Moin Kollegen,
bekanntermaßen haben wir ja an Feiertagen Fahrverbot.
Nun meint mein Chef, dass ich ohne Ausnahmegenehmigung am 25.12. um 22.00 Uhr mit einer Ladung Salzsäure nach Frankreich rausfahren dürfte, ich müsste nur bis 0.00 Uhr aus Deutschland raus sein, da das Fahrverbot nur von 0.00 bis 22.00 Uhr gelte.
Das Fahrverbot für den 25.12. würde um 22.00 Uhr enden und das Fahrverbot für den 26.12. würde erst um 0.00 Uhr anfangen.
Stimmt das so?
bekanntermaßen haben wir ja an Feiertagen Fahrverbot.
Nun meint mein Chef, dass ich ohne Ausnahmegenehmigung am 25.12. um 22.00 Uhr mit einer Ladung Salzsäure nach Frankreich rausfahren dürfte, ich müsste nur bis 0.00 Uhr aus Deutschland raus sein, da das Fahrverbot nur von 0.00 bis 22.00 Uhr gelte.
Das Fahrverbot für den 25.12. würde um 22.00 Uhr enden und das Fahrverbot für den 26.12. würde erst um 0.00 Uhr anfangen.
Stimmt das so?
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