Der User Ramito hatte in einem anderen Beitrag erwähnt das es viele Fahrer gibt die ein Arbeitsgerichtliches Verfahren scheuen weil sie hohe Kosten befürchten.....
Deswegen habe ich hier einen Link von Wikipedia und einer Justizseite wo einiges ganz gut erklärt wird. Vielleicht hilft dieses ja schon manchem die Scheu vor einer Klage zu nehmen. Es ist maches gar nicht so dramatisch wie man es sich vorstellt.
Gerichtskosten
Und wie hoch sind die Kosten des Arbeitsgerichts?
Gebühren des Arbeitsgerichts müssen Sie nicht erstatten, wenn Ihr gesamter Rechtsstreit durch eine gütliche Einigung (Vergleich) erledigt wird oder Sie Ihre Klage vor Stellung der Anträge zurücknehmen. Gegebenenfalls müssen Sie gerichtliche Auslagen erstatten (zum Beispiel Kosten der Zustellung Ihrer Klage).
Wird Ihr Rechtsstreit durch Urteil entschieden, müssen Sie die Kosten des Arbeitsgerichts erstatten, soweit Sie den Prozess verloren haben. Hier können wir Ihnen nur ein typisches Beispiel geben. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen sich dagegen vor dem Arbeitsgericht wehren. Im Kammertermin wird Ihre Klage abgewiesen. Sie verdienen im Monat 2.000,00 € brutto. Dann müssen Sie bei einem Streitwert von 8.000,00 € (vier Gehälterbei typischer Antragstellung) an das Arbeitsgericht 332,00 € (inkl. MwSt) an Gebühren zuzüglich evtl. Auslagen (z.B. für Zeugen, Dolmetscher, Sachverständige) zahlen.
Beschlüsse in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gemäß § 2 a ArbGG (Verfahren in Betriebsverfassungssachen) ergehen dagegen gebühren- und auslagenfrei. Quelle : justiz.hamburg.de
Beschreibung Ablauf Verfahren Arbeitsgericht :
http://justiz.hamburg.de/verfahrensablauf/ und http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgericht
Deswegen habe ich hier einen Link von Wikipedia und einer Justizseite wo einiges ganz gut erklärt wird. Vielleicht hilft dieses ja schon manchem die Scheu vor einer Klage zu nehmen. Es ist maches gar nicht so dramatisch wie man es sich vorstellt.
Gerichtskosten
Und wie hoch sind die Kosten des Arbeitsgerichts?
Gebühren des Arbeitsgerichts müssen Sie nicht erstatten, wenn Ihr gesamter Rechtsstreit durch eine gütliche Einigung (Vergleich) erledigt wird oder Sie Ihre Klage vor Stellung der Anträge zurücknehmen. Gegebenenfalls müssen Sie gerichtliche Auslagen erstatten (zum Beispiel Kosten der Zustellung Ihrer Klage).
Wird Ihr Rechtsstreit durch Urteil entschieden, müssen Sie die Kosten des Arbeitsgerichts erstatten, soweit Sie den Prozess verloren haben. Hier können wir Ihnen nur ein typisches Beispiel geben. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen sich dagegen vor dem Arbeitsgericht wehren. Im Kammertermin wird Ihre Klage abgewiesen. Sie verdienen im Monat 2.000,00 € brutto. Dann müssen Sie bei einem Streitwert von 8.000,00 € (vier Gehälterbei typischer Antragstellung) an das Arbeitsgericht 332,00 € (inkl. MwSt) an Gebühren zuzüglich evtl. Auslagen (z.B. für Zeugen, Dolmetscher, Sachverständige) zahlen.
Beschlüsse in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gemäß § 2 a ArbGG (Verfahren in Betriebsverfassungssachen) ergehen dagegen gebühren- und auslagenfrei. Quelle : justiz.hamburg.de
Beschreibung Ablauf Verfahren Arbeitsgericht :
http://justiz.hamburg.de/verfahrensablauf/ und http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgericht
Kommentar