Seit 1.Juli 2012 wurde ja die neue Pflicht zur Mitführung von Alkoholtestern in Frankreich eingeführt. Es sollte eine Übergangsfrist bis zum 31.Oktober 2012 geben. Danach sollte ab 1. November ein Bussgeld von 11 Euro erhoben werden wenn kein Alkoholtester an Bord ist.
Dies Übergangsfrist wird nun bis zum 1.März 2013 ausgeweitet da es Lieferengpässe bei den Alkotestern gibt. Also gibt es derzeitig nur eine Verwarnung aber kein Bussgeld.
Zur Zeit bekommt man fast nirgendwo mehr diese Alkoholtester.
Man kann zwar überteuert teilweise noch Alkotester im Internet bestellen jedoch sind viele Internetangebote billige Imitate die nicht in Frankreich zugelassen sind.Daher wird vor Interneteinkäufen nicht abgeraten aber gewarnt.Also Vorsicht ist geboten.
Vorallem ist darauf zu achten das die Alkoholtester auf jedenfall die Referenznorm NF X 20 702 haben. Nur Alkoholtester mit dieser Zulassungs bzw. Prüfnummer von der französischen Normungsorganisation AFNOR werden in Frankreich anerkannt.
Dies Übergangsfrist wird nun bis zum 1.März 2013 ausgeweitet da es Lieferengpässe bei den Alkotestern gibt. Also gibt es derzeitig nur eine Verwarnung aber kein Bussgeld.
Zur Zeit bekommt man fast nirgendwo mehr diese Alkoholtester.
Man kann zwar überteuert teilweise noch Alkotester im Internet bestellen jedoch sind viele Internetangebote billige Imitate die nicht in Frankreich zugelassen sind.Daher wird vor Interneteinkäufen nicht abgeraten aber gewarnt.Also Vorsicht ist geboten.
Vorallem ist darauf zu achten das die Alkoholtester auf jedenfall die Referenznorm NF X 20 702 haben. Nur Alkoholtester mit dieser Zulassungs bzw. Prüfnummer von der französischen Normungsorganisation AFNOR werden in Frankreich anerkannt.
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