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Führerscheinentzug in der Freizeit?

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  • Führerscheinentzug in der Freizeit?

    Ich habe die Tage von einem Fall gehört den ich nur schwer glauben kann. Ein LKW Fahrer hat nachweislich in seiner Pause bei geschlossenen Gardinen eine Polizeikontrolle gehabt. Er hatte Alkohol getrunken und durfte, obwohl er weder fahren wollte noch sein Arbeitsbeginn bevorstand an Ort und Stelle den Führerschein abgeben.

    Hat da jemand eine Erklärung für? Gibt es da eine Regel die mir Unbekannt ist?

  • #2
    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
    Hat da jemand eine Erklärung für? Gibt es da eine Regel die mir Unbekannt ist?
    Eventuell wurde der LKW gezielt aufgesucht weil der Führerschein des Fahrers zur Fahndung ausgeschrieben war ...

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    • #3
      Ich fahr nun nicht gerade erst ein "paar Tage" aber da hab ich noch nie was von gehört. Könnte am ehesten auf einem Parkplatz/Rasthof
      sehr behindernd gestanden haben,ansonsten lässt die Polizei uns doch in Ruhe,

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      • #4
        Vielleicht gab es Zeugenaussagen von z.B Familienangehörigen, nach denen der Fahrer schon bei Fahrtantritt Alkohol konsumiert hat oder
        bekanntlich mit Restalk an den Start gegangen ist.
        "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

        chinesisches Sprichwort

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        • #5
          Zitat von M.P.U Beitrag anzeigen
          Vielleicht gab es Zeugenaussagen von z.B Familienangehörigen, nach denen der Fahrer schon bei Fahrtantritt Alkohol konsumiert hat oder
          bekanntlich mit Restalk an den Start gegangen ist.
          Das wäre wohl eine Überlegung wert.

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          • #6
            Als Fahrer muss Du jederzeit in der Lage sein Deinen LKW zu fahren.
            enWenn alle täten was sie mich können,käme ich den ganzen :devil[1]:Tag nicht zum sitzen

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            • #7
              Zitat von Siggiwhv Beitrag anzeigen
              Als Fahrer muss Du jederzeit in der Lage sein Deinen LKW zu fahren.
              Das halte ich für übertrieben und nur dann für erforderlich, wenn der LKW an kritischer Stelle geparkt wird.
              Der Fahrer, der sein Fahrzeug an dafür vorgesehener Stelle parkt darf ohne schlechtes Gewissen Alkohol trinken und mit der konsumierten Menge selbst bestimmen, wann er wieder fahrfähig ist (WRZ).
              Muss der ordnungsgemäße (!) Parkplatz dann doch auf Grund einer polizeilichen Weisung geräumt werden und ist der Fahrer nicht fahrtauglich, so muss sich die Polizei um einen Ersatzfahrer oder ein Abschleppunternehmen kümmern. Die Kosten dafür trägt zu 100% die Polizei.
              Das funktioniert aber nicht, wenn der LKW auch nur einen Hauch falsch steht: Hier kann grundsätzlich immer Abhilfe durch den Fahrer verlangt werden. Ist er dazu nicht in der Lage, muss er für die o.g. Kosten aufkommen.

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