Es ist ein Urteil, das Arbeitnehmer aufhorchen lässt: Beschäftigte müssen bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen, wenn ihr Chef das von ihnen verlangt. Das war zwar auch bisher schon möglich, doch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Mittwoch geht noch ein Stück weiter. Nach dem Erfurter Richterspruch muss der Arbeitgeber nicht mehr begründen, warum er schon so früh auf einen Krankenschein pocht. "Ob eine Begründung vorliegen muss oder nicht, darüber gingen die Meinungen der Juristen bisher auseinander", sagt der langjährige Arbeitsrechtler und einstige Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Reinhard Vossen....
..."Der Schuss kann auch nach hinten losgehen", warnt der Rechtsanwalt. Verlange der Chef schon am ersten Krankheitstag eine Bescheinigung, zwinge er damit Arbeitnehmer auch beim kleineren Unwohlsein zum Arztbesuch. "Und die Ärzte schreiben zumeist länger als einen Tag krank"...
Ich bin und war nie ein Freund davon gleich am ersten Tag zum Arzt zu gehen. Weder als Arbeitnehmer noch als Arbeitgeber. Eben weil ich meine es gehört Vertrauen dazu und das ein Arzt fast immer gleich eine ganze Woche draus macht. Wie seht ihr das?
..."Der Schuss kann auch nach hinten losgehen", warnt der Rechtsanwalt. Verlange der Chef schon am ersten Krankheitstag eine Bescheinigung, zwinge er damit Arbeitnehmer auch beim kleineren Unwohlsein zum Arztbesuch. "Und die Ärzte schreiben zumeist länger als einen Tag krank"...
Ich bin und war nie ein Freund davon gleich am ersten Tag zum Arzt zu gehen. Weder als Arbeitnehmer noch als Arbeitgeber. Eben weil ich meine es gehört Vertrauen dazu und das ein Arzt fast immer gleich eine ganze Woche draus macht. Wie seht ihr das?
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