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Geschwindigkeitsschilder an Fahrzeugen

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  • Geschwindigkeitsschilder an Fahrzeugen

    Gestern habe ich zwei polnische Transporte aus Magdeburg raus begleitet, wegen der 4m Breite mit der Hilfe der Polizei. Das eine Fahrzeug hatte hinten auf dem Auflieger einen 60er Schild, das andere einen 80er (in P so vorgeschrieben). Der Polizist hat gesagt, so geht es nicht, die Schilder müssen auch an den Seiten angebracht werden und entweder 62, oder 80, andere Geschwindigkeiten sind in D nicht erlaubt. Ich war bis dahin der Meinung, dass die Schilder nur dann auf den Fahrzeugen sein müssen, wenn es ausdrücklich in der Genehmigung nach §70 vorgeschrieben ist. Die Antwort war, es müssen in D alle Fahrzeuge haben, weil es in dem §57 StVZO vorgeschrieben ist. Ja, da wird aber nur etwas über Tachographen geredet :). Das einzige, was ich kenne, ist §58 StVZO:

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__58.html


    Viele tschechische Fahrzeuge z.B. haben hinten einen 90er Schild. Das bedeutet aber nicht, dass die 90 fahren dürfen, es soll die Konstruktionsgeschwindigkeit angeben. Ist da so eine komische Vorschrift. Ich habe schon ein Paar mal von der Polizei angeordnet bekommen, dass diese weg müssen, mit der Begründung, darf in D nicht so schnell gefahren werden. Seit dem ich es weiß, dass es in anderen Ländern sein muss, biete ich immer der Polizei den Kompromiss an, die einfach mit Klebeband abzudecken.

    Also hätte ich diese Frage, wie ist es eigentlich in D richtig und beschäftigen sich damit vielleicht noch andere §§§, die ich nicht kenne?
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    Also, ohne jetzt in den schlauen Büchern zu lesen.
    Du schreibst auf einem LKW stand lediglich das 60 Schild drauf? Dann darf er tatsächlich nicht in Deutschland auf der Autobahn fahren. Wer in Deutschland auf der Autobahn fahren will, muss, so glaube ich, mindestens 62 km/h auf der Autobahn fahren können.
    Und das sollen die Schilder bei uns zeigen. Wie auch neuerdings bei den lebensmüden Wohnwagenfahrern die ein 100 Schild hinten drauf haben. Die haben dann eine Zulassung für 100 km/h mit ihren Kisten.

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    • #3
      Dann stellt sich die Frage, wo darf dann und wie schnell dieser hier fahren? :)


      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        Diese Schilder sind für die zulässige Höchstgeschwindigkeiten des Lkw auf verschiedene Strassen ( Landstr., Autobahn). Da diese Lkws im internationalen Verkehr eingesetzt werden und da die zul. Höchstgeschwindigkeit nicht in allen Ländern gleich ist haben die dann eben mehrere Höchstgeschwindigkeiten angegeben.

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        • #5
          Das war nur so neben bei, in der Richtung kann man wirklich verschiedene Kombinationen sehen :). Die meiste deutsche LKW haben keine, deswegen habe ich gedacht, müssen die auch nicht. Gestern habe ich mit einem Kollegen darüber diskutiert und er war der Meinung, dass auch Auflieger eine Art von Anhänger ist und müsste diese Schilder eigentlich haben. Denn in dem §58 StVZO steht:

          (3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein

          1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
          2.Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
          3.Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2.
          Eigentlich müsste das Wort Anhänger irgendwo definiert sein?
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            Wahrscheinlich habe ich mich der Wahrheit durchgefragt:

            http://www.highwaycop.de/forum/viewtopic.php?f=46&t=1936


            Also dem nach sollten alle LKW mit Anhänger oder Auflieger die Geschwindigkeitsschilder mit schwarzem!! Rand, wie im §58 StVZO vorgeschrieben, haben. Jetzt muss ich fragen, wer von euch die hat? :)
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #7
              Moin

              Meinereiner natürlich!

              An Tiefbett und Tieflader mit Tempo 80 .
              An dem alten,großen Tiefbett mit Tempo 62 (und Flügelmuttern befestigt.. )
              An dem Nachläufergeraffel mit Tempo 62 Und 80...

              Gruß
              Lutz

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              • #8
                Hast ja auch bestimmt in der Siebziger vorgeschrieben :). Aber was ist das den für eine Schlampigkeit, dass sich niemand anderer hier meldet!!!!! :rofl2[1]:
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #9
                  Habe noch was dazu gefunden, ich zitiere aus:



                  Verantwortlich für die Ausstattung des Fahrzeugs mit Geschwindigkeitsschildern ist der Halter, aber auch, wer das Fahrzeug in Betrieb nimmt.
                  Die Zuwiderhandlung gegen § 58 II, III und V
                  StVZO stellt eine Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 69a
                  III Nr. 26 StVZO dar.
                  Die genannte Ordnungswidrigkeit ist jedoch weder im Bußgeldkatalog noch im Tatbestandskatalog aufgeführt.
                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                  • #10


                    Habe den Kollege gefragt, warum den diese Sammlung :). Die 15 ist in Russland über Brücken vorgeschrieben, die 50 in Moskau, nach den anderen habe ich dann lieber nicht gefragt .
                    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                    • #11
                      F: 60 80 90 (über 3,5T z.G)
                      I: 70 80
                      u.v.m.

                      Wir haben keine Limits dran (in der Schweiz zugelassen). Ausser den beiden orangenen Balken wie oben gezeigt. Die sind in Spanien Pflicht. Ein fehlender Balken kostet 105 EUR.

                      Die 62 km/h in D gelten für große Kräne (selbstfahrtende Arbeitsmaschinen) und müssen angebracht sein um dass sie auf die Autobahn dürfen. Geschwindigkeitsschilder hinten an LKW sind in D nicht vorgeschrieben (für normale LKW). Für Tieflader, Schwertransporte, Traktoren und teilweise Gabelstapler (6km/h - Zulassungsfrei) und Kräne gelten andere Regelungen.

                      Gruss Tim
                      Gruss Tim

                      Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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