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  • Kurze Frage!

    Mein Chef und ich sind verschiedener meinung, wie sollte es auch anders sein.

    Also:

    Start Montag Morgen um 0:00 Uhr.

    Wann kann ich frühestens meine 45h wochenlenkzeit voll haben, unter einhaltung aller Gesetze und Vorschriften.

  • #2
    Freitag 1:45 Uhr

    5 mal 9 Stunden fahren, 5 mal 45 Minuten Pause, 3 mal 9 Stunden und 2 mal 11 Stunden Nachtruhe = 97 Stunden und 45 Minuten

    :10_1_138[1]:

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    • #3
      Du Kannst ja auch mehr als 45 stunden lenkzeit machen.......und in der
      folgenden woche machst du ein paar stunden weniger......Aber eigentlich
      sollte das nächste woche doch kein problem sein,bei ner 4 tage woche!!!
      Also ruhige woche dann mal.....

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      • #4
        Donnerstag 19:45...

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        • #5
          Ich habe mal gelernt, dass ich 90 Lenkstunden in der Doppelwoche haben darf. Davon maximal 56 Stunden in der einen Woche, dann in der anderen Woche nur noch 34 Stunden. Das ist das maximal mögliche. Das verpackst du dann in max 6 Arbeitstage mit den entsprechenden Tages und Wochenruhezeiten.

          Zitat aus Wikipedia

          Wochenlenkzeit

          Die Wochenlenkzeit darf höchstens 56 Stunden betragen[6]. Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf aber 90 Stunden nicht überschreiten, so dass bei voller Ausnutzung der Lenkzeit in der ersten Woche, in der zweiten Woche nur noch höchstens 34 Stunden gelenkt werden darf. Die Woche ist als Zeitraum von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr definiert (Kalenderwoche).
          Zuletzt geändert von alterelch; 01.04.2013, 15:29. Grund: Zugefügt

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          • #6
            Jawoll,
            und immer schön den Tacho beim Be-und Entladen auf Pause schalten, denn das ist ja keine Arbeitszeit.





























            Und immer den Tacho beim Be-und Entladen auf Pause schalten. Denn wenn man täglich 2-3 Stunden be-und entlädt und dies auch noch dokumentiert, gibts Ärger mit dem Chef, weil die Gesamtarbeitszeit immer überschritten wird. Arbeitszeit ist offenbar immer nur dann, wenn sich die Räder drehen.. Aber solange sich diese Praxis nicht ändert, wird unsere effektive Arbeitszeit pro Woche weiterhin 60 Stunden und mehr betragen....ausgenommen bei Stundenlohn-aber der wird mittlerweile nur noch ganz selten bezahlt.
            Gruß calle


            8

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            • #7
              [QUOTE=calle;115928]Jawoll,
              und immer schön den Tacho beim Be-und Entladen auf Pause schalten, denn das ist ja keine Arbeitszeit.

              Ja Klar doch, wer das macht hat Prügel verdient. So verbessert sich unsere Arbeitszeit nie!
              Zündung aus, geht der Digi immer automatisch auf Pause.
              Zweimal drücken und Du hast Ihn auf Arbeitszeit.
              Soll die Dispo mal richtig kalkulieren dann klappts auch mit der Arbeitszeit.

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              • #8
                danke für die antworten.

                hatte oben aber geschrieben "unter einhaltung aller gesetzte"
                was ist mir dem AZG 21a
                wird der hier nur indireckt angesprochen?
                Zuletzt geändert von alterelch; 06.04.2013, 11:30. Grund: Versehentlich den falschen Knopf gedrückt, nix verändert.

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                • #9
                  Du kennst es doch, oder? Im Schnitt darfst du max. 48 Stunden arbeiten. Ich glaube es sind 6 Monate? Dieses Gesetz steht über den Sozialvorschriften für LKW Fahrer. Aber keiner kontrolliert uns. Wenn Du mal ne Woche kürzer treten willst ist es Arbeitsverweigerung. Habe ich erlebt, allerdings habe ich mich erfolgreich gegen diesen Vorwurf gewehrt.

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                  • #10
                    nein es sind nicht 6 monate das gilt für normale menschen.

                    für kraftfahrer sind es in 16wochen. 768h

                    ein ausgleich ist vorgeschrieben. aber wie du schon sagst. wer kontrolliert es?

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