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Sind die Ruhezeiten da ein zuhalten?

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  • Sind die Ruhezeiten da ein zuhalten?

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich habe mal eine Frage an Euch, es handelt sich um die Ruhezeiten...

    ein Fahrer soll von Montags bis Freitags immer von Montags morgens 2uhr bis 8uhr und Nachmittags von 13uhr45- 18uhr30 fahren, in beiden Abschnitten ist jeweil 1 Stunde Pause vorhanden. Das Wochenende ist frei.
    Geht sowas?

    lg Toto71

  • #2
    Hallo,

    geht schon mindestens deshalb nicht, da Du eine Schichtzeit von 16,5 Stunden hättest (02:00 Uhr - 18:30 Uhr). Wie Du weißt, sind nur Schichtzeiten innerhalb eines 24-Stunden Zeitraums von maximal 13 bzw. 15 Stunden zulässig. Obwohl, da rutsche ich wieder in die Bertrachtungsweise des Disponenten ab. Richtiger wäre zu sagen, dass Du innerhalb eines 24-Stunden Zeitraums eine Ruhepause von mindestens 11 bzw. 9 Stunden haben musst. Das klappt in Deiner Darstellung ja nun mal gar nicht.

    Gruß Ragnar

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    • #3
      Vielleicht kann ich nicht rechnen, aber ich sehe da keine lange Pause. In der Nacht sind das jeden Tag bloß 7,5 Stunden und am Tage keine 6 Stunden.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        Hallo,

        erst mal danke für deine Antwort...es wäre von 8uhr bis 13uhr45 ja Ruhezeit, da es ja erst um 13uhr45 wieder los gehen würde.....Ich bin nämlich auch der Meinung das sowas nicht geht.

        lg

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        • #5
          Hallo nochmal,

          wie Helena schon geschrieben hat, wären die einzelnen Ruhepausen zu kurz. Du kannst einzelne Ruhepausen nicht addieren, um auf Deine 9 bzw. 11 Stunden zu kommen. Die vorgeschriebene mindestens einzuhaltene Ruhepause muss ohne Unterbrechung sein.

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          • #6
            Hallo,

            danke für Eure Antworten......hab es mir nänlich gedacht das sowas nicht geht...Na dann soll Cheffe mal schön selber die Tour fahren, ich mach das nicht.....

            lg

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            • #7
              Moin Moin

              Zitat von Ragnar Benson Beitrag anzeigen
              Hallo nochmal,
              Die vorgeschriebene mindestens einzuhaltene Ruhepause muss ohne Unterbrechung sein.
              Das ist nicht richtig.
              Die tägliche Ruhezeit darf gesplittet werden und zwar auf 3 und 9 Stunden. Diese Reihenfolge muß eingehalten werden.
              Die Teilung wird allerdings mit dann insgesamt 12 Stunden Ruhezeit erkauft.

              Dennoch kann in dem Fall hier die erforderliche Ruhezeit nicht eingehalten werden.

              Gruß

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              • #8
                Zitat von Ragnar Benson Beitrag anzeigen
                ...Die vorgeschriebene mindestens einzuhaltene Ruhepause muss ohne Unterbrechung sein.
                Ich erlaube mir mitzustreiten :). Damit hat Ragnar Benson die 9 Stunden gemeint und die sind unteilbar.
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  Ich hab dazu bezüglich auch noch eine kleine frage.

                  Wenn ich jetzt sagen wir mal Sonntag nach 22 Uhr los Fahre, und komme am Freitag wieder nachmittags, muss ich doch nach meinen Tagenlenkzeit ( 9Std) max 11 Std Pause (Ruhe) machen ohne Verkürzt.

                  aber man muss doch diese 24h einhalten das man da erst wieder los Fahren kann oder täusche ich mich da jetzt.?

                  MFG Yoyo

                  Kommentar


                  • #10
                    Wenn ich dich richtig verstehe täuschst du dich.......du musst keinen 24 Std Zeitraum zusammen bekommen.....Du kannst auch früher los fahren.Du musst nur deine Ruhezeit und Arbeitszeiten/Lenkzeiten innerhalb eines 24 Std Zeitraumes einhalten. Der 24 Std Zeitraum ergibt sich aus der Zusammensetzung von maximalen Arbeitszeiten,Lenkzeiten und Pause.
                    Zuletzt geändert von Speedy79; 12.06.2013, 13:47.
                    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                    Kommentar


                    • #11
                      Ok danke für die schnelle Antwort.

                      Also wenn ich jetzt Sonntag los fahre und habe meine 9 Stunden gelenkt danach mache ich meine 11 Stunden pause dürfte ich dann nach den 11 Stunden los fahren?

                      Kommentar


                      • #12
                        Ja
                        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

                        Kommentar


                        • #13
                          Ok und wie ist das denn mit der max Std zahl in der Woche bleibt also so,?

                          Kommentar


                          • #14
                            Schau mal hier dieser Link vielleicht hilft dir das weiter............
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                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von YOYO Beitrag anzeigen
                              Ich hab dazu bezüglich auch noch eine kleine frage.

                              Wenn ich jetzt sagen wir mal Sonntag nach 22 Uhr los Fahre, und komme am Freitag wieder nachmittags, muss ich doch nach meinen Tagenlenkzeit ( 9Std) max 11 Std Pause (Ruhe) machen ohne Verkürzt.

                              aber man muss doch diese 24h einhalten das man da erst wieder los Fahren kann oder täusche ich mich da jetzt.?

                              MFG Yoyo
                              Es ist immer wieder beeindruckend, festzustellen, wie sich Theoretiker in eine Materie vertiefen können und dabei den Blick für das wesentliche verlieren. Die EU ist beispielgebend dafür. Man denke nur an den Krümmungsgrad der Gurke oder wie jüngst das Kännchenverbot für Olivenöl. Uns Kraftfahrern haben sie den komplexen Begriff des 24-Stunden-Zeitraumes beschert. Diesen in Einklang mit der Praxis und mit dem Arbeitszeitgesetz zu bringen, ist mitunter schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

                              Ein normaler Arbeitnehmer hat kein Problem mit dem 24-Stunden-Zeitraum. Seine tägliche Arbeitszeit ist genau definiert. Er fängt morgens an und hört nachmittags auf. Und am nächsten Tag geht es wieder von vorne los. Nicht so im Fahrpersonalrecht. Der 24-Stunden-Zeitraum fängt mit Arbeitsbeginn an und hört nach der eingelegten Tagesruhezeit wieder auf. Diese Zeit muss nicht zwangsläufig 24 Stunden betragen. Sie kann durchaus kürzer sein und das ist sie überwiegend auch.
                              Der Kraftfahrer darf maximal 10 Stunden arbeiten. Diese Arbeit umfasst alles, was er im Auftrag des Arbeitgebers zur Erfüllung seines Arbeitsvertrages leisten muss. Davon ausgenommen sind die Pausen und Bereitschaftszeiten. Letzteres ist auch so ein Kuckucksei, das uns von der EU ins Nest gelegt wurde. Aber das soll später erörtert werden. Im günstigsten Fall (für wen das günstig ist, lasse ich dahingestellt) umfasst eine Schicht 10:45 Stunden. Die EU erlaubt uns gnädigerweise eine Mindestruhezeit von 9 bzw. 11 Stunden. Es ist gelebte Praxis, die Zeiten des Kraftfahrers voll auszunutzen. Kluge Leute haben sogar teure Computerprogramme entwickelt, um den Disponenten die noch mögliche Zeit auf den Bildschirm zu bringen. Nach genau 19:45 Stunden beginnt für den Fahrer ein neuer 24-Stunden-Zeitraum. Er kann dann, ohne Sanktionen vom Gesetzgeber fürchten zu müssen, weiterfahren. Das Arbeitszeitgesetz definiert den 24-Stunden-Zeitraum anders als das Fahrpersonalrecht. Hier ist ein Tag noch ein Tag und hat 24 Stunden. Normalerweise dürfte der Kraftfahrer also nicht losfahren. Aber die Fahrpersonalverordnung geht vor dem Arbeitszeitgesetz. Im echten 24-Stunden-Zeitraum kommt so völlig legal eine Gesamtarbeitszeit von 14:15 Stunden zusammen. Ein Ausgleich hierfür ist nicht vorgesehen.
                              In Arbeitgeberkreisen hat sich die Gleichung etabliert, die aus dem Fahrpersonalrecht entstanden ist. 24 Stunden - 9 Stunden Tagesruhezeit = 15 Stunden Arbeit. Tauscht man die 9 Stunden Ruhezeit gegen 11 Stunden aus, bleiben immer noch 13 Stunden Schichtzeit. Diese Schichtzeit wird als Maß aller Dinge angenommen, von Arbeitgebern genauso wie von vielen Fahrern. Aber auch die Tatsache, dass das Fahrpersonalrecht dem Arbeitszeitgesetz übergeordnet ist, ändert nichts daran, dass bei 10 Stunden Arbeit Schluß ist. Dass sich diese Schichtzeit als das Maß aller Dinge entwickeln und mit der möglichen Arbeitszeit etablieren konnte, haben wir dem Begriff und der Definition des 24-Stunden-Zeitraumes zu verdanken.


                              Selbst dann, wenn die Schichtzeit richtig interpretiert und angewendet wird, bleibt da noch die unselige Bereitschaftszeit. Diese ist hauptsächlich dafür verantwortlich, dass wir die 24-Stunden-Zeiträume auch ausnutzen können oder müssen. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Gesundheit des Arbeitnehmers vor überlangen Arbeitszeiten ist nicht nachzuvollziehen, warum dem Fahrer Zeiten "auf der Arbeit" zugemutet werden, die bis zu 15 Stunden betragen können. Der Gesetzgeber hat genau definiert, was unter Bereitschaft zu verstehen ist. Sie zählt nichts als Arbeitszeit im Sinnes des Arbeitsschutzes, verlängert aber die "Schicht" in unerträglicher Weise.
                              Bereitschaft liegt dann vor, wenn Beginn und Dauer im Voraus feststehen. Nur dann werden die anderen Zeitkontingente nicht gemindert. Unterzieht man diese Bereitschaftszeiten mal einer genauen Analyse, ist es in den seltensten Fällen so, dass die Zeit vorher bestimmt ist. Man wartet in der Regel darauf, dass man endlich dran kommt, ohne diese Zeit vorher bestimmen zu können. Streng genommen, und das sollte das Arbeitszeitgesetz ja, ist diese Bereitschaft Arbeitszeit. Es ist selbst dann Arbeitszeit, wenn eine Wartezeit von 30 Minuten angekündigt ist, tatsächlich aber nur 20 Minuten gewartet wird. Aber wo kein Kläger, da auch kein Richter. Es gibt keine Vorschrift, die eine Dokumentation dieser Bereitschaftszeiten verlangt. In diesem Sinne ist es bei Kontrollen schier unmöglich, Hinweise auf fehlerhafte Bereitschaften zu erkennen.


                              Ziehe ich ein Resümee, kann ich nur feststellen, dass der 24-Stunden-Zeitraum alleine der Wirtschaft Vorteile bringt, dem Fahrer und seinem Umfeld im Sinne der Verkehrssicherheit und sozialen Strukturen nur Nachteile. Verwirrend ist es außerdem. War das so gewollt?

                              Gruß

                              McFly

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