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Gewinnabschöpfungsverfahren

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  • Gewinnabschöpfungsverfahren

    Unser User Nickless brachte mich auf die Idee, Euch mal nach diesem Thema zu "befragen".

    In einigen Bundesländern wird dieses Verfahren seitens der Bußgeldstelle gegen den Unternehmer ( In- und Ausländer ) angewandt, zB in den Fällen bei Verstößen gegen Überlänge/Überbreite, Sonntagsfahrverbot, technische Mängel am Fahrzeug, Überladung. Hier kommen teilweise recht hohe Bußgelder gegen den Unternehmer zusammen. Also quasi ein probates Mittel, gegen diesen auch Maßnahmen einzuleiten, wenn durch eine "illegale" Fahrt ordentlich Gewinn eingefahren wird, statt zB ein weiteres Fahrzeug einzusetzen.

    Habt Ihr davon schon gehört, wurde es gegen Eure Firma schonmal eingeleitet, was sind/waren die Folgen ?

  • #2
    Nein, ich habe nie gehört das sowas bei uns oder befreundeten Firmen vorkam. Allerdings habe ich bisher auch nur positive Äusserungen dazu gehört. Egal ob von unseren Fahrern, Dispo oder Chefs. Das gilt auch für die befreundeten Unternehmen.
    "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

    (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

    (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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    • #3
      Hallo bab2, das ist ein ganz heißes Eisen und ich vermute nur wenige werden sich trauen etwas darauf zu schreiben.
      Aber ich versuche mal eine Antwort, die nicht so ganz auf Deine Frage passt.
      Vor einigen Jahren, im Rahmen einen Firmenübernahme, hatte ein mir bekanntes Unternehmen beschlossen sich eine "Unternehmensberatungsfirma?" ins Haus zu holen und hat sich in die Bücher schauen lassen. Das Ergebnis dieser Überprüfung war beängstigend. Bisher hatte sich diese Firma und auch die Fahrer immer gerühmt eine blitzsaubere Weste zu haben. Fehlanzeige. Laut des überprüfenden Unternehmens hat es in der Menge so viele Verstösse gegeben, daß eine mehre Millionen teure Strafe fällig gewesen wäre bei Überprüfung durch die Behörden. Das hätte Insolvenz und Schließung des Unternehmens bedeutet.
      Hierdurch aufgerüttelt hat die Firma die Ärmel hochgekrempelt und die Firma in ein sauberes Fahrwasser gebracht. Heute sind diese Probleme gelöst.

      Aber nur mal ein Beispiel, dass heute noch viele Kollegen in der Praxis praktizieren und durch die Behörden nicht geprüft wird auf der Strasse (warum nicht?).
      Die 45 Stunden Pause auf der Autobahn im LKW. Ich kenne hier die Strafe nicht im Einzelfall aber da es bei vielen Firmen sogar Einstellungsvoraussetzung ist und doch verboten ist wird es recht Teuer wenn so eine Firma mal durch Zufall einer Tiefenprüfung unterliegt. Da ist dann das fahren im Sonntagsfahrverbot eher eine Bagatelle.

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      • #4
        Ich kenne zwar persönlich keine Firma gegen die mal so ein Verfahren eingeleitet worden wäre, aber ich kenne so einige Firmen die alles andere als korrekt arbeiten und dadurch mit Sicherheit nicht ganz unbeträchtlich davon profitieren.
        Angefangen von Überladung bis zu Anweisungen Standzeiten bei Kunden als Pause zu deklarieren damit mehr Lenkzeit bleibt etc......

        Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube in Nrw ist dieses Verfahren auch noch nicht üblich sonst gäbe es mit Sicherheit ein paar Speditionen (die eigentlich bei den Behörden seit langem bekannt sind) die sich dann ganz schnell überlegen würden ob die so weiterarbeiten.
        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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        • #5
          @speedy

          Eine Tiefenkontrolle kann jeder beim Gewerbeaufsichtsamt anfordern und wird auch anonym behandelt. Die finden in der Regel alles. Nur wie gesagt, die Strafen brechen den meisten Firmen das Genick.

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          • #6
            Genau das ist das Problem.Die Speditionen sind bekannt,und selbst ein Anruf beim Gewerbeaufsichtsamt bringt meist wenig. Meistens passiert gar nix. Ich weiss das es überall anders ist,ich weiss von Gewerbeaufsichtsämtern die sehr korrekt arbeiten und alles verfolgen.Ist aber nicht überall so..............
            Ich kenne Speditionen die gar nicht mehr existieren dürften wenn die Behörden da genauer hinschauen würden.......
            Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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            • #7
              Das Gewerbeaufsichtsamt als Bußgeldbehörde bei Verstößen gegen die Vorschriften der VO EG 561/06 etc. ( Lenk- und Ruhezeiten/Fahrpersonal ) sind eine ganz andere Kiste und hier nicht gemeint.

              Mir geht es um Verstöße gegen die StVO, wo hier die Bußgeldbehörde der Landkreis/Stadt...... ist. Sie gehen direkt an die Spedition. Eine Strafe für einen alten technischen Mangel zB an den Bremsen, Rahmen etc., den wir desöfteren bei den ausländischen LKW haben, kann schonmal eine vierstellige Summe betragen.
              Bei den Deutschen wird dieses Verfahren direkt nach Erhalt von Kenntnis durch die Polizei von der BG-Behörde eingeleitet gegen die Spedition.
              Interessant wird es bei Schwertransporten mit nicht genehmigter Überlänge oder technischen Mängeln.

              Ich will damit sagen: Beim Gewinnabschöpfungsverfahren zahlt nicht (nur) der Fahrer, sondern auch der Chef und dies nicht nur in Höhe eines lapidaren Bußgeldes.
              Es ist unfair gegenüber seriösen Unternehmen, so "illegale" Gewinne einzufahren.

              Es wundert mich, daß hier niemand ist, dessen Firma schonmal betroffen war oder eine solche kennt ( was anderseits wiederum von der Seriösität der Firma zeugt ) :)

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              • #8
                Ich kenne nur zwei Spedition die schon häufiger bzw. regelmässig Bussgelder zahlen musstem wegen Überladung.
                Überladung ist bei denen an der Tagesordnung und keine Ausnahme.
                Die Firmen spekulieren aber auf die geringe Anzahl der Kontrollen.Von Beispielweise 5 Lkws die die losschicken kommt höchstens einer MAL in eine Kontrolle.
                Trotz häufiger Bussgeldzahlungen scheint sich die ganze Sache für die aber anscheinend immer noch zu lohnen, da die Anzahl der Kontrollen also der Bussgelder anscheinend noch überschaubar ist.
                Ein Fahrer einer dieser beider Speditionen hat mir mal erzählt die Bussgelder wären schon von vorneherein einkalkuliert.
                Bei einer Firma weiss ich von den Fahrern von einem häufiger vorkommenden Gesamtgewicht von 45 - 50 t.
                Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                • #9
                  Mein Beitrag passt auch nicht so richtig in die Fragestellung von BAB2, aber ich schreib es trotzdem hier rein:

                  Bis vor ein paar Jahren (ich weiss nicht, ob das immer noch so ist) wurde im Bayer-Werk in Uerdingen immer so verfahren, dass ein Transport der auf der Waage Übergewicht ausserhalb der Toleranzen aufwies, einer Sonderbehandlung unterzogen wurde. Zurückgeschickt haben die den nicht, aber dann kam immer einer vom Werksschutz auf einem Fahrrad, der vor dir hergefahren ist, bis zur Abladestelle. Diesen "Service" haben die sich mit 250 € bezahlen lassen. Irgendwie war das wohl vertraglich vereinbart.

                  Damit haben die den "Gewinn" abgeschöpft - und die Kohle an karitative Einrichtungen gespendet.
                  Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                  • #10
                    Was mir recht sauer aufstößt, ist diese Formulierung:
                    Also quasi ein probates Mittel
                    Das sehe ich z.t. ganz anders. Was da von manchen Behörden getrieben wird ist schon krank. Weil z.B. ein Auflieger nicht 4 Meter sondern 4,05 hoch war wurden mehrere 10.000€ verlangt. Da man ja angeblich viel mehr transportieren könne! Der Auflieger war so aus dem Werk gerollt und nicht verändert worden. Und welcher Fahrer/Spediteur prüft ob der Trailer 4 oder 4,05 meter hoch ist? Warum muß der Halter dann so ein enormes Bussgeld bezahlen? Warum nicht der Hersteller?
                    Solche Strafen sollten nur von einem Gericht und nicht von Behördenvertretern erhoben werden. Ich würde immer Einspruch einlegen gegen diese Wildwestmethoden. Oder darf man es so Raubrittertum nennen?
                    Quod licet Iovi, non licet bovi!

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                    • #11
                      Weil der Hersteller damit nicht rumgefahren ist. Der Halter könnte evtl. an den Hersteller heran treten weil das Fahrzeug nicht die ihm zugesicherten Eigenschaften aufweist. Je nach Vertragsbedingungen.

                      Wobei "mehrere 10.000€" für solch einen Fall doch schon etwas extrem ist. Da ist das Maß der Verhältnismässigkeit doch schon stark überschritten.
                      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                      • #12
                        Ja, das ist mir auch bekannt, daß der Hersteller 4,05 m verkauft. Leider ist es so, daß ich mich selbst davon überzeugen muß, ob alles rechtens ist. ( Nicht alles, was verkauft wird, ist auch legal !! ) Zu der Höhe der BG kann ich nichts sagen, aber mehrere 10.000 Euro ???

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                        • #13
                          Man sollte mal die hohe der Strafen dem wirtschaftlichen Schaden und dem Verlust der ehrlichen Konkurrenten gegenüberstellen. wenn man jetzt noch sagen würde das man diese Kriminelle Energie mit 50 Euro Trinkgeld bestraft, wenn soll das denn noch schocken ? Ich seh schon eine Palette auf dem Beifahrersitz, Ladungssicherung mit dem Sicherheitsgurt, und in der Schlafkabine fahren wir Pakete für die Post, damit wir um das Sontagsfahrverbot kommen. die Fahrerkarte kann schon lang keine Daten mehr speichern weil wir seit 54 stunden ohne Pause hinterm Steuer sitzen. Verbrecher müssen bestraft werden, und zwar wie Verbrecher, und nicht wie jemand der Falsch Parkt.
                          Das sehe ich z.t. ganz anders. Was da von manchen Behörden getrieben wird ist schon krank. Weil z.B. ein Auflieger nicht 4 Meter sondern 4,05 hoch war wurden mehrere 10.000€ verlangt
                          Drum Fahr ich Plato da is Über die Rundumlichter schluss ;)
                          Optimismus ist ein zustand der entsteht, wenn Informationsmangel herrscht

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                          • #14
                            Nickless übertreib nicht so! Deinem Beitrag nach bist Du in der falschen Branche, Ballett wäre vielleicht besser für dich? Man ist also ein Verbrecher weil man bei einem deutschen Hersteller einen Trailer kauft und damit Ware transportiert? Der vom Hersteller zu hoch, nach deutschem Recht, gebaut wurde?
                            Die Summe wurde berechnet nach dem Alter des Trailers und den zurückgelegten Touren damit. Ich weiß bis heute nicht wie ich mehr als 33 bzw 34 Paletten laden kann weil ein Trailer 5 cm höher ist. Aber so ein intelligenter Beamter weiß das mit Sicherheit besser als ich....
                            Quod licet Iovi, non licet bovi!

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                            • #15
                              Man ist also ein Verbrecher weil man bei einem deutschen Hersteller einen Trailer kauft und damit Ware transportiert? Der vom Hersteller zu hoch, nach deutschem Recht, gebaut wurde?
                              ok. ich mutmaße jetzt mal, und sollte etwas Ironie in der Sache sein, seht es mir nach. die Firma xy baut seit Xjahren Anhänger die 4 Meter hoch sind, nun ist es so das der AZUBI Müller bei einem Trailer statt einer beilag Scheibe 25Scheiben Unterlegt, weil der Meister gesagt hat, "wenn die Scheiben weg sind hast du Feierabend" Ein Fröhlicher Azubi verlässt um 11:14 Das werk der Firma XY nachdem er auf einen Schlag 300 Unterlegscheiben verbaut hat, und vom Band läuft ein Trailer mit 4,05 Meter Höhe.
                              Deinem Beitrag nach bist Du in der falschen Branche
                              Auf jeden fall aber meinem Lohnzettel nach:36_1_4[1]:
                              Ballett wäre vielleicht besser für dich?
                              wenn du die Ballerina machst gern ;)
                              Optimismus ist ein zustand der entsteht, wenn Informationsmangel herrscht

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