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Muss man unbedingt einen Ausdruck machen bei Notizen?

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  • Muss man unbedingt einen Ausdruck machen bei Notizen?

    Moin, ich wollte mal fragen wenn ich in die Situation komme dass ich 5-10 Minuten "überziehen" muss weil wegen Unfall, Panne, whatever, muss ich dann zwingend einen Ausdruck machen und da Notieren "Wegen dies und jenem" oder kann ich auch in einem Terminkalender den ich immer dabei habe um meine Arbeitszeit zu Dokumentieren einen vermerk reinkritzeln.

    Jetzt mal unabhängig davon ob der grund dann akzeptiert wird oder nicht...



    lg

  • #2
    Ein Ausdruck bei solchen Vorkommnissen mit darauf vermerktem Grund macht sicherlich bei einer Kontrolle einen guten Eindruck- zwingend erforderlich ist dies aber meines Wissens nach nicht.
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      Damit es anerkannt wird sollte man an dem jeweiligen Tag auf jedenfall einen Ausdruck machen und den Vorfall hinten drauf notieren.
      Warum die Kontrollorgane es so wollen keine Ahnung.Ich denke mal es erleichtert die Kontrolle.Wenn man den Vorfall nur in einem Notizbuch notiert muss der Beamte beim Auslesen den jeweiligen Vorfall erst in den Datensätzen suchen.So sieht man den direkten Zusammenhang.Alles was eine Kontrolle erschwert macht sich nicht gut. Ob es Pflicht ist keine Ahnung.Auf jedenfall Uhrzeit,Ort und Art des Vorfalls notieren.....Bsp: Autobahn Nr.....zwischen da und da.....Unfall bei km ......etc.......dann kann es besser nachvollzogen werden......
      So handhabe ich es jedenfalls.......bisher gab es bei mir jedenfalls noch keine Beanstandungen........
      Zuletzt geändert von Speedy79; 03.06.2013, 15:52.
      Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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      • #4
        Eine Pflicht, einen Ausdruck mit entsprechender Notiz zu machen, besteht nicht. Nach meiner Erfahrung sind so kleine Überziehungen, sofern sie nicht gehäuft auftreten, für die Kontrollbeamten unwichtig. Aber alle Erfahrungen sind wertlos, wenn man an einen Korinthen-Ka..er gerät. Mit einem Ausdruck ist man dann unter Berufung auf die Leitlinie Nr. 1 zur VO 561/2006 und dem Artikel 12 eigentlich auf der sicheren Seite.

        Gruß

        McFly

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        • #5
          Schonmal vielen Dank, also eure erfahrung ist, das bei geringen überschreitungen (<15min) die tendenz ist dass darüber hinweg gesehen wird? (Ich also mir den Ausdruck auch sparen kann..?)

          (Bin über 10 Jahre lang Nahverkehr gefahren, da war es unmöglich die Fahrzeit vollzubekommen :D )

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          • #6
            So lange das nich ständig vorkommt und deine Pausen passen,kann ich dir aus meiner Erfahrung sagen,dass mich da noch kein Beamter nach nem Ausdruck gefragt hat.
            Gruß Holger :D:D

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            • #7
              OK, Danke! :)

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