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Urlaubsbescheinigung

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  • Urlaubsbescheinigung

    Hallo Kollegen,

    Was kostet es wenn man ohne dieser Urlaubsbescheinigung kontrolliert wird und wer zahlt die Strafe?

    Gruß Martin

  • #2
    Martin, ich denke, du musst nicht immer wieder neues Thema dazu anfangen. Hättest doch hier weiter fragen können:

    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #3
      Sorry, kann ja mal vorkommen

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      • #4
        Die Strafe zahlst natürlich du, denn du bist dafür verantwortlich,dass du wenn du Urlaub hattest, diesen auch belegen kannst.
        Gruß Holger :D:D

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        • #5
          Zitat von Martin1 Beitrag anzeigen
          Hallo Kollegen,

          Was kostet es wenn man ohne dieser Urlaubsbescheinigung kontrolliert wird und wer zahlt die Strafe?

          Gruß Martin
          Hallo Martin,

          für den Fahrer kostet das 75 Euro pro 24-Stunden-Zeitraum, für den Arbeitgeber 250 Euro. Ihr seid also beide im selben Boot, auch wenn es bei dir etwas billiger ist.
          Auch Kontrollbeamte sind Menschen und zeigen oft Verständnis. Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du die fehlende Bescheinigung beim Arbeitgeber angemahnt hast, kann es durchaus auch mal bei einer mündlichen Verwarnung bleiben. Alternativ würde ich an deiner Stelle einen Nachtrag im Digitacho machen.

          Die festgesetzten Bußgelder sind nicht bindend für die Kontrollorgane. Sie können, gemessen an den Umständen des Einzelfalles, durchaus auch wegfallen. Umgekehrt natürlich auch deutlich höher ausfallen. Aus meiner Sichtweise heraus wäre das bei dir so ein klassischer Fall, wo eigentlich kein Bußgeld fällig wird. Du darfst dir ja nicht selber die Bescheinigung ausstellen, gleichzeitig würdest du aber auf einem schmalen Grat wandern, wenn du wegen der fehlenden Bescheinigung die Arbeit verweigern würdest. Es ist dir kaum zuzumuten, diesen schmalen Grat zu gehen, dessen Ausgang ungewiss ist. Solche subjektiven und objektiven Tatumstände sind es, die zu deinen Gunsten gewertet werden müssen.

          Gruß

          McFly

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          • #6
            Auch hier wieder der Hinweis auf die Leitlinie Nr 5 der EU Kommission vom 14. Dezember 2009 (Datum beachten - es gibt ältere Fassungen!):

            Zitat: Die Bescheinigung darf ausgestellt werden, wenn der Fahrer: ...und es nicht möglich war, diese Tätigkeiten mit dem Kontrollgerät zu erfassen.

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            • #7
              Hallo,

              paßt zum Thema, aber eine andere Fragestellung zu den Bescheinigungen.
              Mir erschließt sich die Sinnhaftigkeit bzw. die Notwendigkeit der Bescheinigungen nicht. Ich bin Aushilfsfahrer und somit nur zeitweise im Einsatz. Entsprechend stapeln sich die Bescheinigungen, da ich offensichtlich für jede Nichtfahrzeit eine Bescheinigung der Spedition benötige.

              Ich kenne ad hoc keinen anderen Beruf, wo ich arbeitsfreie Zeiten durch Bescheinigungen des Arbeitgebers belegen muss. Für mich wäre es grundsätzlich logisch, dass Zeiten in denen die Fahrerkarte nicht eingelegt war, der Fahrer auch nicht gearbeitet bzw. gefahren ist. Vorausgesetzt entsprechende Nachträge werden wo nötig gemacht.

              Warum muss der Fahrer bzw. die Spedition einen weiteren Beleg erbringen ?

              Wer betrügen will, kann das mit oder ohne Bescheinigung machen. Wenn ich damit einverstanden bin und das Risiko eingehen möchte, kann ich jederzeit ohne Fahrerkarte fahren (oder ohne Tachoscheibe). Falls vom Spediteur unterstützt, würde dieser mir dann auch die entsprechende Bescheinigung ausstellen.

              Aber vielleicht steckt ja ein tieferer Sinn in dieser Bescheinigung, der sich mir bisher nicht erschlossen hat.

              Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

              Gruß Ragnar

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              • #8
                Zitat von Ragnar Benson Beitrag anzeigen
                Hallo,

                paßt zum Thema, aber eine andere Fragestellung zu den Bescheinigungen.
                Mir erschließt sich die Sinnhaftigkeit bzw. die Notwendigkeit der Bescheinigungen nicht. Ich bin Aushilfsfahrer und somit nur zeitweise im Einsatz. Entsprechend stapeln sich die Bescheinigungen, da ich offensichtlich für jede Nichtfahrzeit eine Bescheinigung der Spedition benötige.

                Ich kenne ad hoc keinen anderen Beruf, wo ich arbeitsfreie Zeiten durch Bescheinigungen des Arbeitgebers belegen muss. Für mich wäre es grundsätzlich logisch, dass Zeiten in denen die Fahrerkarte nicht eingelegt war, der Fahrer auch nicht gearbeitet bzw. gefahren ist. Vorausgesetzt entsprechende Nachträge werden wo nötig gemacht.

                Warum muss der Fahrer bzw. die Spedition einen weiteren Beleg erbringen ?

                Wer betrügen will, kann das mit oder ohne Bescheinigung machen. Wenn ich damit einverstanden bin und das Risiko eingehen möchte, kann ich jederzeit ohne Fahrerkarte fahren (oder ohne Tachoscheibe). Falls vom Spediteur unterstützt, würde dieser mir dann auch die entsprechende Bescheinigung ausstellen.

                Aber vielleicht steckt ja ein tieferer Sinn in dieser Bescheinigung, der sich mir bisher nicht erschlossen hat.

                Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

                Gruß Ragnar
                Es gab mal eine Zeit vor der jetzt gültigen Fassung der EU-Sozialvorschriften, da hatte so gut wie jeder Fahrer einen ganzen Stapel Blanco-Urlaubsscheine dabei. Es war völlig legal, dass der Fahrer sich selbst die Bescheinigung ausgestellt hatte. Und wie das nun mal in unserer Branche schon immer war, verschwanden auch schon mal Tachoscheiben und wurden durch so einen Urlaubsschein ersetzt. Damals war es normal, so zu verfahren. Ich kann jetzt nur von mir reden, aber ich hatte zu dieser Zeit niemals das Gefühl, etwas unrechtes zu tun. Ich gestehe auch, dass ich oft völlig übermüdet noch eine Anschlußtour gefahren bin. Erwischt worden bin ich nie. Einige meiner Kollegen hatten da weniger Glück. Drei von ihnen trafen sich gleichzeitig auf einem Parkplatz für die kleine Pause und sind prompt kontrolliert worden. Alle 3 hatten sie Urlaubsscheine dabei. Das kam den Kontrollbeamten dann doch schon ziemlich spanisch vor und sie schauten etwas genauer hin. Lange Rede kurzer Sinn, sie durften ein schönes Bußgeld bezahlen. Der Arbeitgeber zahlte nichts. Er streckte abweisend beide Hände von sich und beteuerte seine Unschuld. Auf dem Urlaubsschein war ja nur die Unterschrift der Fahrer.

                Jetzt sieht die Sache schon anders aus. Der Arbeitgeber sitzt mit im Boot, weil er derjenige ist, der den Urlaubsschein ausfüllen und gegenzeichnen muss. Blanco-Formulare gibt es nicht mehr. Es ist nur gerecht, dass der Hauptnutznießer solcher Aktionen auch sein Fett wegbekommt, wenn er den Betrug anordnet. Aber wie durch Zauberhand hat mit Inkrafttreten der neuen Fahrpersonalverordnung auch das Verstecken der Tachoscheiben aufgehört (jedenfalls in meiner Firma) genauso wie der Wildwuchs bei den Urlaubsscheinen. Arbeitgeber lassen sich nur durch hohe Geldstrafen abschrecken.

                Wer schon mal in diesen Beruf reingeschnuppert hat, dem muss man eigentlich nicht den tieferen Sinn der Bescheinigungen oder generell der Nachweispflicht erklären. Würde es diese Pflicht nicht geben, lägen ungleich mehr Lkw quer auf der Autobahn, als es jetzt der Fall ist.

                Gruß

                McFly

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                • #9
                  Hallo,

                  fährt jemand mit Tachoscheibe gebe ich Dir zum Teil Recht. Eine eingelegte Tachoscheibe kann ich verschwinden lassen und habe stattdessen plötzlich einen Urlaubsschein. Aber das geht doch heute noch genauso wie früher. Warum sollte ein Fahrer sich ohne Wissen des Spediteurs (als das noch möglich war) Urlaubsscheine ausstellen, obwohl er fährt ? Der Spediteur denkt, der Fahrer fährt ordnungsgemäß, aber der Fahrer stellt sich stattdessen einen Urlaubsschein aus ? Wozu ? Macht nur Sinn, wenn der Spediteur mit im Boot sitzt und davon weiß und es duldet oder meinetwegen auch anordnet. Die einzige Änderung heute ist, dass der Spediteur automatisch mit im Turm hängt.

                  Und da greift wieder mein ursprünglicher Einwand . Wenn sowohl Fahrer als auch Spediteur/Disponent willens und bereit sind zu betrügen, geht das heute noch genauso gut wie vor der jetzigen Regelung. Mit Fahrerkarte ist das natürlich deutlich erschwert worden bzw. wesentlich riskanter. Denn ich müsste ohne Karte fahren, da ich die Daten nicht ohne weiteres nachträglich löschen kann (wie ich die Tachoscheibe verschwinden lassen kann). Das fielein einer Kontrolle sofort auf und würde entsprechend geahndet.

                  Daher ist in Zeiten der Fahrerkarte der Urlaubsschein für mich ein Anachronismus und lediglich ein unnötiger bürokratischer Aufwand. Alle nicht auf der Karte erfassten Zeiten müssten per se als Freizeit/Ruhezeit anerkannt werden. Sonst drehe ich die Beweislast um. Und das (siehe oben) immer nur zu Lasten der Ehrlichen.

                  Gruß Ragnar

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                  • #10
                    Zitat von Ragnar Benson Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    fährt jemand mit Tachoscheibe gebe ich Dir zum Teil Recht. Eine eingelegte Tachoscheibe kann ich verschwinden lassen und habe stattdessen plötzlich einen Urlaubsschein. Aber das geht doch heute noch genauso wie früher. Warum sollte ein Fahrer sich ohne Wissen des Spediteurs (als das noch möglich war) Urlaubsscheine ausstellen, obwohl er fährt ? Der Spediteur denkt, der Fahrer fährt ordnungsgemäß, aber der Fahrer stellt sich stattdessen einen Urlaubsschein aus ? Wozu ? Macht nur Sinn, wenn der Spediteur mit im Boot sitzt und davon weiß und es duldet oder meinetwegen auch anordnet. Die einzige Änderung heute ist, dass der Spediteur automatisch mit im Turm hängt.
                    Hallo Ragnar,

                    kein Fahrer hat früher von sich aus mit dem Urlaubsschein geschummelt, außer er wollte nach Hause ins Wochenende. Regelmäßig ist es vom Chef oder Disponenten so gewollt gewesen. Das Problem an der Sache ist nur gewesen, dass dem Spediteur bzw. seinen Beauftragten das nicht nachgewiesen werden konnte. Also ist der Fahrer immer auf der Strafe sitzen geblieben. Weil der Spediteur jetzt "mit im Turm sitzt", wie du dich ausdrückst, ist in seine Richtung eine Hemmschwelle aufgebaut worden. 750 Euro pro 24-Stunden-Zeitraum ist ja nicht wenig. Noch dazu müssen die Bescheinigungen archiviert werden und können noch lange von der zuständigen Gewerbeaufsicht gesichtet werden. Aus Erfahrung weiß ich, dass der Spediteur irgendwann nicht mehr weiß, ob er falsche oder richtige Bescheinigungen abgelegt hat. Die Daten werden irgendwann nicht mehr schlüssig.

                    Und da greift wieder mein ursprünglicher Einwand . Wenn sowohl Fahrer als auch Spediteur/Disponent willens und bereit sind zu betrügen, geht das heute noch genauso gut wie vor der jetzigen Regelung. Mit Fahrerkarte ist das natürlich deutlich erschwert worden bzw. wesentlich riskanter. Denn ich müsste ohne Karte fahren, da ich die Daten nicht ohne weiteres nachträglich löschen kann (wie ich die Tachoscheibe verschwinden lassen kann). Das fielein einer Kontrolle sofort auf und würde entsprechend geahndet.
                    Natürlich wird auch heute noch bei den Digitachos geschummelt und ein total sicheres System wird es nie geben. Aber man versucht, sich dem Idealzustand zu nähern. Diese Annäherung wird nie aufhören. Aktuell ist die EU ja wieder am basteln, um die Kontrollen effektiver zu gestalten. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass heute nicht mehr so betrogen wird wie damals. Kann aber wirklich nur ein Gefühl sein, weil ich ja immer nur von meiner Firma ausgehen kann. Früher sind Tachoscheiben verschwunden, weil es so einfach war. Heute achten sie penibel darauf, dass die Zeiten eingehalten werden und alle mit einer sauberen Karte fahren. Es liegt einfach daran, dass die Gefahr, erwischt zu werden, heute weit größer ist als damals. Und dann kommt noch hinzu, dass der Unternehmer immer mehr mit ins Boot geholt wird bis hin zur teuren Gewinnabschöpfung.

                    Daher ist in Zeiten der Fahrerkarte der Urlaubsschein für mich ein Anachronismus und lediglich ein unnötiger bürokratischer Aufwand. Alle nicht auf der Karte erfassten Zeiten müssten per se als Freizeit/Ruhezeit anerkannt werden. Sonst drehe ich die Beweislast um. Und das (siehe oben) immer nur zu Lasten der Ehrlichen.
                    In gewissem Sinne hast du ja recht, dass der Urlaubsschein in Zeiten der Fahrerkarte überholt ist. Aber man muss auch sehen, dass noch genügend Lkw auf unseren Straßen unterwegs sind, die mit Tachoscheibe fahren. @Bigfoot hatte es ja schon erwähnt. Mit der Leitlinie Nr.5 ist schon eine Anpassung an die neuen Gegebenheiten erfolgt, indem man sich mit der manuellen Eingabe in Form eines Nachtrags zufrieden gibt und in einigen Fällen auf den Urlaubsschein verzichtet. Hintergrund dieser Leitlinie ist auch die Erleichterung bei Kontrollen, weil die Daten nur noch aus einer Quelle kommen und nicht erst ein Stapel Papier in Beziehung dazu gebracht werden muss.
                    Aber es gibt nun mal Zeitformen, die man nicht manuell nachtragen kann. Immerhin ist für uns ja nicht nur die 561/2006 bindend, sondern auch das Arbeitszeitgesetz. Wenn z.B. jemand 4 Wochen krank war, kann man das nicht als Ruhezeit deklarieren. Es würde den Stundendurchschnitt über die 14 Wochen schönen. Oder aber dein Fall. Du fährst nur als Aushilfe. Da ist es schon von Belang, ob du auch in den Nichtfahrzeiten genügend Ruhephasen hattest oder ob du vorher 6 Tage durchgearbeitet hast. Klar kann die Bescheinigung getürkt werden. Aber wie vorher schon schrieb, ist da die Hemmschwelle und die Angst vor dem Erwischtwerden. Ohne Bescheinigung, frei nach Treu und Glauben, würde wieder ein Wildwuchs entstehen.

                    Gruß

                    McFly

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                    • #11
                      Ist denn der Urlaubsschein in Deutschland noch nötig, nachdem man nun doch alles nachtragen kann?
                      Es holt sich doch sicher nicht jeder nach jedem freien Wochenende einen Urlaubsschein. Vor allem wenn er von seinen Transportmöglichkeiten eh nicht hätte fahren dürfen.

                      Steht da nicht irgendwo, sinngemäß, geschrieben, dass er nötig ist, bei zum Beispiel Kühler Fahrern, da sie ja unter Umständen hätten fahren dürfen?
                      Zuletzt geändert von alterelch; 08.01.2013, 03:22.

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                      • #12
                        Hallo martin, das kostet mit bearbeitungsgebühren 150 euro. Mir hat mal ein tag gefehlt.(sonnabend).bag gnadenlos. Aber mein disponent hat das doppelte bezahlt. Heul, schluchts,tob...

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                        • #13
                          150,- Euro?? Ist ja Wahnsinn! Fahre erst seit ein paar Monaten und hatte schon von hohen Strafen gehört, aber so extreme Strafgebühren hatte ich jetzt nicht erwartet.... ;0(

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                          • #14
                            Ich verstehe nicht warum Ihr bestraft wurdet. Lest doch bitte einmal in der Fahrpersonalverordnung nach. Dort steht sinngemäß das der Nachtrag erlaubt (ohne Urlaubsschein) ist wenn ihr sowieso nicht hättet fahren dürfen weil Ihr Planenzüge fahrt.
                            Spannend wird es nur bei Kühlerfahrern wenn sie auch im Fahrverbot fahren dürfen. Oder liege ich so falsch?

                            Ich jedenfalls bin in Deutschland schon viele male Kontrolliert worden und habe immer nur das Wochenende nachgetragen. Hatte noch nie Probleme damit obwohl ich Kühler fahre sogar.

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                            • #15
                              Zitat von Ragnar Benson Beitrag anzeigen

                              Denn ich müsste ohne Karte fahren, da ich die Daten nicht ohne weiteres nachträglich löschen kann (wie ich die Tachoscheibe verschwinden lassen kann). Das fielein einer Kontrolle sofort auf und würde entsprechend geahndet.

                              Daher ist in Zeiten der Fahrerkarte der Urlaubsschein für mich ein Anachronismus und lediglich ein unnötiger bürokratischer Aufwand. Alle nicht auf der Karte erfassten Zeiten müssten per se als Freizeit/Ruhezeit anerkannt werden. Sonst drehe ich die Beweislast um. Und das (siehe oben) immer nur zu Lasten der Ehrlichen.

                              Gruß Ragnar
                              Da muß ich dir wiedersprechen, es ist relativ üblich das Fahrer die ihre Fahrzeiten(welche auch immer) erreicht haben aber noch fahren möchten/müßen von ihren Stammfhz. mit Tachographen, ihre Zusatzschichten z.B. am Wochende auf einen Tachoscheibenfhz. absolvieren.
                              Das ganze nicht nur beim kleinen Krauter um der Ecke, sondern auch bei großen Buden.

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