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TÜV- Gutachten oder ABE für einen Ablagetisch Actros MP3?

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  • TÜV- Gutachten oder ABE für einen Ablagetisch Actros MP3?

    Hallo zusammen,

    ich bin hier neu und bin über das Thema, das diesen Titel trägt, auf diese Community gestoßen.

    Ich weiß, es gibt diverse Anbieter, die Tisch bauen. Mich stört aber einerseits der dortige Preis oder die Qualität. Mir schwebt ein Bau aus Multplexplatten vor (was fast Massivholzqualität entspricht) und Sie sollte sich besser in die Optik des Amaturenbrettes einfügen. Da sind einige dabei... da sind die Luftdüse völlig verdeckt... das gefällt mir persönlich gar nicht... ein zumindest kleiner Schub könnte auch nicht schaden...

    ALSO... hat da wer einer der Bescheinigungen in Kopie, die Sie(Er mir verkaufen würde?

    Wenn mir dieses Projekt gelingt, wäre ich gern bereit, die Tische zum "Echten" Selbstkostenpreis in dieser Runde weiterzugeben, denn hat man erste eine richtige Schablone, ist so ein Teil in 10 bis 15 Min. gefräst :-)
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten... :plbbbb[1]:

  • #2
    Zitat von EbiHanno Beitrag anzeigen
    ALSO... hat da wer einer der Bescheinigungen in Kopie, die Sie/Er mir verkaufen würde?

    Wenn mir dieses Projekt gelingt, wäre ich gern bereit, die Tische zum "Echten" Selbstkostenpreis in dieser Runde weiterzugeben, denn hat man erste eine richtige Schablone, ist so ein Teil in 10 bis 15 Min. gefräst :-)
    Versteh ich das jetzt richtig: Du willst Ablagetische für einen Actros herstellen und dann verkaufen. Allerdings hast du keine Lust, dir auf offiziellem Weg eine ABE zu besorgen, denn so ein Gutachten kostet locker einen vierstelligen Betrag (deswegen sind die Tische auch so teuer, denn die Kosten für das Gutachten müssen auf die einzelnen verkauften Tische umgelegt werden).

    Also suchst du hier nach jemandem, der eine ABE für einen offiziell gekauften Tisch hat, und willst deine selbstgebastelten Tische dann mit einer Kopie einer ABE für einen anderen Tisch verkaufen.

    Sag mal, bist du komplett wahnsinnig...?!?

    Kannst du dir, auch nur im Entferntesten, vorstellen, was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt und ein Fahrer durch dein Produkt verletzt oder sogar getötet wird? Hast du schon mal von "Produkthaftung" gehört?

    Aber soweit muss es erst gar nicht kommen. Nehmen wir einfach mal an, ein Fahrer kauft eine deiner Ablagen. Bei der nächsten Lkw-Kontrolle fragt der Polizeibeamte nach der ABE, weil ihm dein "in 10 Minuten gefrästes Projekt" spanisch vorkommt. Der Fahrer zeigt deine (illegale, weil geklaute) ABE vor, und sorgt damit für ein entrücktes Grinsen im Gesicht des kontrollierenden Beamten - denn jetzt kommt der Polizeiapparat richtig auf Touren...

    Mein dringender Rat: Lass es bleiben!
    Was du hier vorhast, ist selbst bei wohlwollendster Betrachtung weit entfernt von irgendeiner Grauzone. Dein Projekt ist illegal, gefährlich und wird für alle Beteiligten teuer.
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    • #3
      Du hast einen wesentlichen Punkt zitiert: "Wenn mir das Projekt gelingt" Man kann doch sicherlich erst beurteilen, worauf es in einem Baumustergutachten ankommt, wenn man es eingesehen hat. Ich wollte diese Information auch nicht um sonst, deshalb mein Angebot einer Gegenleistung. Ich hätte mir auch gut und gerne einen Bestellen können, dann läge mir auch eins vor und im Anschluss hätte ich es halt wieder verkauft. So wie ich es bisher erlesen habe, kommt es auf eine zertifizierte Befestigung an, in der die Art und in den zu verwendenden Materialien.

      Du unterstellst mir hier Produktpitaterie, die ich nicht vor hatte. Zudem hatte ich ebefalls geschrieben, dass mir unter anderem die Formgebund nicht gefällt, somit würde das Baumustgutachten gar nicht zu meinen Teilen passen, also Thema verfehlt, mein Bester!

      Ein Baumustgutachten dieser Art kostet auf jeden Fall keinen vierstelligen Betrag, da bin ich mir ziemlich sicher. Ich habe zwar noch keines für solch einen Tisch beantragt, aber wenn ein Einzelgutachten für Felgen, die eigentlich nicht für einen Typ gebaut sind und das dann nicht einmal 500 € kostet, kann ich mir kaum vorstellen, das solch eins teurer sein soll, da sind weniger Test's erforderlich, wenn überhaupt.

      Ich hoffe, nun ist für alle klar, was gemeint ist!
      Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten... :plbbbb[1]:

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      • #4
        Zitat von EbiHanno Beitrag anzeigen
        Du unterstellst mir hier Produktpiraterie, die ich nicht vor hatte.
        Ja, genau so hatte ich das verstanden.

        Aber das ist ja nun geklärt...


        Ich hätte da einen Vorschlag für dich.

        Wir haben hier im Forum zwei Polizisten als Moderatoren. Das ist nicht als Drohung gemeint - im Gegenteil! BAB2 und bigfoot engagieren sich hier im Forum ehrenamtlich in ihrer Freizeit, um uns zu helfen und die "andere Seite" verständlich rüberzubringen. Du solltest die mal per PN anschreiben und um eine Beurteilung deines Projekts bitten. Die können dir mit Sicherheit sagen, worauf es bei einer selbstgefertigten Tischablage ankommt, aus der Sicht eines Polizeibeamten.


        Bleibt immer noch das Problem der Produkthaftung.

        Kein Mensch kann dir verbieten, in den nächsten Baumarkt zu fahren, ein paar Spanplatten zu kaufen und daraus Ablagetische für Lkws zu fertigen. Wenn du die verkaufst und als "Windlichthalter für ein Katzenklo" deklarierst, kann dir keiner was am Zeug flicken. Sollte der Käufer diesen Windlichthalter auf die Ablage seines Actros stellen - selber schuld. Im Endeffekt ist immer der Fahrer für den sicheren Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich.

        Aber du hast ja nun explizit vor, Ablagen für einen Lkw herzustellen. Du suchst nach einer ABE, um aus den darin enthaltenen Angaben dein Produkt möglichst gesetzeskonform zu fertigen. Wenn du dieses nun verkaufst (ob mit Gewinnerzielungsabsicht oder ohne, sei dahingestellt), bist du als Hersteller in der Haftungspflicht!

        Ich wäre da vorsichtig...
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        • #5
          Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen

          Aber du hast ja nun explizit vor, Ablagen für einen Lkw herzustellen. Du suchst nach einer ABE, um aus den darin enthaltenen Angaben dein Produkt möglichst gesetzeskonform zu fertigen. Wenn du dieses nun verkaufst (ob mit Gewinnerzielungsabsicht oder ohne, sei dahingestellt), bist du als Hersteller in der Haftungspflicht!

          Ich wäre da vorsichtig...
          Da ist sicher was dran, worüber man auf jeden Fall genau nachdenken muss...

          Danke für den Hinweis... man muss aber auch an alles denken ;-)
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          • #6
            Zitat von EbiHanno Beitrag anzeigen
            Da ist sicher was dran, worüber man auf jeden Fall genau nachdenken muss...

            Danke für den Hinweis... man muss aber auch an alles denken ;-)
            Auch an das Finanzamt. Als Hersteller von Ablagetischen musst du der Finanzbehörde Auskunft erteilen über deine Einnahmen und Ausgaben. Natürlich musst du dein Projekt als Kleingewerbe anmelden. Dazu kommen Mitgliedsbeiträge für IHK oder Handwerkskammer. Denke auch an die notwendigen Versicherungen. Das Gewerbeaufsichtsamt wird regelmässig deine Feuerlöscher überprüfen. Dazu kommen die Kosten für den Steuerberater, denn ohne den wirst du in der deutschen Steuergesetzgebung hoffnungslos untergehen. Du brauchst einen Onlineshop, um deine Tische zu präsentieren. Email-Anfragen müssen beantwortet werden. Ein sicherlich nicht zu unterschätzender Zeitaufwand, den man als Lkw-Fahrer nur sehr schwer bewältigen kann.

            Viel Erfolg bei deinem Projekt!
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            • #7
              Ja ja, schon gut, vergiss, was ich zuvor geschrieben habe...

              erledigt!

              Gruß Frank
              Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten... :plbbbb[1]:

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              • #8
                Mit der Kopie einer "Zulassung" für den Tisch kannst du wenig anfangen weil es keine (Nach-) Bauanleitung ist. In dem Teil findest du
                - Angaben zum Hersteller
                - Beschreibung des Teils
                - zugewiesene Kennzeichnung (Prüfzeichen)
                - den Verwendungsbereich (für welches Fahrzeug geeignet)

                Da du nicht die Absicht hast das Teil 1:1 zu kopieren, kommst du nicht in den Bereich der Produktpiraterie.

                Wegen der Rechtslage lohnt sich ein Blick in § 22 StVZO:
                Du kannst die Teile "reihenweise" - also in Kleinserie fertigen. Dann müßtest du (Siehe § 20 StVZO) die Teile vom Kraftfahrtbundesamt prüfen lassen und dir eine Betriebserlaubnis erteilen lassen. Das kostet richtig Geld.

                Du kannst aber auch Einzelstücke fertigen. Diese müssen dann im Rahmen einer Einzelabnahme (§ 22 (2) StVZO) "zugelassen" werden:
                Bei Fahrzeugteilen, die nicht zu einem genehmigten Typ gehören, ist nach § 21 zu verfahren; das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ist, falls es sich nicht gegen die Erteilung der Betriebserlaubnis ausspricht, in den Fahrzeugschein einzutragen, wenn der Teil an einem bestimmten zulassungspflichtigen Fahrzeug an- oder eingebaut werden soll. Unter dem Gutachten hat die nach Landesrecht zuständige Behörde gegebenenfalls einzutragen: "Betriebserlaubnis erteilt".
                Du müsstest dich also erst mal mit einem Sachverständigen darüber unterhalten, welche Anforderungen zur Erlangung einer Einzelabnahme erfüllt werden müssen. Vorstellen kann ich mir, dass folgende Eigenschaften relevant sind:
                - Sichtbereich Fahrer
                - Anbringung und Befestigung
                - Unfallschutz (Scharfkantig, Splitterverhalten, Ausgasung bei Kunststoffen ....).
                Wenn dass alles passt, kannst du die einzeln angefertigten Teile mit dem Hinweis verkaufen, dass noch eine Einzelabnahme erfolgen muss.

                Eine Garantie, dass die aber auch in jedem Fall positiv verläuft, gibt es nicht. Deshalb ist es ja auch eine Einzelabnahme.

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                • #9
                  Moin moin,

                  danke für die Feetback's. Ich habe mit diversen Kollegen gesprochen und es wird bei einer Einzelanfertigkeit für mich selbst handeln. Einen Gutachter, mit dem ich zwar lange nichts mehr zu tun habe, werde ich nach Fetigstellung Kontakt aufnehmen. Ich werde zumindest einen aus Massivholz bauen, der auch über Schubladen und eine kleine ausziehbare Ablage verfügen wird, die Kanten werden alle rund gefräst. Das einzige ist sicherlich der sichtbare Bereich, aber da habe ich mir schon einige angesehen und hoffe zu wissen, wie weit der Tisch in den Bereich der Frontscheibe ragen darf. Auf jeden Fall werde ich veröffentlichen, wenn Er dann man fertig ist (Die Zeit ist im Augenblick sehr knapp bemessen)

                  Gruß, Frank
                  Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten... :plbbbb[1]:

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                  • #10
                    Um nochmal auf den Sichtbereich zurückzukommen:

                    Es gibt dermaßen hohe und selbstgebaute Tische, die bei einer Kontrolle zumindestens in unserem Bereich abgebaut werden. Ebenso das ganze Gewimpel- und Anklebkram und sonstiges, wie zB aufgeklappte PCs.
                    Streng genommen fällt dieses unter den Bereich des § 23 I StVO ( ..... Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet......)

                    Es gibt auch einen Fachkommentar, indem die Sicht nach vorn ( trotz Spiegel ) mit und ohne Tischchen an einem vor dem LKW befindlichen Gegenstand berechnet wird, wobei der Unterschied mit/ohne Tisch beachtlich ist. Bemühe mich mal, ihn zu bekommen.

                    Im Falle eines Unfalles, bei dem es um die Sichtbarkeit eines anderes Verkehrsteilnehmers ( zB radfahrendes Kind oder Fußgänger ) geht und die Windschtzscheibe dementsprechend zugepflastert war, wird sicherlich eine ausführliche Begutachtung eines Sachverständigen erfolgen. Und sobald dem Fahrer nachgewiesen werden kann, daß sein Sichtbereich dadurch eingeschränkt war, prost Mahlzeit.

                    Kommentar


                    • #11
                      @ BAB 2, meiner Meinung nach sind die Tische in keiner Weise Sichtbehindernd wenn nicht alles draufsteht beim fahren. Vor dem Lkw stehende Personen sind meist von der Größe her " unter der Scheibe". Dies ist wiederum durch den richtig eingestellten Spiegel oben rechts ein einsehbarer Bereich.
                      Ich spreche jetzt nicht von irgendwelchen Tischen, sondern von den " Schoch oder Marlen" Tischen.
                      Wimpel und Namenschilder und......, OK, ist nicht mein Fall, kann ich also auch nix zu sagen. Gerd

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                      • #12
                        Ich selber hätte auch schon gerne so einen Tisch. Allerdings habe ich mich noch nicht dazu durchgerungen einen anzuschaffen da ich mit Tisch (bis zur Beifahrerseite) gut 10-15cm Sichtbereich nach unten verliere. Ohne Tische guckt man ganz bequem unter dem Beifahrerscheibenwischer durch. Mit Tisch sieht man nicht mal mehr den Wischer.

                        Ich vllt. wirklich nur eine Gefühlssache, aber genau das macht mich doch unsicher ob ich mir einen zulegen sollte.
                        "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                        (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                        "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                        (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                        • #13
                          @ Querdenker, ich weiß nicht welches Fahrzeug Du fährst, ich kann vom MAN-TGX sagen-Scheibenwischer sind sichtbar,lediglich rechts steht der Tisch leicht höher wie die Scheibe, ist bedingt durch die Rundung an der rechten Seite.
                          Es gibt aber auch Tische die nur Mittig sind (kleine) die manchmal auch reichen. Gerd

                          Kommentar


                          • #14
                            Ich fahre Actros. Ja, über einen einfachen mittigen Tisch habe ich auch schon nachgedacht. Grade in engen Baustellen würde mir, so denke ich, doch etwas Sicht fehlen.
                            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                            • #15
                              Beim Actros würd ich auch eher dazu tendieren keinen Tisch reinzumachen,da hast Du ja ein akzebtales Mittelteil als Ablage.
                              Der Mitteltisch bringt als Zubehör nicht die Welt. Der lange Tisch steht wie Du schon sagst relativ hoch. Gerd

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