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Personalakte - Einsicht - Kopien?

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  • Personalakte - Einsicht - Kopien?

    Hallo, ich habe mal eine Frage an die Runde. Ich beschäftige mich aktuell mit dem Thema Einsicht in die Personalakte und lese im Netz die zur Verfügung stehenden Informationen.

    Über eine Sache stolper ich aber. Ich darf die vollständige Personalakte zu meiner Person einsehen. Ich darf auf meine Kosten Kopien fordern.
    Aber ich darf diese Kopien nicht mit nach Haus nehmen? Ich habe dies hier mal verlinkt. http://www.steinsblog.de/2010/07/07/...-arbeitnehmer/ Es geht mir um diesen Text?

    Achtung:
    Die Kopien muss ein Arbeitnehmer sich allerdings auf seine Kosten machen. Und: Auch wenn sich ein Arbeitnehmer Kopien machen darf, bedeutet dies nicht, dass er auch ein Recht auf Herausgabe der Personalakte hat. Der Arbeitgeber muss ihm also keineswegs die Akte mit nach Hause geben.


    Evtl. lese ich es auch falsch. Wer weiß Rat?

  • #2
    Hallo,
    in diesem Fall ist gemeint, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, Dir die Personalakte im Original mit zu geben. Die Kopien kannst Du selbstverständlich mitnehmen.
    Letztendlich ist die Personalakte Besitz des AG und er muss Dir die Akte nur in seinen Räumen zur Verfügung stellen. Wenn der AG die Akte komplett oder auch nur in Teilen herausgibt, besteht ja immer die Gefahr, dass er sie gar nicht oder nicht vollständig zurück bekommt.

    Gruß Ragnar

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    • #3
      Ja, Ragnar hat Recht. Ich selbst habe mal in einer Personalabteilung gearbeitet. Personalakte des AG bleibt in den Räumen und kann auch dort eingesehen werden. Kopien auf eigene Kosten, meist wirds aber kostenlos gemacht. Diese Kopien kann man dann mit nach Hause nehmen. Da tun sich bei dem Einen oder Anderen wohl Fragen auf, was denn so alles in der Personalakte steht. Nein, es wird kein Buch geführt, was alles so passiert. Und keine jährliche Beurteilung geschrieben: Der war dieses Jahr aber gut zu Fuß ... Nein. In der Akte können z.B. sein: Bewerbungsunterlagen, Steuerkarte, evtl. Sozialversicherungsausweis, evtl. Arbeitsgenehmigung bei Ausländern, evtl. ausgefülltes Formular bei der Einstellung. Und sonst kommen da nur Papiere rein, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schriftlich was mitteilt oder umgekehrt. (Abmahnungen, Gegenstellungnahmen, Hinweise auf z.B. Gerichtsverfahren o.ä., Änderungen der persönlichen Daten, Vereinbarungen z.B. über verhandeltes Gehalt etc.).
      Ich habe schon öfters gehört, dass in der Fahrerbranche selten bis gar nicht Arbeitszeugnisse erstellt werden. Das Recht darauf hat man aber. Auch wer schon Jahre bei einer Firma ist, kann sich zwischendurch mal ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, auch wenn er weiterhin dort arbeitet. Wenn man dann irgendwann mal in einen anderen Beruf wechseln sollte o.ä. kann man rein gar nichts über seine Arbeit was aussagen bzw. über Arbeitsweise etc. Man hat dann nur die Meldungen zur Sozialversicherung in den Händen. Toll.
      Gruß, freesi
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