Weiterbildung in Österreich
Gemäß § 6 BKrFQG muss der Fahrer die Weiterbildung entweder im Inland oder in dem EU-bzw. EWR-Land absolvieren, in dem er beschäftigt ist. Deutsche Fahrer, die von der Möglichkeit Gebrauch machen können, in Österreich die Weiterbildung zu absolvieren, sollten nachfolgenden Hinweis sehr aufmerksam lesen, da unter Umständen ihre Teilnahmebescheinigungen wertlos sein könnten!
In Österreich besteht die Möglichkeit, Teile der Weiterbildung als E-Learning zu absolvieren. Die Voraussetzungen beim Einsatz von E-Learning sind in einem Erlass des österreischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie vom 27.04.2010 geregelt (GZ: BMVIT-167.533/0025-II/ST5/2010) geregelt.
Diese Voraussetzungen werden nach einer Mitteilung der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20.11.2012 beim Einsatz des E-Learning-Programm der Firma EASY DRIVER EXPERTS GmbH aus Ybbs (http://www.easydriversexperts.at) in mehreren Punkten nicht erfüllt.
Daher können Bescheinigungen über die Weiterbildung der EASY DRIVER EXPERTS GmbH nicht anerkannt werden.
Für Deutschland zum üben www.youtube.com/watch?v=Zy6ymlvTQT4
Quelle IHK Volker Uflacker
Gemäß § 6 BKrFQG muss der Fahrer die Weiterbildung entweder im Inland oder in dem EU-bzw. EWR-Land absolvieren, in dem er beschäftigt ist. Deutsche Fahrer, die von der Möglichkeit Gebrauch machen können, in Österreich die Weiterbildung zu absolvieren, sollten nachfolgenden Hinweis sehr aufmerksam lesen, da unter Umständen ihre Teilnahmebescheinigungen wertlos sein könnten!
In Österreich besteht die Möglichkeit, Teile der Weiterbildung als E-Learning zu absolvieren. Die Voraussetzungen beim Einsatz von E-Learning sind in einem Erlass des österreischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie vom 27.04.2010 geregelt (GZ: BMVIT-167.533/0025-II/ST5/2010) geregelt.
Diese Voraussetzungen werden nach einer Mitteilung der Oberösterreichischen Landesregierung vom 20.11.2012 beim Einsatz des E-Learning-Programm der Firma EASY DRIVER EXPERTS GmbH aus Ybbs (http://www.easydriversexperts.at) in mehreren Punkten nicht erfüllt.
Daher können Bescheinigungen über die Weiterbildung der EASY DRIVER EXPERTS GmbH nicht anerkannt werden.
Für Deutschland zum üben www.youtube.com/watch?v=Zy6ymlvTQT4
Quelle IHK Volker Uflacker