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Umgang mit der Einstellung Fähre, Zug?

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  • Umgang mit der Einstellung Fähre, Zug?

    Da ich zur Zeit immer mal wieder auf den Schwedenfähren unterwegs bin, habe ich eine Frage.
    Gibt es eine Mindeszeit die ein Teil der Pause vor oder auf oder nach der Fähre haben muss, sofern die Tagesruhezeit fällig ist, natürlich?

  • #2
    Bei der normalen Splittung der Tagesruhezeit muss die Einteilung ja zwingend 3 und 9 Stunden sein. Meines Wissens nach fällt diese Regelung bei Fähre oder Zug aber weg, da ja die Vorschrift ja nur besagt das die tägliche Ruhezeit maximal 2 mal für maximal gesamt eine Stunde unterbrochen werden darf. Von einer genauen zeitlichen Splittung ist in der Fährreglung glaube ich keine Rede.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen das da eine genauere Regelung möglich wäre da ja alle Fähren und Züge unterschiedlich lang fahren.
    Mir wurde auch mal gesagt das man bei der Fährregelung wegen der Splittung automatisch eine Gesamttagesruhezeit von 11 Stunden machen muss plus die Zeit der Unterbrechung......
    Jedoch habe ich dazu noch nirgendwo irgendwas zum nachlesen gefunden, überall steht ja nur was von unterbrechung der Tagesruhezeit möglich und diese darf ja verkürzt auch 9 Stunden betragen.
    Also nehme ich persönlich nur das was ich bisher gelesen habe......und danach gehend ist auch eine variable Splittung bei Fährzeiten möglich.
    Also bisher habe ich NOCH keine Schwierigkeiten bei einer Kontrolle bekommen. Aber aus Erfahrung weiss ich das hat ja noch nix zu heissen.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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    • #3
      Gesamtruhezeit von 11 Stunden mach ich dann immer. Obwohl ich finde das die Unterbrechungen ganz schön auf die Knochen gehen.

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      • #4
        Ich finde es auch nicht so toll mit den Unterbrechungen in der Ruhezeit........
        Ich finde es blöd das es x regelungen für Lkw Fahrer gibt aber einige davon nur sehr schwammig beschrieben und teilweise nix genaues.......so können manche regelungen immer noch von Chefs zu deren Vorteil ausgelegt werden.
        Aber wäre in dem beschriebenen Fall wegen der Fährregelung echt gut mal wirklich genaues zu wissen......ob jetzt bei Fährfahrten mit Unterbrechungen zwingend 11 Std Ruhezeit erforderlich sind oder auch 9 möglich sind.....

        In unserer Firma kommt es auch häufiger vor das nur 9 Stunden gemacht werden trotz Fähre.Wie gesagt NOCH gab es keine Probleme aber man weiss ja nie.....nur im netz finde ich sonst gar nix konkretes....
        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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        • #5
          Du darfst zum Befahren und runter fahren von der Fähre deine Pause um jeweils 30 min unterbrechen ohne Sanktionen zu befürchten.
          Beispiel: du kommst 2 Stunden vor Verladung im Hafen an.(2 Std.Pause).30min dauert die Verladung.Die Überfahrt dauert 6 Std.(6 Std.Pause).Danach 30 min Entladung.Dann machst du im Zielhafen die restlichen 3 Std.Pause.
          Somit hast du 11 Std.Pause,welche du um jeweils 30 min zum Be-und Entladen unterbrechen durftest.
          "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
          Jean Jacques Rousseau

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