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3 Fahrer Besatzung Kartenwechsel

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  • 3 Fahrer Besatzung Kartenwechsel

    Hallo, eine Frage zum Kartenwechsel.

    Bei 2 Fahrer Besatzung

    Sowohl Fahrer 1 als auch Fahrer 2 haben ihre jeweiligen Fahrerkarten gesteckt (das digitale Kontrollgerät verfügt über 2 Steckplätze!). Während Fahrer 1 lenkt stellt Fahrer 2 auf Bereitschaftszeit. Lenkpausen dürfen im fahrenden Fahrzeug verbracht werden. Die Ruhepause und die tägliche Ruhezeit, nur dann, sofern das Fahrzeug über eine Schlafkabine verfügt und NICHT fährt!
    Frage
    Wie geht man bei einer 3-Fahrer Besatzung vor?

    In Fach 2 ist immer die Fahrerkarte des folgenden Fahrers(der das Fzg danach lenkt)

    Bsp Fach 1 Fahrer 2 Fach 2 Fahrer 3 . Oder macht man es anders

    Gruss

  • #2
    Da der normale LKW nur über 2 Sitze verfügt,dürfen gleichzeitig eh nur 2 Fahrer im Fahrzeug sein und damit auch nur 2 Fahrerkarten.
    Gruß Holger :D:D

    Kommentar


    • #3
      Zitat von Snowdog Beitrag anzeigen
      Da der normale LKW nur über 2 Sitze verfügt,dürfen gleichzeitig eh nur 2 Fahrer im Fahrzeug sein und damit auch nur 2 Fahrerkarten.
      Die EG - VO gilt nicht nur für LKW und es gibt durchaus Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 2 Sitzplätzen. Die EG - VO 561/2006 spricht unter anderem in Art 8 von "Mehrfahrerbetrieb". In der Begriffsbestimmung Art. 4 VO EG 561/2006 Buchst. o steht dann auch
      Mehrfahrerbetrieb“ (bezeichnet) den Fall, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sind.
      Wenn der dritte Fahrer also bestimmte Zeiten nicht durch automatische Aufzeichnungen des Kontrollgerätes mangels Steckschacht erzeugen kann, muss er beim Einlegen seiner Karte die entsprechenden Zeiten manuell nachbuchen.

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
        Die EG - VO gilt nicht nur für LKW und es gibt durchaus Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 2 Sitzplätzen. Die EG - VO 561/2006 spricht unter anderem in Art 8 von "Mehrfahrerbetrieb". In der Begriffsbestimmung Art. 4 VO EG 561/2006 Buchst. o steht dann auch


        Wenn der dritte Fahrer also bestimmte Zeiten nicht durch automatische Aufzeichnungen des Kontrollgerätes mangels Steckschacht erzeugen kann, muss er beim Einlegen seiner Karte die entsprechenden Zeiten manuell nachbuchen.
        Danke
        Das wird aber wahrscheinlich so in Deutschland gehandhabt. In Frankreich kann das bestimmmt anders wieder sein ????

        Immer die LuRz!!!!!!

        Gruss

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        • #5
          Zitat von doca Beitrag anzeigen
          Das wird aber wahrscheinlich so in Deutschland gehandhabt. In Frankreich kann das bestimmmt anders?
          Nö. Die VO EG 561/2006 ist unmittelbar geltendes EU Recht. Während bestimmte Dinge im nationalen (!) Geltungsbereich abweichend geregelt werden können, gilt im grenzüberschreitenden Verkehr ausschließlich Gemeinschaftsrecht.
          Das die Franzosen auch im Transit gern ihre nationalen Vorschriften anwenden weiß ich auch - richtig ist es deshalb noch lange nicht.

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