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Fahrverbote Österreich

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  • Fahrverbote Österreich

    Hier habe ich eine Zusammenfassung der Fahrverbote in Österreich



    Wochenend- und Feiertagsfahrverbot:
    Lkw ohne Anhänger und Sattelfahrzeug über 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) sowie mit Anhänger wenn das höchstezulässige Gesamtgewicht des Lkw oder des Anhängers mehr als 3,5t beträgt.

    Zeit:
    An Samstagen von 15:00 Uhr bis 24:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr

    Feiertage:
    1. und 6. Januar, 8. April (Ostersonntag), 9. April (Ostermontag), 1. Mai, 17. Mai (Christi Himmelfahrt), 27. Mai (Pfingstsonntag), 28. Mai (Pfingstmontag), 7. Juni (Fronleichnam), 15. August (Maria Himmelfahrt), 26. Oktober, 1. November, 8. Dezember, 25. und 26. Dezember
    Strecken:
    auf dem gesamten österreichischen Straßennetz

    Allgemeines Nachtfahrverbot:
    Llw über 7,5t hzG

    Zeit:
    22:00 Uhr bis 05:00 Uhr

    Strecken:
    auf dem gesamten österreichischen Straßennetz


    Österreich verschärft zum Ferienbeginn sein Samstagnachmittags-Fahrverbot und macht die Fernstraßen zwischen dem 7. Juli und 1. September von 9 bis 15 Uhr sowie am 4. August von 0 bis 9 Uhr Lkw-frei. Die Regelung gilt für die Inntalautobahn A 12 und die Brennerautobahn A 13.
    Die Ostautobahn A4 ist an allen Samstagen bis zum 1. September von 8 bis 15 Uhr für Lkw tabu. Außerdem sind zahlreiche Bundesstraßen zwischen 8 Uhr und 15 Uhr für Lkw gesperrt.
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    Das allgemeine Nachtverbot gilt nur für LKW ohne Lärmschutzzertifikat und ohne den ´L ´ Aufkleber in grün.
    Gruß Holger :D:D

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    • #3
      In der Verkehrsrundschau lese ich folgendes:

      Der italienische Speditionsverband Anita hat um einen Aufschub für das Nachtfahrverbot von LKW der Schadstoffkl. Euro 5 gebeten. Nur noch bis zum 31.10. dürfen diese Fahrzeuge über 7,5 Tonnen die Inntalautobahn A12 befahren.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        Habe hier noch eine Zusammenfassung für die LKW-Fahrverbote speziell in Tirol gefunden
        Klick hier
        Gruß Holger :D:D

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        • #5
          Mir wurde jetzt erzählt das man in Österreich nicht unter die Fahrverbotsvorschriften fällt wenn man Luftfracht transportiert und nachweisslich von einem Flughafen zum nächsten fährt ( Beispiel : Fughafen Wien - Flughafen Deutschland)......man bräuchte in Österreich auch keine seperate Ausnahmegenehmigung bei Luftfracht.....

          Ich kann mir ehlrich gesagt nicht vorstellen das das so der Wahrheit entsprechen soll und habe im Internet auch noch nichts gefunden wo für Luftfracht eine Ausnahmeregelung steht......
          Weiss da jemand eventuell was genaueres???
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #6
            Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
            Mir wurde jetzt erzählt das man in Österreich nicht unter die Fahrverbotsvorschriften fällt wenn man Luftfracht transportiert und nachweisslich von einem Flughafen zum nächsten fährt ( Beispiel : Fughafen Wien - Flughafen Deutschland)......man bräuchte in Österreich auch keine seperate Ausnahmegenehmigung bei Luftfracht.....

            Ich kann mir ehlrich gesagt nicht vorstellen das das so der Wahrheit entsprechen soll und habe im Internet auch noch nichts gefunden wo für Luftfracht eine Ausnahmeregelung steht......
            Weiss da jemand eventuell was genaueres???
            Das stimmt so...du brauchst jedoch auf dem CMR einen STempel von einem Flughafen.......also zum Beispiel Wien/Schwechat oder Salzburg oder Graz. Dann brauchst du keine gesonderte Genehmigung
            Gruß Holger :D:D

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            • #7
              is ja mal ne geniale Sache.....danke für die Info........das macht vieles einfacher.Schön das es noch unkomplizierte Länder gibt.
              Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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