma im Gewinnabschöpfungsverfahren, wobei die Bußgelder im OWi-Verfahren empfindlich höher sein können als in einem Strafverfahren.

          Kommentar

          Werde jetzt Mitglied in der BO Community

          Einklappen

          Online-Benutzer

          Einklappen

          51228 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 36, Gäste: 51192.

          Mit 100.487 Benutzern waren am 12.10.2023 um 11:51 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

          Ads Widget

          Einklappen
          Lädt...
          X