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Arbeitsgericht Verfahren + Kosten

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  • Arbeitsgericht Verfahren + Kosten

    Der User Ramito hatte in einem anderen Beitrag erwähnt das es viele Fahrer gibt die ein Arbeitsgerichtliches Verfahren scheuen weil sie hohe Kosten befürchten.....

    Deswegen habe ich hier einen Link von Wikipedia und einer Justizseite wo einiges ganz gut erklärt wird. Vielleicht hilft dieses ja schon manchem die Scheu vor einer Klage zu nehmen. Es ist maches gar nicht so dramatisch wie man es sich vorstellt.




    Gerichtskosten

    Und wie hoch sind die Kosten des Arbeitsgerichts?
    Gebühren des Arbeitsgerichts müssen Sie nicht erstatten, wenn Ihr gesamter Rechtsstreit durch eine gütliche Einigung (Vergleich) erledigt wird oder Sie Ihre Klage vor Stellung der Anträge zurücknehmen. Gegebenenfalls müssen Sie gerichtliche Auslagen erstatten (zum Beispiel Kosten der Zustellung Ihrer Klage).
    Wird Ihr Rechtsstreit durch Urteil entschieden, müssen Sie die Kosten des Arbeitsgerichts erstatten, soweit Sie den Prozess verloren haben. Hier können wir Ihnen nur ein typisches Beispiel geben. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen sich dagegen vor dem Arbeitsgericht wehren. Im Kammertermin wird Ihre Klage abgewiesen. Sie verdienen im Monat 2.000,00 € brutto. Dann müssen Sie bei einem Streitwert von 8.000,00 € (vier Gehälterbei typischer Antragstellung) an das Arbeitsgericht 332,00 € (inkl. MwSt) an Gebühren zuzüglich evtl. Auslagen (z.B. für Zeugen, Dolmetscher, Sachverständige) zahlen.
    Beschlüsse in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gemäß § 2 a ArbGG (Verfahren in Betriebsverfassungssachen) ergehen dagegen gebühren- und auslagenfrei. Quelle : justiz.hamburg.de

    Beschreibung Ablauf Verfahren Arbeitsgericht :

    http://justiz.hamburg.de/verfahrensablauf/ und http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgericht
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    Ein Bekannter von mir hat, ich glaube wegen der Kinder, sogar einen Antrag auf Befreiung der Kosten gestellt. Ich werde ihn mal Fragen wie das war.

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    • #3
      Tja, wenn man in der Gewerkschaft ist hilft es einem in der 1.Runde schon einmal. Und zur zweiten Runde kommt es selten.
      Quod licet Iovi, non licet bovi!

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      • #4
        Eine gute Rechtsschutzversicherung sollte man schon haben-da ist schon mal der Anwalt bezahlt.Eventuell muss man eine gewisse Summe Selbstbeteiligung zahlen.
        Ich hatte vor Jahren die Situation,dass meine Kohle nur sehr unregelmässig kam und auch nicht in korrekter Höhe.
        Vorsprache beim Anwalt-Mandatsübergabe-150€ SB gezahlt-Klage eingereicht-Prozess gewonnen und 1800€ eingestrichen-Gerichtskosten hat Verlierer bezahlt.Das war doch ein guter Deal,oder?
        Ich denke,dass sollte einem 12€ im Monat wert sein.
        "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
        Jean Jacques Rousseau

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        • #5
          Zitat von ontheroadagain Beitrag anzeigen
          Eine gute Rechtsschutzversicherung sollte man schon haben-da ist schon mal der Anwalt bezahlt.Eventuell muss man eine gewisse Summe Selbstbeteiligung zahlen.
          Ich hatte vor Jahren die Situation,dass meine Kohle nur sehr unregelmässig kam und auch nicht in korrekter Höhe.
          Vorsprache beim Anwalt-Mandatsübergabe-150€ SB gezahlt-Klage eingereicht-Prozess gewonnen und 1800€ eingestrichen-Gerichtskosten hat Verlierer bezahlt.Das war doch ein guter Deal,oder?
          Ich denke,dass sollte einem 12€ im Monat wert sein.
          20 Euro im Jahr, bekomme das Geld sofort und habe mit der Klage nix zu tun. Versicherung über Verdi.

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