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Können Bußgeldbescheide wegen Lenkzeitverstoßes erfolgreich angefochten werden?

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  • Können Bußgeldbescheide wegen Lenkzeitverstoßes erfolgreich angefochten werden?

    Zum Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Lenkzeiten für LKW-Fahrer oder Spediteur

    Artikel
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    Interressant ist,das also nicht einfach die jeweiligen Verstöße,wie in einem Milchladen zusammen addiert werden können und fertig ist das Bußgeld.Nun sollte man doch sicher davon ausgehen,das auch das jeweilige TPA diese Spielregeln in Ausübung ihres Handwerks kennt......dem scheint ja dann so nicht zu sein.

    Leben ist das was passiert,
    während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
    .....

    LG Marion

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    • #3
      Ich finde den Artikel gut. Er hat mir gezeigt den Einzelfall genau zu betrachten.

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      • #4
        alles soweit schön und gut ...

        andere länder, andere sitten!!

        solange das ^^ der fall ist, sollte die karte / scheibe sauber sein!
        alles andere führt rein theoretisch zu gar nix. ich fahre wöchentlich nach italien. entweder durchs ösiland oder ich nutze die eidgenössischen transitstrecken. hin und wieder ist auch mal frankreich auf dem stundenplan...

        soll ich den örtlichen polizisten einen beitrag eines deutschen anwalts unter die nase halten?
        nö!!

        ergo: solange es keine EU-weiten sog. regelsätze gibt und die strafen angepasst werden, können wir uns hier im lande die köpfe heiss diskutieren über recht und unrecht!


        beispiel:
        auch wenn es eigentlich NICHT gestattet ist, wurde neulich ein kollege in frankreich wegen einem bereits in deutschland abgemahnten und bezahlten delikt zu 1500 euro verdonnert. (4 verkürzte pausen innerhalb einer woche und eine lenkzeitüberschreitung von 13 minuten. beides wegen parkplatzsuche ... alles dokumentiert auf ausdrucken vom tacho)
        da kann man sich aufregen und diskutieren bis der doktor kommt, das fahrzeug wurde bis zur endgültigen bezahlung still gelegt!!

        ... und gegen solche "willkür" anzugehen, erfordert zeit, geld und mut


        das ist einfach nur ein armutszeugnis an die sog. "europäische union" ...
        Wir sind die Träger der Firma

        Einer träger als der Andere

        Kommentar


        • #5
          Nur fasconal, darum geht es ja, dass man sich dann rechtlich wehren sollte, um solchen Polizisten eine Lehre zu geben.

          Ich war am Mittwoch total unglücklich, ab 22 Uhr durfte man ja fahren (war Feiertag). Nach dem Beladen dachten meine Kollegen, haben bis Mitternacht noch Schichtzeit, also könnten wir bis zu Dresdner Tor vorfahren und dann Feierabend machen. Wir haben schon geahnt, dass es noch Problem mit PP sein könnte, denn nicht alle LKW wollten um 22 Uhr los. Ja und war auch so. Die Schwerlastspur so blöd zugeparkt, dass wir mit 28 und 25m Länge nicht rauf gepasst haben. Wir bräuchten, dass nur 2 LKW umparken, gegenüber war schon frei. Einer wollte überhaupt nicht, war ein Rumäne, mit dem habe ich mir kein Wort verstanden. Einer - ein Serbe - wollte nur mit Polizeistempel. Ich sagte, brauchst du doch nicht, kannst selber reinschreiben, oder ich mach es. Nein und nein, die tschechische Polizei anerkennt es angeblich nicht . Dann haben wir einen Türke geweckt, der war ganz freundlich und hat sich von mir auf den Ausdruck hinschreiben lassen:

          Parking problem, dahinter mein Name und Tel. Nr.

          Also ich hoffe sehr, dass er in den nächsten 28 Tagen keine Strafe zahlen muss!!!!!!
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            Ich sehe es genauso wie fasconal. Dass unsere Gesetze anders i.S.v. lascher ausgelegt werden wie in manchen anderen Ländern, ist hinlänglich bekannt. Wegen fünf Minuten würde ich hier auch kein Problem sehen. Nur, selbst wenn man rechtlich dagegen im Ausland vorgehen würde, hat man da Erfolg? Hat das schonmal jemand ausprobiert ? Ich könnte mir vorstellen, daß die Chefs bezahlen und gut ist, weil sie kein Land in Sicht sehen, wenn sie gegen einen Bescheid Einspruch einlegen ?!

            Und Helena, Du erteilst den Polizisten im Ausland keine Lehre, sie führen nur das aus, was in den Gesetzen steht, bzw. was ihnen ihre Auswertesoftware anzeigt. Ist nur die Frage, wo dabei das Fingerspitzengefühl bleibt. ( siehe das Minutenproblem bei der Parkplatzsuche )

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            • #7
              Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
              ...Und Helena, Du erteilst den Polizisten im Ausland keine Lehre, sie führen nur das aus, was in den Gesetzen steht.....
              Dazu hätte ich dann eine Frage. Wie kann man ein Schaublatt vorzeitig wechseln?

              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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              • #8
                Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                Dazu hätte ich dann eine Frage. Wie kann man ein Schaublatt vorzeitig wechseln?
                Kommt gar nicht so selten vor:
                Fahrer wechseln stur alle 24 Stunden und kommen dabei mitunter in den Bereich der laufenden Tageslenkzeit. Ich schaue dann meist ganz genau hin (speziell die Wegstreckenanschlüsse) und belasse es - wenn alles o.k. ist - i.d.R. bei einer mündlichen Verwarnung. Wenn allerdings sowieso eine Anzeige wegen weiterer Verstöße geschrieben wird, kommt das dann mit dazu.

                Bigfoot

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                • #9
                  Das habe ich nicht begriffen. Wenn man durch einen früher als nach 24 Stunden gewechselten Schaublatt einen Verstoß feststellt, dass würde ich verstehen. Dann ist aber die Ordnungswidrigkeit nicht '' vorzeitig gewechselt ''. Denn es steht nirgendwo geschrieben, dass ein Schaublatt 24 Stunden im Tacho bleiben muss!!!
                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                  • #10
                    Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                    Denn es steht nirgendwo geschrieben, dass ein Schaublatt 24 Stunden im Tacho bleiben muss!!!
                    Richtig.
                    Der Fahrer legt zu Beginn seiner Arbeitszeit ein frisches Schaublatt ein und kann es zum Ende der Arbeitszeit oder beim Fahrzeugwechsel entnehmen.
                    Legt er nun aber das Schaublatt zu Beginn der TRZ ein und die folgende TLZ ist auf Grund einer ausgiebigen Ruhezeit länger als der verbleibende freie Aufzeichnungsbereich des Schaublattes, so kann ein Doppelaufschrieb nur durch den Wechsel der Scheibe vermieden werden. Dieser ist zu diesem Zeitpunkt zwar nötig aber nicht korrekt.
                    Ursache dafür ist der falsche Wechselmodus der Diagrammscheibe durch den Fahrer.

                    Bigfoot

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                      Richtig.
                      Der Fahrer legt zu Beginn seiner Arbeitszeit ein frisches Schaublatt ein und kann es zum Ende der Arbeitszeit oder beim Fahrzeugwechsel entnehmen.
                      Legt er nun aber das Schaublatt zu Beginn der TRZ ein und die folgende TLZ ist auf Grund einer ausgiebigen Ruhezeit länger als der verbleibende freie Aufzeichnungsbereich des Schaublattes, so kann ein Doppelaufschrieb nur durch den Wechsel der Scheibe vermieden werden. Dieser ist zu diesem Zeitpunkt zwar nötig aber nicht korrekt.
                      Ursache dafür ist der falsche Wechselmodus der Diagrammscheibe durch den Fahrer.

                      Bigfoot

                      Dafür habe ich mal einem Italienischen Polizisten nach langen Verhandlungen 150 DM ohne Quittung als Strafe zahlen müssen. Ausgangspunkt waren ca. 600 DM.

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                        ...Ursache dafür ist der falsche Wechselmodus der Diagrammscheibe durch den Fahrer....
                        Es können aber Situationen entstehen, wo der Fahrer nichts dafür kann. Z.B. ein Schwertransport, der normaler Weise nur Nachtfahrt genehmigt hat und der Fahrer weiß, dass er nur bis 6 Uhr fahren darf. Hat Pech und landet in einer Vollsperrung auf der Autobahn, die länger, als bis 6 dauert. Er hat damit gerechnet, dass er spätestens um 6 neue Scheibe einlegen kann.

                        Na ja, ist ja auch egal, in jedem Fall auf dem Kontrollprotokoll zu schreiben: ''Schaublatt vorzeitig gewechselt'' ist sehr irritierend und führt wieder nur dazu, dass der Betroffene in der Zukunft genau nach 24 Stunden wechseln wird !!

                        Ich wollte mit diesem Beispiel nur sagen, dass auch die Polizisten nur Menschen sind und nicht immer richtig handeln, auch wenn die darüber überzeugt sind. Und zu 2., wie ich jetzt in meiner Unterschrift habe :) :
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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