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Fahrverbote Italien

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  • Fahrverbote Italien

    Fahrverbotskalender Italien 2012 Lt. Dekret des italienischen Infrastruktur-und Verkehrsministeriums bestehen im Jahr 2012 auf allen italienischen Straßen außerhalb der Wohnzentren für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zur Güterbeförderung mit einem hz Gesamtgewicht von über 7,5 t ein Fahrverbot an folgenden Tagen :
    • an allen Sonntagen der Monate Jänner,Februar,März,April,Mai,Oktober, November und Dezember von 8.00 bis 22.00 Uhr;
    • an allen Sonntagen der Monate Juni,Juli,August und September von 7.00 bis 24.00 Uhr;
    • am 1. Jänner von 08.00 bis 22.00
    • am 6. Jänner von 08.00 bis 22.00
    • am 6. April von 14.00 bis 22.00
    • am 7. April von 08.00 bis 16.00
    • am 9. April von 08.00 bis 22.00
    • am 10. April von 08.00 bis 14.00
    • am 25. April von 08.00 bis 22.00
    • am 1. Mai von 08.00 bis 22.00
    • am 2. Juni von 7.00 bis 23.00
    • am 6. Juli von 16.00 bis 23.00(aufgehoben)
    • am 7. Juli von 07.00 bis 23.00
    • am 13. Juli von 16.00 bis 23.00(aufgehoben)
    • am 14. Juli von 07.00 bis 23.00
    • am 20. Juli von 16.00 bis 23.00(aufgehoben)
    • am 21. Juli von 07.00 bis 24.00(bis 23.oo)
    • am 27. Juli von 14.00 bis 23.00
    • am 28. Juli von 07.00 bis 23.00
    • am 3. August 16.00 bis 4. August 23.00
    • am 10. August von 14.00 bis 23.00
    • am 11. August von 07.00 bis 23.00
    • am 15. August von 07.00 bis 23.00
    • am 18. August von 07.00 bis 23.00
    • am 24. August von 16.00 bis 23.00
    • am 25. August von 07.00 bis 23.00
    • am 1. September von 07.00 bis 23.00
    • am 31. Oktober von 16.oo bis 22.00
    • am 1. November von 08.00 bis 22.00
    • am 7. Dezember von 16.00 bis 22.00(aufgehoben)
    • am 8. Dezember von 08.00 bis 22.00
    • am 21. Dezember von 16.00 bis 22.00
    • am 22. Dezember von 08.00 bis 22.00(bis 14.oo)
    • am 25. Dezember von 08.00 bis 22.00
    • am 26. Dezember von 08.00 bis 22.00

    Bei Fahrzeugkombinationen, die aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelauflieger bestehen, bezieht sich das Höchstgewicht laut vorstehendem Absatz, falls die Straße nur mit der Zugmaschine befahren wird, nur auf die Zugmaschine, Falls diese nicht beladbar ist, entspricht das Höchstgewicht ihrem Leergewicht.
    Ausnahmeregelungen lt. Dekret des ital. Infrastruktur- und Verkehrsministeriums, Nr. 3602 vom 19.12.2005 u.a.: - Fahrzeuge, die aus dem Ausland kommen und entsprechende Dokumente zum Nachweis des Ausgangspunktes der Fahrt mitführen, beginnt das Fahrverbot um 4 Stunden später . Lediglich den aus dem Ausland kommenden Fahrzeugen mit einem einzigen Fahrer ist es erlaubt - wenn die Tagesruhezeit gemäß EG-Verordnung Nr. 3820/85 mit der hier angeführten Nachverlegung zusammenfällt - nach Ablauf der Ruhezeit das Fahrverbot um vier Stunden nachzuverlegen.
    - für Fahrzeuge, die ins Ausland fahren und entsprechende Dokumente zum Nachweis des Fahrtzieles mitführen, endet das Fahrverbot um 2 Stunden früher. Weitere Ausnahmeregelungen können auf Anfrage übermittelt werden.
    Alle Angaben ohne Gewähr

    sowie
    vom 31.07. bis 28.08. : (letzes Jahr bis 2. KW September verlängert)
    gilt an Sonnabenden Fahrverbot
    von 07 Uhr bis 23 Uhr

    an Sonntagen Fahrverbot
    von 07 Uhr bis 24 Uhr

    Für Lebensmittel gibt es Ausnahmeregelungen

    Quelle: Transalpina.com

    http://www.transalpina.com/Fahrverbote-Ita.19.0.html und als PDF hier :
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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