Für die Verlängerung der ADR-Card um weitere fünf Jahre muss die Auffrischungsschulung(früher Fortbildungsschulung) besucht und die anschließende Prüfung bestanden werden. Dies muss unbedingt innerhalb der Geltungsdauer der ADR-Bescheinigung/ADR-Card erfolgen. Andersfalls ist erneut die gesamte Erstschulung und -prüfung zu absolvieren.
Die Verlängerung erfolgt um fünf Jahre ab dem alten Gültigkeitsende, wenn die Auffrischung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der ADR-Bescheinigung/ADR-Card erfolgreich abgeschlossen wurde. Liegt die Auffrischung vor diesem Zeitraum, wird die neue Gültigkeit ab dem Datum der Fortbildungsprüfung berechnet.
Fazit alle 5 Jahre eine neue Karte und neues Foto.
IHK GGB
Die Verlängerung erfolgt um fünf Jahre ab dem alten Gültigkeitsende, wenn die Auffrischung innerhalb eines Jahres vor Ablauf der ADR-Bescheinigung/ADR-Card erfolgreich abgeschlossen wurde. Liegt die Auffrischung vor diesem Zeitraum, wird die neue Gültigkeit ab dem Datum der Fortbildungsprüfung berechnet.
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