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Haben Richter ein Gehirn?

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  • Haben Richter ein Gehirn?

    Mir scheint Nein! Zumindestens die beim Europäischen Gerichtshof (EuGh). Wie ich darauf komme? Habe ich vorhin On Tour bekommen, das Quartalsheft der UTA. Mal eben durchgeblättert und dann fand ich folgenden Text:
    Im Kampf gegen Produktpiraterie gibt es ein neues Urteil des EuGh (Rechtssache C-5/11), das auch Fernfahrer betrifft. Eine Spedition- und mit ihr der Fahrer- kann sich strafbar machen, wenn sie (raub)- kopierte Waren transportiert. Das gilt auch dann, wenn im grenzüberschreitenden Verkehr im Ausgangsland (also dort, wo die Ware geladen wird) die Produkte nicht urheberrechtlich geschützt sind, sondern nur im Zielland. Im konkreten Fall ging es um sogenannte Bauhaus- Möbel, die von Italien nach Deutschland gebracht wurden. Für Fernfahrer ergibt sich aus dem Urteil die berechtigte Frage, woran sie Kopien überhaupt erkennen können- was die Richter unbeantwortet ließen
    Was für ein Hammer. Klar wenn die mir 25 tonnen Rolexuhren aufs Auge drücken wollen sollte ich mal nachdenken. Was bin ich denn nun alles in meinem Job? Neben Kutscher, PC Experte, STVO und STVZO Auskenner, Schlosser, Sekretär, Drogenhund, Zöllner nun auch noch Markenfälschungsexperte? Und das wo die meisten Kutscher in D wie ein Hilfsarbeiter bezahlt und behandelt werden? Sollte mir mal so etwas passieren und ein Richter verknackt mich deswegen kann er gleich noch schwere Körperverletzung mit aufnehmen [smilie=real mad.gi:
    Und ein Herr Wulff darf sich immer noch frei bewegen :36_1_10[1]:
    Quod licet Iovi, non licet bovi!

  • #2
    Ja,da fragt man sich wirklich nur noch:10_1_138[1]:!

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    • #3
      Na ja, aber irgendwie empfinde ich das Urteil nicht als Überraschung. Wenn du Ware in ein Land bringst in dem diese Ware "illegal" ist bzw. gegen geltenes Recht verstößt, gibt es mecker. Wo ist die Überraschung?
      "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

      (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

      "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

      (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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      • #4
        Sorry, aber wie soll ich als Fahrer z.B. echte Bauhausmöbel von gefälschten unterscheiden? Es geht hier nicht um die von mir genannten Rolexuhren usw! Was ist wenn die Ware so verpackt ist das ich gar nicht sehe was ich dort lade?
        Ich bin "nur" der Fahrer!
        Quod licet Iovi, non licet bovi!

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        • #5
          Auf der einen Seite wird über den ungeheuerlichen Fahrermangel geheult und auf der anderen Seite ekelt man viele aus dem Beruf mit saublöden Gesetzen, Auflagen usw.
          Liebe Grüße
          Harry


          Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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          • #6
            Es ist immer das gleiche. Anstatt ein Urteil auch im Kontext abzudrucken, wird in solchen Magazinen nur allgemein berichtet. Das führt natürlich zu Mißverständnissen.

            Im betreffenden Urteil ging es um einen Herrn Donner, der mit seiner Firma Inspem ganz bewusst gegen das Markenrecht verstoßen hat. Er hatte mit einem italienischen Importeur zusammengearbeitet und für ihn neben dem Transport sogar den Zahlungsverkehr übernommen. Der Spediteur, Herr Donner, ist zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung wegen Beihilfe zum unerlaubten Weiterverbreiten urheberrechtlich geschützter Werke verurteilt worden. Beihilfe setzt juristisch immer voraus, dass der Verurteilte davon gewusst hat und das Risko bei diesem Geschäft bewusst in Kauf genommen hat.

            Es ging in dem Urteil nicht darum, jeden Spediteur oder Fahrer zu verknacken, der geschützte Werke transportiert. Hier muss immer ein Vorsatz bewiesen sein.

            Zum besseren Verständnis hier das Urteil in seinem Wortlaut:



            Gruß

            McFly

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