Mir scheint Nein! Zumindestens die beim Europäischen Gerichtshof (EuGh). Wie ich darauf komme? Habe ich vorhin On Tour bekommen, das Quartalsheft der UTA. Mal eben durchgeblättert und dann fand ich folgenden Text:
Was für ein Hammer. Klar wenn die mir 25 tonnen Rolexuhren aufs Auge drücken wollen sollte ich mal nachdenken. Was bin ich denn nun alles in meinem Job? Neben Kutscher, PC Experte, STVO und STVZO Auskenner, Schlosser, Sekretär, Drogenhund, Zöllner nun auch noch Markenfälschungsexperte? Und das wo die meisten Kutscher in D wie ein Hilfsarbeiter bezahlt und behandelt werden? Sollte mir mal so etwas passieren und ein Richter verknackt mich deswegen kann er gleich noch schwere Körperverletzung mit aufnehmen [smilie=real mad.gi:
Und ein Herr Wulff darf sich immer noch frei bewegen :36_1_10[1]:
Im Kampf gegen Produktpiraterie gibt es ein neues Urteil des EuGh (Rechtssache C-5/11), das auch Fernfahrer betrifft. Eine Spedition- und mit ihr der Fahrer- kann sich strafbar machen, wenn sie (raub)- kopierte Waren transportiert. Das gilt auch dann, wenn im grenzüberschreitenden Verkehr im Ausgangsland (also dort, wo die Ware geladen wird) die Produkte nicht urheberrechtlich geschützt sind, sondern nur im Zielland. Im konkreten Fall ging es um sogenannte Bauhaus- Möbel, die von Italien nach Deutschland gebracht wurden. Für Fernfahrer ergibt sich aus dem Urteil die berechtigte Frage, woran sie Kopien überhaupt erkennen können- was die Richter unbeantwortet ließen
Und ein Herr Wulff darf sich immer noch frei bewegen :36_1_10[1]:
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