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Wochenendausgleich

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  • Wochenendausgleich

    Hi,

    es geht um den Wochenendausgleich. Ich habe letztes Wochenende meine 45std um 11std. verkürzt. Muß also bis ende der 3. Woche die 11std. nachholen, sprich 56std machen. Chef meinte, du gehst doch sowieso in den Urlaub, und ist somit erledigt. Aber ich glaube das Krankheit und Urlaub nicht zählt. Da ab Montag 00:00Uhr mein urlaub beginnt, und ich heute am 26.10. um 20Uhr feierabend hatte, komme ich ja nur auf 52std., von heute 20uhr bis Montag 00:00Uhr, hab also die 11std. immer noch offen. Oder hat der Chef recht, das Urlaub und Krankheit als Ausgleich zählt?????

    MfG Sven

  • #2
    Leider hat dein Chef recht. Nach den Sozialvorschriften treten Urlaub oder Krankheit an die Stelle des Ausgleichs.

    Gruß

    McFly

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    • #3
      Hi,

      kannst du mir bitte mal einen Link geben wo es drinn steht.. Denn ich hab nichts gefunden, wo es drin steht.

      MfG Sven

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      • #4
        Zitat von snatch Beitrag anzeigen
        Hi,

        kannst du mir bitte mal einen Link geben wo es drinn steht.. Denn ich hab nichts gefunden, wo es drin steht.

        MfG Sven
        Es gibt keine Dokumentation über diesen Sachverhalt, entsprechend auch keinen Link. Der Sinn der Sozialvorschriften besteht nicht darin, den Fahrern arbeitsrechtlich Schützenhilfe zu leisten. Vielmehr soll durch diese Gesetze verhindert werden, dass du übermüdet am Straßenverkehr teilnimmst. Nach deinem Urlaub ist die Übermüdung in der Theorie aber nicht gegeben.
        Deine Frage richtete sich ja nur hin zur Rechtmäßigkeit der Wochenruhezeit. Und da gibt es einfach kein Recht, einen Ausgleich zusätzlich zum Urlaub zu verlangen. Es gibt auch keine Einstellung im Tacho, die einem Kontrollbeamten ermöglichen könnte, eine Differenzierung zwischen Krankheit, Urlaub oder Ausgleich vorzunehmen. Diese Differenzierung besteht aus oben genanntem Grund nicht, weil es dem Zweck der Sozialvorschriften zuwiderlaufen würde.

        Selbstverständlich hast du aber ein Recht darauf, einen Ausgleich für deine Mehrarbeit zu bekommen. Dieser Ausgleich erfolgt entweder durch zusätzliche Freizeit oder durch Geld. Durchsetzbar ist das allerdings nur auf arbeitsvertraglicher Ebene oder aufgrund der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Das heißt, du musst deine Ansprüche an deinen Arbeitgeber richten, allerdings losgelöst von den Sozialvorschriften. Hier handelt es sich lediglich um einen arbeitsrechtlichen Anspruch.


        Gruß

        McFly

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        • #5
          Zitat von McFly Beitrag anzeigen
          Leider hat dein Chef recht. Nach den Sozialvorschriften treten Urlaub oder Krankheit an die Stelle des Ausgleichs.

          Gruß

          McFly
          nach langer zeit ich mal wieder.
          Mc fly deine aussage ist schlicht weg falsch.

          Urlaub und Krankheit sind Stundenneutral zu bewerten. Sind also kein ausgleich.

          Auszug:
          Die Neutralität des Urlaubs kann im Extremfall dazu führen das dem Arbeitnehmer unter Hinweis auf den einzuhaltenden Ausgleichszeitraum eine gewünschte Urlaubsnahme verwhrt werden muss, weil der Arbeitszeitausgleich nur innerhalb von Beschäftigungszeiten erreicht werden kann. Allerdings kann der über den gesetzlichen Mindesturlaub von vir wochen hinausgehende Urlaub unproblematisch als Ausgleichszeit angerechnet werden.
          Auszug ende.

          die entsprchenenden gesetze richtlinien stehen im EU-Arbeitszeitrichtlinie. die dem deutschen arbeitszeitgesetz entsprechen.

          also snatch:
          Wenn du mehr urlaub erhälst als den gesetzlichen mindesurlaub hat mc fly über umwegen recht.
          Wenn du nur den gesetzlichen mindesurlaub bekommst dann wird es nicht angerechnet,

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          • #6
            @Celader

            Nichts anderes habe ich in meinem Posting geschrieben. Nach dem Arbeitszeitgesetz hat er Anspruch auf den Ausgleich. Die Durchsetzung dieses Anspruches ist also ein arbeitsrechtliches.

            Betrachtet man die Sache aber aus der Sicht der Sozialvorschriften, und darum ging es ja in der Eingangsfrage, sieht die Sache etwas anders aus. Die Sozialvorschriften verlangen zwingend nur eine entsprechende Ruhezeit. Die ist durch den Urlaub gegeben. Weiter wird verlangt, dass die Differenz der letzten verkürzten Wochenruhezeit an eine Tages- oder Wochenruhezeit angehängt werden muss. Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass der Fahrer genügend Ruhe bekommt und nicht übermüdet fährt. Die Sozialvorschriften regeln nicht das arbeitszeitrechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das ist dem Arbeitszeitgesetz vorbehalten.
            Entsprechend wird bei einer Kontrolle auch nicht unterschieden, ob jemand in Urlaub oder krank war. Es ist nur wichtig, dass die Wochenruhezeit groß genug ist. Hier handelt es sich nur um ein zeitliches Problem. Bei der Einforderung dieses Anspruches kann man sich nicht auf die Sozialvorschriften berufen.

            Zum Urlaub lässt sich noch folgendes sagen. Urlaub darf niemals dazu benutzt werden, in irgendeiner Form mit Arbeitszeiten verrechnet zu werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Mindesturlaub handelt oder um den vereinbarten. Obwohl es hier zwar Differenzierungen gibt, bleibt die Unabdingbarkeit des Urlaubs bestehen.

            Gruß

            McFly

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            • #7
              Zitat von McFly Beitrag anzeigen
              Nach dem Arbeitszeitgesetz hat er Anspruch auf den Ausgleich. Die Durchsetzung dieses Anspruches ist also ein arbeitsrechtliches.

              Gruß

              McFly
              Danke mc fly.

              jetzt weiss der neue user jedenfalls das er einen anspruch auf den ausgleich hat.

              zu den rest was du geschrieben hast sage ich nichts. dann sind wir noch nächstes jahr hier noch am schreiben.

              gruss
              celader.

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              • #8
                Moin Sven,

                beim Vogel Verlag gibt es das Buch 'Lenk- und Ruhezeiten in der Praxis' für mal schlappe 14€.
                Ich kann das nur empfehlen. Dort steht alles wichtige drin. Auch für alte Hasen nicht ganz uninteressant.

                Gruß
                Heiko

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