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  • LKW verkaufen - welche Anbieter könnt ihr empfehlen ?

    In etwa 2 Wochen steht mein Neuer vor der Tür, somit muß der Alte weg .. ich hab zwar schon einige Händler abtelefoniert aber ich wollt mal lauschen, ob ihr wen empfehlen könnt....

  • #2
    Da kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen, weiß nur das mein Chef die "Alten" nach Osteuropa verkauft (Balkan).
    Selber bin ich nur Angestellter, vielleicht ist ja noch ein Selbstständiger unter uns ;)
    MfG Brücken-Schupser

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    • #3
      Definitiv nicht an einen Privatmann verkaufen wegen der gesetzlichen Gewährleistung die du dann geben musst.
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #4
        @ Querdenker, d.h. die Gewährleistung gilt bei Händlern nicht ? ... ein Bekannter sagte mir neulich den Passus "Gekauft wie gesehen" gibt es nicht mehr und man muß trotzdem das Jahr Garantie geben ...

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        • #5
          Bei mir in der Nähe, in Coppenbrügge, gibt es eine Firma die vorzugsweise Mercedesmodelle nach Afrika verkauft. Leider fällt mir der Name nicht ein und ich finde ihn auch nicht im Netz. Im Hamburger Hafen gibt es solche Firmen wohl auch. Aber ob Du da das gewünschte Einkommen beziehst, keine Ahnung?

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          • #6
            "Gekauft wie gesehen" gibt es schon lange nicht mehr. Du musst als gewerbetreibender gegenüber einem Privatmann die gesetzliche Gewährleistung geben (Garantie ist eine freiwillige Leistung und hat mit Gewährleistung absolut nichts zu tun). Bei gewerblichen Kunden kannst du diese ausschliessen.
            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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