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Wo beginnt die Arbeitsverweigerung?

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  • Wo beginnt die Arbeitsverweigerung?

    Ihr habt noch einen Kunden der unbedingt noch runter soll. Ihr wisst, da ihr den Kunden kennt, das ihr mit Eurer verbleibenden Zeit evtl. noch abladen könnt, aber dann nicht mehr sauber zum parken, duschen WC kommt, ohne erheblich (mindestens 30 min) zu überziehen.

    Wenn ihr nun die Fahrt zum Kunden aus diesem Grund ablehnt, ist das schon eine Arbeitsverweigerung?

  • #2
    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
    Ihr habt noch einen Kunden der unbedingt noch runter soll. Ihr wisst, da ihr den Kunden kennt, das ihr mit Eurer verbleibenden Zeit evtl. noch abladen könnt, aber dann nicht mehr sauber zum parken, duschen WC kommt, ohne erheblich (mindestens 30 min) zu überziehen.

    Wenn ihr nun die Fahrt zum Kunden aus diesem Grund ablehnt, ist das schon eine Arbeitsverweigerung?
    Es kommt natürlich auf die Umstände an, die hier ja nicht zur Sprache kommen. Eine zuverlässige Prognose ist also nicht möglich. Aber ich gehe davon aus, dass du auch mit einem Urteil zufrieden bist, welches aus dem Bauch heraus kommt.

    Ja, ich würde das als Leistungsverweigerung werten, wäre ich Arbeitgeber oder auch Richter. Laut Arbeitsvertrag schulde ich eine Leistung und ich muss sie erbringen. Ein Recht, immer meine Tagesruhezeit auf einem Parkplatz mit entsprechenden sanitären Anlagen zu verbringen, leitet sich eventuell aus moralischen Gründen ab. Aber das Recht nimmt auf Moral keine Rücksicht, zumal die Tagesruhezeit zum privaten Teil zu zählen ist.
    Eine Leistungsverweigerung wäre nicht anzunehmen, wenn du aller Voraussicht nach auch das Abladen nicht innerhalb der erlaubten Zeit schaffen könntest. Hier greift dann der Artikel 10 der 561/2006, der den Disponenten dazu verpflichtet, die Tour so zu planen, dass sie auch innerhalb der Zeit zu schaffen ist.

    Trotz meines Urteils aus dem Bauch heraus ist meine Meinung aber sehr grenzwertig.

    Gruß

    McFly

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    • #3
      Ich sehe es ähnlich wie McFly. Eine Dusche und co sind dir sicher nicht fest zugesichert. Also hast du ja auch keinen Anspruch an deinem "Parkplatz" (wo auch immer der ist) Eine dir genehme Infrastuktur vor zu finden.
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #4
        Hm, halte das eigentlich für ein Grundrecht das ich zur Toilette, Dusche und zur Speisekammer kann.


        Kann mir das irgendwie nicht vorstellen das ich diese Rechte nicht haben soll. Gibt es denn da schon Urteile vom Arbeitsgericht?

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        • #5
          Hallo alterelch ich glaube ich habe da eventuell was gefunden was dir weiter helfen könnte und zwar Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bei dem von mir eingestellten link Seite 1 Punkt 1)

          siehe hier http://www.bgl-ev.de/images/download...rschriften.pdf und http://www.stuttgart.ihk24.de/linkab...24F738C.repl20

          in diesem Thread hier hatten wir das Thema schon mal in einer ähnlichen Form.....vielleicht findest du da auch nochmal ein paar sachen die dir helfen http://www.brummionline.com/forum/sh...uss-ich-machen
          Zuletzt geändert von Speedy79; 31.05.2013, 23:28.
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #6
            Ich würde auch sagen dass das Arbeitsverweigerung wäre...Schließlich hättest du ja noch genug Zeit...Sage ich mal einfach so als Heimscheißer

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            • #7
              .............erlaubt es einem Fahrer jedoch nicht, von den Bestimmungen der Verordnung aus Gründen abzuweichen, die bereits vor Fahrtantritt bekannt waren..........

              Eigentlich hatte ich es ja in meinem Eröffnungspost angedeutet. Dem Fahrer war vorher bekannt, dass er Probleme bekommen würde.
              Es war also dem Fahrer von Anfang an bekannt, dass er die Zeit würde überschreiten müssen wenn er den Kunden noch anfährt.
              In dieser Leitlinie Nr 1 steht jedoch, dass in so einem Fall, wo kommende Probleme absehbar sind, eine Überziehung auf gar keinen Fall gestattet ist.
              Daraus lese ich eigentlich ab, dass es keine Arbeitsverweigerung sein kann, diesen Kunden nicht mehr anzufahren. (Aldi Berlin, ich glaube Eichborndamm. Wer den kennt, weiß das dort nix geht)

              Diese von Speedy verlinkte Leitlinie nimmt alle drei am Transport Beteiligten in die Pflicht. Das Unternehmen muss die Touren seiner Fahrer sorgfälltig planen. Da gehört eben auch die Verfügbarkeit angemessener Parkplätze zu. Oder sehe ich das falsch?

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              • #8
                Eigentlich sehe ich das genauso wie du Alterelch.........
                Gut manchmal hat man Glück und es gibt eine zumutbare Parkmöglichkeit beim Kunden, je nachdem was für ein Kunde das ist.......in dem Falle könnte eine es schon als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden wenn man dann nicht mehr dahin fährt.
                Es ist denke ich mal Situationsabhängig.......
                Ich hatte mal ein ähnlichen Fall. An diesem Tag bin ich aber von meiner Dispo gelinkt worden, nur damit ich noch zum Kunden hin fahre. Mir wurde gesagt ich könnte beim Kunden abladen und dort auch stehen bleiben,Toilette,Dusche und Fahrerkantine wären dort vor Ort.Dispo meinte die würden den Kunden kennen, für mich war der Kunde neu.Am Ende stimmte nichts von allem und auch im Gewerbegebiet war das parken nicht erlaubt. Ende vom Lied war eine halbe Std Lenkzeitüberschreitung und Schichtzeit war auch kaputt. Seit dem habe ich mir angewöhnt im Zweifelsfall je nach Situation beim Kunden vorher nachzufragen und dann zu entscheiden wie ich weiter handel.
                Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                • #9
                  Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                  .............erlaubt es einem Fahrer jedoch nicht, von den Bestimmungen der Verordnung aus Gründen abzuweichen, die bereits vor Fahrtantritt bekannt waren..........

                  Eigentlich hatte ich es ja in meinem Eröffnungspost angedeutet. Dem Fahrer war vorher bekannt, dass er Probleme bekommen würde.
                  Es war also dem Fahrer von Anfang an bekannt, dass er die Zeit würde überschreiten müssen wenn er den Kunden noch anfährt.
                  Na ja, er bekommt ja keine Probleme weil er den Kunden noch anfährt, er bekommt Probleme weil er Wünsche an den Nachtplatz stellt. Bzw. Ein evtl. erreichbarer Nachtplatz ihm nicht zusagt.

                  Wie gesagt, ich weiss ehrlich gesagt nicht ob man Anspruch auf bestimmte Dinge am Nachtplatz hat.
                  "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                  (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                  "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                  (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                    Wie gesagt, ich weiss ehrlich gesagt nicht ob man Anspruch auf bestimmte Dinge am Nachtplatz hat.
                    Die gegenfrage müßte lauten, Wo in gesetz steht geschrieben, das der mensch ein anspruch auf ein adiquaten, Scheisshaussitz hat.
                    Oder
                    Wo steht geschrieben das der mensch ein anrecht hat sich täglich zu duschen.

                    wir berufen uns immer auf gesetze. Bei LuR und so weiter.

                    Wenn der Arbeitgeber also fragt wo steht es geschrieben, wie lautet euere antwort.

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                    • #11
                      ich weiss nicht ob und wo es stehen könnte, habe ich als Fahrer kein recht mich, wenn schon nicht duschen aber doch bestimmt waschen zu können, wenn also irgendwo stehen bleiben wie/wo waschen, dann das Thema Parkplatzpinkler ? doch do soll ich in die Hecke schei..., wie vereinbart sich das denn, da werden doch bestimmt gewisse Menschenrechte über den Haufen geworfen, das ist für mich schon ein zweischneidiges Schwert, da muss man bestimmt abwegen was das kleinere Übel sein könnte

                      Gruß Peter

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                      • #12
                        Wahrscheinlich liegt die Lösung dieses Problems mehr in der Richtung Arbeitsschutz und Menschenwürde. Das macht die Sache so kompliziert, weil sich nur wenige Leute rechtlich damit auseinander setzen. Jetzt kommt ja auch wieder das Problem Standklima in den Focus. Auch hier stellt sich die Frage, ob es zumutbar ist, in der prallen Sonne zu schlafen. Nein, es stellt sich nicht die Frage der Zumutbarkeit sondern eher, ob man daraus Rechte ableiten kann.
                        Mit der Forderung, Zugang zu sanitären Anlagen zu haben, wird es nicht anders sein. Wird z.B. jemand ins Ruhrgebiet disponiert, kann man locker 1 Stunde mehr für die Suche nach einem geeigneten Halteplatz einplanen. Für die Dispo wird es dadurch nicht gerade einfacher. Also lassen sie es ganz.

                        Eine Lösung würde sich eventuell aus dem Arbeitszeitgesetz ableiten lassen. Machen wir uns nichts vor. Die 48-Stunden Durchschnittsregel findet so gut wie keine Beachtung. Diese zwingend durchsetzen kann nur der Fahrer für sich selber. Die Behörden sind da eher untätig. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Umgerechnet auf eine 5-Tage-Woche würde eine tägliche Arbeitszeit von gut 9 Stunden also legal sein und somit noch 1 Stunde für die Parkplatzsuche übrig bleiben. Die 10 Stunden Höchstarbeitszeit stellen ja nur eine Grenze des Möglichen in Ausnahmefällen dar. Die Suche nach einem Parkplatz ist eine solche Ausnahme. Der Fahrer müsste also auf seinem Recht bestehen, nicht bis an die Grenze des Möglichen disponiert zu werden, um noch genügend Luft für seine eigenen Bedürfnisse zu haben. Und genau hier liegt das eigentliche Problem. Es mangelt am Willen, das auch durchzusetzen.

                        Gruß

                        McFly

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